Rechtsprechung
| BVerwG, 12.01.1973 - VII C 9.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschluss von der Gewährung des Härteausgleichs von Personen bei Bestehen des Wohnsitzes oder dauernden Aufenthalts in von einer keine diplomatischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland unterhaltenden Regierung geführten Gebieten - Entziehung von Schmuck und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 41, 301
- MDR 1973, 434
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58
Diplomatische Klausel
Auszug aus BVerwG, 12.01.1973 - VII C 9.70
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 31 [36]) hat diese Frage zwar offengelassen, aber doch zum Ausdruck gebracht, daß politische Erwägungen vielleicht den Ausschluß aller Personen rechtfertigen könnten, die in Staaten leben, mit denen keine diplomatischen Beziehungen bestehen (…BVerfG a.a.O. 39). - BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65
Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes
Auszug aus BVerwG, 12.01.1973 - VII C 9.70
Der Gesetzgeber war nämlich schon deshalb zu einer Schlechterstellung der nach § 44 a BRüG Betroffenen berechtigt, weil diese im Gegensatz zu den Geschädigten, auf die die Vorschrift des § 45 BRüG anzuwenden ist, ihre Ansprüche nicht fristgemäß angemeldet hatten (vgl. dazu BVerfGE 23, 229 [240]).
- BVerwG, 23.04.1987 - 1 B 35.87
Bewertung einer behördlichen Äußerung als unverbindliche Belehrung oder …
Dies entspricht gesicherter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 29, 310 [BVerwG 26.04.1968 - VI CC 113/67]; 41, 305 [BVerwG 12.01.1973 - VII C 9/70]).Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Fehlen der genannten Form zwar für die Auslegung einer behördlichen Erklärung von Bedeutung ist, aber noch keinen zwingenden Schluß zuläßt (vgl. z.B. BVerwGE 29, 310 [BVerwG 26.04.1968 - VI CC 113/67]; 41, 305 [BVerwG 12.01.1973 - VII C 9/70]; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - Buchholz 421.20 Nr. 14 ).
- BVerwG, 19.07.1979 - 4 CB 29.79
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verletzung des rechtlichen Gehörs - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere in den von der Beschwerde genannten Entscheidungen (BVerwGE 13, 99; 29, 312 [BVerwG 26.04.1968 - VI CC 113/67]; 41, 305 [BVerwG 12.01.1973 - VII C 9/70]; 44, 2 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]sowie Urteil vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 36.60 - NJW 1961, 137) zur Frage der Abgrenzung einer zivilrechtlichen Zahlungsaufforderung von einem hoheitlichen Verwaltungsakt bereits grundsätzlich Stellung genommen. - BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf eine Verletzung des …
Die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den maßgeblichen Auslegungsregeln für Willenserklärungen der Verwaltung, wonach nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (vgl. BVerwGE 29, 310 [BVerwG 26.04.1968 - VI CC 113/67]; 41, 305 [BVerwG 12.01.1973 - VII C 9/70]; 60, 223 ), wurde vom Berufungsgericht der Sache nach angewandt, indem es gerade nicht auf den inneren Willen des zuständigen Verwaltungsbeamten, sondern darauf abgestellt hat, wie das Schreiben vom 14. April 1983 damals vom Kläger verstanden werden mußte.
- BVerwG, 16.04.1982 - 2 B 33.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1968 und vom 12. Juni 1973 (BVerwGE 29, 310; 41, 305) [BVerwG 12.01.1973 - VII C 9/70]liegt nicht vor. - VG Düsseldorf, 19.08.1976 - 8 K 2663/74 BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1973 - VII C 9/70, BVerwGE 41 S. 301 (306).
- BGH, 28.11.1974 - IX ZR 86/74
Rechtsmittel
Art. 111 Nr. 4 Abs. 1 und 2 BSG-SchlußG regelt abschließend die Voraussetzungen eines solchen Wahlrechts, gleichgültig ob es sich aus einer Gesetzesänderung durch Art. 1 oder aus der Angleichungsvorschrift des Art. IV Nr. 1 Abs. 1 b, Abs. 5 Satz 3 BEG-SchlußG ergibt (BGH RzW 1973, 169).
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