Rechtsprechung
| BVerwG, 17.08.1967 - VII C 66.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1966 - V A 327/66
- BVerwG, 17.08.1967 - VII C 66.67
- BVerwG, 12.07.1968 - VII C 66.67
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Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.1968 - VII C 66.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausgleich für erlittene Gesundheitsschäden im Konzentrationslager - Entschädigung wegen Sterilisatonsversuchen - Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bei Verpflichtungsklagen
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1966 - V A 327/66
- BVerwG, 17.08.1967 - VII C 66.67
- BVerwG, 12.07.1968 - VII C 66.67
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1968 - VII C 66.67
Zu Unrecht rügt die Revision, das angefochtene Urteil verstoße gegen den Grundsatz, daß bei Verpflichtungsklagen - auch wenn sie mit einem Antrag auf Aufhebung des ablehnenden Bescheids verbunden sind (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]; 3, 21 [22]; 3, 121 f.; 16, 103 [104]) - maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sei. - BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.07.1968 - VII C 66.67
Zu Unrecht rügt die Revision, das angefochtene Urteil verstoße gegen den Grundsatz, daß bei Verpflichtungsklagen - auch wenn sie mit einem Antrag auf Aufhebung des ablehnenden Bescheids verbunden sind (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]; 3, 21 [22]; 3, 121 f.; 16, 103 [104]) - maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sei. - BVerwG, 16.05.1963 - II C 27.60
Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von Unfallhinterbliebenenversorgung - …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1968 - VII C 66.67
Zu Unrecht rügt die Revision, das angefochtene Urteil verstoße gegen den Grundsatz, daß bei Verpflichtungsklagen - auch wenn sie mit einem Antrag auf Aufhebung des ablehnenden Bescheids verbunden sind (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]; 3, 21 [22]; 3, 121 f.; 16, 103 [104]) - maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sei. - BVerwG, 31.01.1956 - V C 34.55
Verwaltungsgerichtliche Anfechtung einer Mietpreisfestsetzung durch den Mieter - …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1968 - VII C 66.67
Zu Unrecht rügt die Revision, das angefochtene Urteil verstoße gegen den Grundsatz, daß bei Verpflichtungsklagen - auch wenn sie mit einem Antrag auf Aufhebung des ablehnenden Bescheids verbunden sind (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]; 3, 21 [22]; 3, 121 f.; 16, 103 [104]) - maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sei. - BVerwG, 13.01.1961 - VII C 40.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.07.1968 - VII C 66.67
Zur Begründung legte das Berufungsgericht zunächst dar, daß der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei (unter Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 40.60 -) und weiter, daß die Verwaltungsgerichte den ablehnenden Bescheid nachprüfen könnten.
- BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Sie macht geltend: Das Berufungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in RzW 1969, 225 und des Bundesgerichtshofs in RzW 1971, 373 ab und verneine zu Unrecht die Subsidiarität des Kabinettsbeschlusses gegenüber der Beihilferegelung des Art. V BEG-SG.Der Senat hat bereits entschieden, daß für die gerichtliche Entscheidung über ein Entschädigungsbegehren, das sich auf den Kabinettsbeschluß der Bundesregierung vom 26. Juli 1951 stützt, der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (Urteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 40.60 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 39; ferner Urteil vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 66.67 -, RzW 1969, 225).
Diese Begründung des Berufungsgerichts widerspricht nicht nur - was die Revision zutreffend rügt - dem Urteil des Senats vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 66.67 -, RzW 1969, 225.
- BGH, 18.02.1971 - IX ZR 244/68
Rechtsmittel
Neben einem Entschädigungsanspruch gibt es keine Beihilfe nach dem Regierungsbeschluß (BVerwG RzW 1969, 225); die dafür aufgewandten Mittel werden wiedereingezogen, wenn der Verfolgte nachträglich unter Anrechnung der Beihilfe erhält, was das Entschädigungsrecht unter den Gesichtspunkten des Schadensausgleichs und der Versorgung gewährt.
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