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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,288
BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62 (https://dejure.org/1965,288)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1965 - VII C 58.62 (https://dejure.org/1965,288)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1965 - VII C 58.62 (https://dejure.org/1965,288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3; WpflG § 25

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 96
  • MDR 1966, 358
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
    Der Kläger sei kein Pazifist, gehöre aber auch nicht zu der zweiten vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45) erwähnten Gruppe von Kriegsdienstverweigerern, die aus einer augenblicklichen historisch-politischen Situation den Kriegsdienst mit der Waffe allgemein ablehnten.

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) ergebe sich, daß die schutzwürdige Gewissensentscheidung auch in der Beziehung zum politischen Handeln der Bundesrepublik möglich sei und örtlich und zeitlich begrenzt sein könne.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45) nichts anderes ausgeführt; nur im Hinblick auf die Motivation hat es neben den reinen ("dogmatischen") Pazifisten noch den Kriegsdienstverweigerer gestellt, der es.

    (BVerfGE 12, 60 [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60]).

    Nicht erforderlich ist hiernach die Gewissensauseinandersetzung mit jedem zu irgendeiner Zeit und irgendwo möglichen Krieg, sondern die Ablehnung des Krieges der Bundesrepublik, an dem der Wehrpflichtige nach menschlichem Ermessen teilnehmen müßte (BVerfGE 12, 60 [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] bis 61).

    Nicht der Inhalt, das unmittelbare Ziel seiner Weigerung, sondern nur seine Motive sind dann "situationsbedingt" (BVerfGE 12, 60 [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60]).

  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 -, mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht- und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 35.67 -) besteht das Gewissen in einer im Inneren des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45) und in sachlicher Übereinstimmung mit ihm in seither ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß unter dem Schutz des Art. 4 Abs. 3 GG derjenige Wehrpflichtige steht, der jeglichen Kriegsdienst mit der Waffe ablehnt, weil seiner Wehrdienstleistung ein in seinem Gewissen wurzelndes absolutes Tötungsverbot oder - positiv gewendet - das Gebot zur unbedingten Achtung des menschlichen Lebens entgegensteht (vgl. z B Urteil vom 23 Juni 1961 - BVerwG VII C 52.58 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7 = NJW 1961, 1548 = DÖV 1962, 302]; Urteil vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11]; BVerwGE 23, 96 und Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24 = DVBl. 1970, 464 = BWV 1969, 115 = NZWehrr.
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