Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1967 - VII C 73.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2432
BVerwG, 20.01.1967 - VII C 73.66 (https://dejure.org/1967,2432)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1967 - VII C 73.66 (https://dejure.org/1967,2432)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1967 - VII C 73.66 (https://dejure.org/1967,2432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,2432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Namensänderung eines unehelichen Kindes - Anerkennung eines Namens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.1962 - VII C 63.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1967 - VII C 73.66
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein uneheliches Kind den Namen seines Erzeugers im Wege der Namensänderung in der Regel nicht erhalten könne, wenn dessen Ehefrau widerspreche; so mit den Urteilen vom 31. August 1962 (BVerwGE 15, 26) und vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII C 183.63 - (Buchholz BVerwG 402.10, Namensänderungsgesetz § 3 Nr. 16).
  • BVerwG, 27.11.1959 - VII C 20.58
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1967 - VII C 73.66
    Nach § 1355 BGB alter und neuer Fassung wird der Name des Mannes für die Heirat zum Ehe- und Familiennamen (BVerwGE 9, 354) An diesem Namen hat die Ehefrau, also die Beigeladene, ein Recht.
  • BVerwG, 12.02.1965 - VII C 183.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1967 - VII C 73.66
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein uneheliches Kind den Namen seines Erzeugers im Wege der Namensänderung in der Regel nicht erhalten könne, wenn dessen Ehefrau widerspreche; so mit den Urteilen vom 31. August 1962 (BVerwGE 15, 26) und vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII C 183.63 - (Buchholz BVerwG 402.10, Namensänderungsgesetz § 3 Nr. 16).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 74.68

    Abhängigkeit des Fristbeginns von der Bekanntgabe an die Klägerin - Wichtiger …

    Der Senat hat auch in seiner bisherigen Rechtsprechung kein absolutes Vetorecht der Ehefrau angenommen, sondern nur entschieden, daß die nichtehelichen Kinder "in der Regel" den Namen ihres Vaters nicht erhalten können, wenn dessen Ehefrau widerspricht (vgl. BVerwGE 15, 26 = StAZ 1963, 38 = Buchholz 402.10 § 3 NamensÄndG Nr. 11; Urteil vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII C 183.63 - [StAZ 1965, 186 = FamRZ 1965, 327 = Buchholz 402.10 § 3 NamensÄndG Nr. 16 = JR 1966, 154]; Urteil vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII C 196.63 - Urteil vom 20. Januar 1967 - BVerwG VII C 73.66 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht