Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1963 - VII C 6.61 |
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Rechtsmittel
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Ersatzschulen (Genehmigung) - Voraussetzungen der Genehmigung, Prüfungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 7 Abs. 4
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1960 - V A 239/58
- BVerwG, 02.12.1960 - VII B 47.60
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 6.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 17, 236
- DVBl 1964, 816
- JR 1965, 31
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.07.1961 - VII C 23.60
Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - VII C 6.61
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1961 (BVerwG VII C 23.60 - BVerwGE 12, 349) ausgeführt hat, ist die Gestaltung des Schulwesens im einzelnen den Ländern überlassen.
- BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12
Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von …
Rn. 20 (2) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dementsprechend bereits zu einem frühen Zeitpunkt ausgesprochen worden, dass der Begriff der Lehrziele im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG auch Erziehungsziele einschließt (Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG 7 C 6.61 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 3 S. 10). - BVerwG, 06.04.1990 - 7 B 44.90
Schulaufsichtliche Genehmigung für
Die Genehmigung von Privatschulen als Ersatzschulen schließt damit Anforderungen ein, die mit Hilfe des Begriffs der Gleichwertigkeit unter Wahrung der Selbstbestimmung des Schulträgers auszuformen und zu begrenzen sind (vgl. BVerwGE 17, 236 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 6/61]).Mit diesem Inhalt bilden die Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG zugleich den Rahmen für die Schulaufsicht, die dem Staat gegenüber den Ersatzschulen obliegt (BVerwGE 12, 349 [BVerwG 14.07.1961 - VII C 23/60]; 17, 236 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 18/63]).
Die von der Beschwerde gerügte Abweichung von den Senatsurteilen vom 14. Juli 1961 - BVerwG 7 C 23.60 - (BVerwGE 12, 349) und vom 6. Dezember 1963 - BVerwG 7 C 6.61 - (BVerwGE 17, 236) sowie von dem Senatsbeschluß vom 27. April 1987 - BVerwG 7 B 186.86 - (DokBerA 1987, 240) liegt nicht vor.
Das folgt hinsichtlich der Senatsurteile BVerwGE 12, 349 und 17, 236 bereits unmittelbar aus dem zu 1 Gesagten.
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2018 - 9 S 653/16
Ersatzschule ohne Religionsunterricht
Dies macht deutlich, dass hier maßgeblich ein schulisches Wirkungsfeld in Rede steht, das vom Bereich der Wissens- und Bildungsvermittlung abgegrenzt und mit dem Begriff der "Erziehung" erfasst wird, welches gleichwohl jedoch dem Merkmal der "Lehrziele" im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG prinzipiell zugeordnet werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 06.12.1963 - 7 C 6.61 -, Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 3 S. 10, …und vom 30.01.2013, a.a.O.).
- OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 256/08
Schulrecht; Genehmigungspflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage …
Die Genehmigung von Privatschulen als Ersatzschulen schließt damit Anforderungen ein, die mit Hilfe des Begriffs der Gleichwertigkeit unter Wahrung der Selbstbestimmung des Schulträgers auszuformen und zu begrenzen sind (vgl. BVerwGE 17, 236 ).Mit diesem Inhalt bilden die Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG zugleich den Rahmen für die Schulaufsicht, die dem Staat gegenüber den Ersatzschulen obliegt (BVerwGE 12, 349 ; 17, 236 ).
- OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 255/08
Schulrecht; Anzeigepflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage …
Die Genehmigung von Privatschulen als Ersatzschulen schließt damit Anforderungen ein, die mit Hilfe des Begriffs der Gleichwertigkeit unter Wahrung der Selbstbestimmung des Schulträgers auszuformen und zu begrenzen sind (vgl. BVerwGE 17, 236 ).Mit diesem Inhalt bilden die Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG zugleich den Rahmen für die Schulaufsicht, die dem Staat gegenüber den Ersatzschulen obliegt (BVerwGE 12, 349 ; 17, 236 ).
- BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64 Ferner hat der Senat in seinem Urteil vom 06.12.1963 - BVerwG VII C 6.61 - (BVerwGE 17, 236) ausgesprochen, der Begriff der Ersatzschule dürfe nicht dadurch eingeschränkt werden, daß die Verwaltungsbehörde für die Erteilung der Genehmigung das Vorliegen weiterer als der in Art. 7 GG bestimmter Voraussetzungen verlange.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1992 - 19 A 3019/91
Wissenschaftliche Ausbildung; Kenntnisse; Fähigkeiten; Öffentliche Schule; …
Vgl.: BVerwG, Urteil vom 06.12.1963 - VII C 6.61 - BVerwGE 17, 236 (239 f.) und Beschluß vom 06.04.1990, a.a.O., S. 865; OVG NW, Urteil vom 20.09.1985 - 5 A 1353/84 - Maunz, a.a.O., Art. 7 Anm. 75 f.; Petermann, Die Genehmigung für Lehrkräfte im Privatschulwesen, NVwZ 1987, 205 (207); Vogel/Knudsen, a.a.O., Nrn. 25.0.2, 25.2 und 25.4; Müller a.a.O., S. 137 ff. und 143 ff.; Grewe, Die Rechtsstellung der Privatschulen nach dem GG, DÖV 1950, 33 (35). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1992 - 19 A 1337/91
Zuständigkeit; Kultusminister; Anforderung an Ausbildung der Lehrkräfte; …
Vgl.: BVerwG, Urteil vom 06.12.1963 - VII C 66.61 - BVerwGE 17, 236 (239 f.) und Beschluß vom 06.04.1990, a.a.O., S. 865; OVG NW, Urteil vom 20.09.1985 - 5 A 1353/84 - Maunz, a.a.O., Art. 7 Anm. 75 f.; Petermann, Die Genehmigung für Lehrkräfte im Privatschulwesen, NVwZ 1987, 205 (207); Vogel/Knudsen, Bildung und Erziehung in freier Trägerschaft, Das Recht der Privatschulen, Kindergärten und Heime, Loseblatt, Nrn. 25.0.2, 25.2 und 25.4; Müller a.a.O., S. 137 ff. und 143 ff.; Grewe, Die Rechtsstellung der Privatschulen nach dem GG, DÖV 1950, 33 (35). - VG Koblenz, 05.10.2017 - 4 K 183/17
Auch Lehrer an einer Privatschule müssen ihre wissenschaftlichen Fähigkeiten …
Gleichwertig im Sinne des § 23 Abs. 2 Satz 2 PrivSchG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass damit keine strengeren Voraussetzungen verlangt werden, als sie in Artikel 7 Abs. 4 Satz 3 GG aufgestellt sind, sodass das Erfordernis der Gleichwertigkeit nicht in Richtung einer Gleichartigkeit der freien Leistungen, sondern im Sinne eines "Nichtzurückstehens" zu verstehen ist (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - VII C 6.61 -, BVerwGE 17, 236 ff.). - BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 56.78 Fehlt einem Hoheitsträger die Befugnis, im Einzelfall ein Rechtsverhältnis durch Verwaltungsakt zu regeln, so ist der dennoch ergangene Verwaltungsakt auf Anfechtungsklage wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben, ohne daß damit eine Entscheidung in der Sache selbst ergeht (im Anschluß an BVerwGE 13, 307; 17, 242 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 6/61]; 30, 211) [BVerwG 06.09.1968 - IV C 96/66].
- OVG Hamburg, 26.11.1990 - Bf III 27/90
Bekenntnisschule; Privatschule; Schulwesen; Genehmigung der privaten Schule; …
- BVerwG, 28.04.1969 - VII B 61.68
Rechtsmittel
- VG Würzburg, 16.08.1990 - W 3 K 89.304
Errichtung und Betrieb einer "Privaten Volksschule (Grundschule) im Universellen …
- BVerwG, 28.11.1969 - VII CB 63.68
Unterrichtsgenehmigung nach nordrhein-westfälischem Recht - Persönliche …
- BVerwG, 11.12.1964 - VII ER 435.63
Rechtsmittel
- VGH Hessen, 29.11.1982 - VI OE 120/76
- VG Potsdam, 08.04.2011 - 12 K 1360/09
Festsetzung einer auflösenden Bedingung zu Fragen des Schulkonzepts im Rahmen der …
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