Rechtsprechung
| BVerwG, 20.05.1960 - VII C 96.58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 01.10.1971 - VII B 100.68
Rechtsmittel
Danach ist das Vorliegen einer unbilligen Härte im Sinne von § 131 AO zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige seine wirtschaftliche Unfähigkeit, die Steuerschuld zu bezahlen, durch eigenes vorwerfbares Verhalten herbeigeführt hat (BVerwGE 9, 246 [248]; ferner Urteil vom 20. Mai 1960 - BVerwG VII C 96.58 - KStZ 1960, 169 [170]).
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