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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1964 - VII C 86.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1969
BVerwG, 22.05.1964 - VII C 86.60 (https://dejure.org/1964,1969)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1964 - VII C 86.60 (https://dejure.org/1964,1969)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1964 - VII C 86.60 (https://dejure.org/1964,1969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1964, 995
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1964 - VII C 86.60
    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 18.63 - (BB 1964 S. 284 = DVBl. 1964 S. 233 = NJW 1964 S. 512 = MDR 1964 S. 263 = Wertpapiermitteilungen 1964 IV S. 392 = Handwerk und Gewerbe Nr. 2 vom 11. Januar 1964) ausgeführt, daß sich allgemeingültige Merkmale, die in jedem Fall ohne weiteres eine eindeutige Klärung der Frage, ob ein Gewerbe handwerksmäßig betrieben wird, ermöglichen könnten, kaum festlegen lassen.

    Daß aus der Tatsache, ob in einem Gewerbebetrieb Lehrlinge ausgebildet werden oder auch nur ausgebildet worden können, für die Lösung der Frage, ob es sich um einen Handwerksbetrieb handelt oder nicht, nichts Entscheidendes gewonnen werden kann, hat der erkennende Senat bereits in der schon an früherer Stelle erwähnten Entscheidung vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 18.63 - dargelegt.

    Der erkennende Senat hat bereits in der schon mehrfach erwähnten Entscheidung vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 18.63 - ausgeführt, daß auch Handwerksbetriebe, um wettbewerbsfähig bleiben zu können, in Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung und im Hinblick auf die angespannte Lage am Arbeitsmarkt in zunehmendem Maße auf die Verwendung von Maschinen und vorgefertigtem Material angewiesen sein können.

  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 228.59

    Handwerksmäßige Betriebsweise - Arbeitsteilung - Teilarbeiten - Druckerei - …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1964 - VII C 86.60
    Die gegen das letztgenannte Urteil eingelegte Revision hat der erkennende Senat durch die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Gerichts in Aussicht genommene Entscheidung vom 17. April 1954 - BVerwG VII C 228.59 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 129.60

    Verpflichtung einer Handwerkskammer zur Löschung eines Eintrags aus der …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1964 - VII C 86.60
    Auch die Betriebsgröße ist für die Entscheidung der Frage von Bedeutung (vgl. Urteil des Senats vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 129.60 -, Buchholz BVerwG 451.45 § 2 HandwO Nr. 2 = MDR 1964, 443).
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 32.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1964 - VII C 86.60
    Für die Annahme industrieller Betriebsweise spricht es, wenn ihre Verwendung für die Entfaltung der Handfertigkeit keinen Raum mehr läßt, für einen handwerksmäßigen Betrieb, wenn der Handwerker sich ihrer nur zur Erleichterung seiner Tätigkeit und zur Unterstützung seiner Handfertigkeit bedient (vgl. Urteil des Senats vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 32.62 -, Buchholz BVerwG 451.45 § 1 HandwO Nr. 6).
  • BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 25/83
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgeführt (vgl. insbes. die Ur teile vom 17. April 1964 - VII C 228.59 - AP Nr. 4 zu § 1 HandwO und vom 22. Mai 1964 - VII C 86.60 - AP Nr. 5 zu § 1 HandwO = GewArch. 1964, 279, 280), daß das in der früheren Rechtsprechung und Literatur häufig verwendete Kennzeichen für eine industriemäßige Betriebsweise, die Massenfertigung für einen anonymen Markt, angesichts der technischen und wirtschaftlichen Betriebs entwicklung im Handwerk nur noch mit Einschränkungen zutreffe.
  • BVerwG, 10.07.1973 - I B 86.72

    Anhaltspunkte für eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht

    graphisches Gewerbe; Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 86.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 10 = DVBl. 1964, 995 = GewArch.
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