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| BVerwG, 20.01.1967 - VII C 73.66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Namensänderung eines unehelichen Kindes - Anerkennung eines Namens
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1966 - II A 153/65
- BVerwG, 20.01.1967 - VII C 73.66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.08.1962 - VII C 63.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.01.1967 - VII C 73.66
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein uneheliches Kind den Namen seines Erzeugers im Wege der Namensänderung in der Regel nicht erhalten könne, wenn dessen Ehefrau widerspreche; so mit den Urteilen vom 31. August 1962 (BVerwGE 15, 26) und vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII C 183.63 - (Buchholz BVerwG 402.10, Namensänderungsgesetz § 3 Nr. 16). - BVerwG, 27.11.1959 - VII C 20.58
Auszug aus BVerwG, 20.01.1967 - VII C 73.66
Nach § 1355 BGB alter und neuer Fassung wird der Name des Mannes für die Heirat zum Ehe- und Familiennamen (BVerwGE 9, 354) An diesem Namen hat die Ehefrau, also die Beigeladene, ein Recht. - BVerwG, 12.02.1965 - VII C 183.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.01.1967 - VII C 73.66
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein uneheliches Kind den Namen seines Erzeugers im Wege der Namensänderung in der Regel nicht erhalten könne, wenn dessen Ehefrau widerspreche; so mit den Urteilen vom 31. August 1962 (BVerwGE 15, 26) und vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII C 183.63 - (Buchholz BVerwG 402.10, Namensänderungsgesetz § 3 Nr. 16).
- BVerwG, 22.01.1971 - VII C 74.68
Abhängigkeit des Fristbeginns von der Bekanntgabe an die Klägerin - Wichtiger …
Der Senat hat auch in seiner bisherigen Rechtsprechung kein absolutes Vetorecht der Ehefrau angenommen, sondern nur entschieden, daß die nichtehelichen Kinder "in der Regel" den Namen ihres Vaters nicht erhalten können, wenn dessen Ehefrau widerspricht (vgl. BVerwGE 15, 26 = StAZ 1963, 38 = Buchholz 402.10 § 3 NamensÄndG Nr. 11; Urteil vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII C 183.63 - [StAZ 1965, 186 = FamRZ 1965, 327 = Buchholz 402.10 § 3 NamensÄndG Nr. 16 = JR 1966, 154]; Urteil vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII C 196.63 - Urteil vom 20. Januar 1967 - BVerwG VII C 73.66 -).
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