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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,10
BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63 (https://dejure.org/1965,10)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1965 - VII C 84.63 (https://dejure.org/1965,10)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1965 - VII C 84.63 (https://dejure.org/1965,10)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3; WpflG § 25

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 98
  • NJW 1966, 948
  • MDR 1966, 442
  • DÖV 1966, 351
 
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Wird zitiert von ... (109)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.05.1960 - VII C 171.59
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
    Damit habe das Verwaltungsgericht gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 171.59 - verstoßen.

    Daß ein Wehrpflichtiger infolge einer nur vernunftmäßigen Beschäftigung mit dem Problem des Krieges zu einer Gewissensentscheidung gegen die Anwendung der bewaffneten Gewalt gelangen kann, hat der erkennende Senat schon im Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 171.59 - näher dargelegt.

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
    Hiernach ist nicht der Inhalt, das unmittelbare Ziel seiner Weigerung, sondern nur der Anstoß hierzu "situationsgebunden" (vgl. BVerfGE 12, 45 [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] [60]), so daß die entgegengesetzte Feststellung der Vorinstanz nicht zutrifft.
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
    Seit der Entscheidung vom 3. Oktober 1958 ( BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235.57]) hat das Bundesverwaltungsgericht die Begriffe "Gewissen" und "Gewissensgründe" ständig dahin ausgelegt, daß eine im Inneren vorhandene Überzeugung von Recht und Unrecht und die sich daraus ergebende Verpflichtung zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen das Gewissen ausmachen, Der Betreffende muß unter einem inneren Zwang stehen, sein inneres Bewußtsein muß ein bestimmtes Verhalten fordern.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
    Mehr darzulegen, ist der Kläger nicht verpflichtet (vgl. BVerwGE 14, 146 [BVerwG 11.05.1962 - BVerwG VII C 143.60] [150]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 -, mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht- und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der früher für Wehrpflichtsachen zuständig war, ist nicht der Charakter der Umstände, die den Anstoß für die Kriegsdienstverweigerung gegeben haben, für deren Berechtigung entscheidend, sondern kommt es hierfür allein darauf an, ob irgendwelche Umstände - welcher Art sie auch seien - im Ergebnis zu der ernsten sittlichen Entscheidung geführt haben, die allein im Sinne der oben dargelegten Begriffsbestimmung den Tatbestand der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung erfüllt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie das. Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -).

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang …

    Gewissensentscheidung ist nach dieser Rechtsprechung eine ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte und für den Kriegsdienstverweigerer verbindliche Entscheidung, gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere innere Not zu geraten (vgl. u.a. BVerwGE 7, 242; 23, 98; ferner Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 35.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 20] …und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 22]).

    Die Gewissensentscheidung kann zwar durch rationale Erwägungen ausgelöst und bedingt werden (vgl. BVerwGE 23, 98), aber der Denkprozeß als solcher ist nicht die Gewissensentscheidung.

  • BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erklärung eines …

    Zum Wesen einer von der Vernunft ausgehenden Gewissensentscheidung (Fortführung von BVerwGE 23, 98); ungeeignete Beweisanzeichen im Falle einer Gewissensentscheidung dieses Ursprungs.

    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402 = BWV 1969, 188] mit weiteren Nachweisen) besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.

    In diesen Ausführungen ist zunächst das Wesen und die Entstehung einer Gewissensentscheidung verkannt, die von der Vernunft (rationalen Erwägungen) ausgeht (vgl. BVerwGE 23, 98).

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