Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.1958 - VII C 76.57 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 06.06.1958 - VII C 76.57
- BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Wird zitiert von ... (11)
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Einwohnersteuer
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich in zwei Entscheidungen dieser Auffassung angeschlossen (vgl. BVerwGE 6, 247 [255] und die dort zitierte Literatur sowie Urt. vom 6. Juni 1958, VII C 76.57 -- DGStZ 59, 72). - BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Hamburger Geldautomaten
in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Kaufmanns Alfons Max Sch... gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 1958 - VII C 76/57 -.Rn. 2 Auf die Revision des Beschwerdeführers hob das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 6. Juni 1958 - VII C 76.57 - das Urteil des Oberverwaltungsgerichts samt den ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück, da noch Feststellungen zu der Frage getroffen werden müßten, ob die streitige Steuer eine mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbare Erdrosselungssteuer sei.
- BVerwG, 07.07.1970 - VII C 19.68
Erhebung einer Vergnügungssteuer - Aufhebung eines Verwaltungsakts
Die Eigenschaft als Vergnügungsteuer entfällt auch nicht deshalb, weil die Automatensteuer in Niedersachsen nach der Stückzahl erhoben wird (vgl. Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 6).Dieser Vortrag steht auch im Widerspruch zu den Feststellungen anderer Gerichte, denen zum Teil die Angaben der Gemeinschaft des Automatengewerbes zugrunde lagen (siehe Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 6; BVerfGE 14, 76 [95]; OVG Hamburg, KStZ 1957, 70 [74]; er kann daher unberücksichtigt bleiben.
Unter diesen Umständen ist es zulässig, als Bemessungsgrundlage einer Spielautomatensteuer die Stückzahl zu bestimmen, sofern die Steuer zur Durchschnittseinnahme der Apparate in einem vertretbaren Verhältnis steht (Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG Vergnügungsteuer Nr. 6), was bereits untersucht und bejaht worden ist.
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2015 - VGH N 29/14
Normenkontrollanträge gegen Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs …
Indessen vermag der mit der Inanspruchnahme eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens typischerweise verbundene Zeitablauf für sich genommen keinen schweren Nachteil zu begründen, denn insoweit handelt es sich um einen allgemeinen, mit der Verfolgung eines Anspruchs vor den Fachgerichten stets verbundenen Nachteil, der keine vorzeitige Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof rechtfertigt (vgl. entspr. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 1958 - VII C 76/57 -, BVerfGE 8, 222 [226], BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. August 2010 - 1 BvR 2393/08 u.a. -, juris Rn. 36, s. auch SächsVerfGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - Vf. 66-IV-13 -, juris Rn. 51). - BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68
Heranziehung zur Vergnügungssteuer gestaffelt nach der Stückzahl der …
Eine Stückzahlsteuer als Maßstab für die Vergnügungsteuer ist jedenfalls dann zulässig, wenn, sie eine Beziehung zur Häufigkeit der Benutzung des Automaten hat (so BVerfGE 14, 76 [95]; Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 6).Das schließt jedoch eine Besteuerung nach der Stückzahl nicht grundsätzlich aus (…s. BVerfGE a.a.O.; a. A. PrOVGE 91, 32), wenn z.B. die Unterschiede der Erstanschaffungspreise bei diesen Geräten verhältnismäßig unbedeutend sind (so schon Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 6).
- BVerwG, 02.08.1960 - VII B 54.60 Denn die Tragen, die die Revision des Klägers als Rechtssache von allgemeiner Bedeutung erscheinen lassen könnten, hat der erkennende Senat bereits in den Urteilen vom 7. März 1958 - BVerwG VII C 84.57 - (BVerwGE 6, 247 ), 7. März 1958 - BVerwG VII C 85.57 -, die den Kläger selbst betreffen, und vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 - (KomStZ 1958, 158 = DGemStZ 1959, 72) entschieden.
- BVerwG, 07.07.1970 - VII C 15.68
Kontrolle von Automaten und Rentabilitätsprüfung durch das Gericht - Vermutung …
Eine Stückzahlsteuer als Maßstab für die Vergnügungsteuer ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie eine Beziehung zur Häufigkeit der Benutzung des Automaten hat (so BVerfGE 14, 76 [95]; Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68, Vergnügungsteuer Nr. 6).Das schließt jedoch eine Besteuerung nach der Stückzahl nicht grundsätzlich aus (…s. BVerfGE a.a.O.; a.A. PrOVGE 91, 32), wenn z.B. die Unterschiede der Erstanschaffungspreise bei diesen Geräten verhältnismäßig unbedeutend sind (so schon Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68, Vergnügungsteuer Nr. 6).
- BVerwG, 07.07.1970 - VII C 21.68
Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten nach der Stückzahl - Das in …
Eine Stückzahlsteuer als Maßstab für die Vergnügungsteuer ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie eine Beziehung zur Häufigkeit der Benutzung des Automaten hat (so BVerfGE 14, 76 [95]; Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68, Vergnügungsteuer Nr. 6).Das schließt jedoch eine Besteuerung nach der Stückzahl nicht grundsätzlich aus (…s. BVerfGE a.a.O.; a.A. PrOVGE 91, 32), wenn z.B. die Unterschiede der Erstanschaffungspreise bei diesen Geräten Verhältnismäßig unbedeutend sind (so schon Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68, Vergnügungsteuer Nr. 6).
- BVerwG, 07.07.1970 - VII C 17.68
Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten nach der Stückzahl - In einem …
Eine Stückzahlsteuer als Maßstab für die Vergnügungsteuer ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie eine Beziehung zur Häufigkeit der Benutzung des Automaten hat (so BVerfGE 14, 76 [95]; Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68, Vergnügungsteuer Nr. 6).Das schließt jedoch eine Besteuerung nach der Stückzahl nicht grundsätzlich aus (…s. BVerfGE a.a.O.; a.A. PrOVGE 91, 32), wenn z.B. die Unterschiede der Erstanschaffungspreise bei diesen Geräten verhältnismäßig unbedeutend sind (so schon Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68, Vergnügungsteuer Nr. 6).
- BVerwG, 21.01.1969 - VII B 148.67
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vergnügungssteuern - Voraussetzungen einer …
Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 247 [257 ff.]; BVerwG VII C 76.57, Urteil vom 6. Juni 1958 = DGmStZ 1959, 71; Buchh. - BVerwG, 08.09.1960 - VII B 68.60
Zuständigkeit für die Regelung einer Vergnügungssteuer - Zulässige …
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