Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.1960 - VII CB 36.60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1959 - VI A 49/58
- BVerwG, 27.06.1960 - VII CB 36.60
- BVerwG, 05.09.1960 - VII CB 36.60
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 27.09.1965 - V CB 107.64
Rechtsmittel
Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]). - BVerwG, 24.11.1965 - V C 118.63
Kündigung des Vollmachtvertrages in Anwaltsprozessen - Bestellung eines …
Dies entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1957 - BVerwG IV B 50.56 -, vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - und vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in BGHZ 18, 184 [190] mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts und in MDR 1962, 893 sowie Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Auflage 1961, § 43 III 4 [S. 189], Stein-Jonas-Schönke-Pohle, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 19. Auflage 1964, Anm. IV, 4 zu § 56). - BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64
Rechtsmittel
Das bedeutet, daß entweder die Revision gegen die angefochtene Entscheidung zugelassen ist oder daß die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision nach § 133 VwGO erfüllt sind, ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -;Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).
- BVerwG, 24.09.1965 - V CB 116.64
Rechtsmittel
Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -;Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]). - BVerwG, 24.09.1965 - V CB 117.64
Rechtsmittel
Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung, (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -, Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]). - BVerwG, 03.01.1966 - V CB 32.65
Bewilligung eines Armenrechts - Prozessfähigkeit eines Klägers
Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]). - BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der …
Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]). - BVerwG, 27.09.1965 - V CB 110.64
Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der …
Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]). - BVerwG, 24.09.1965 - V CB 113.64
Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der …
Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]). - BVerwG, 24.09.1965 - V CB 114.64
Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der …
Das bedeutet, daß entweder die Revision gegen die angefochtene Entscheidung zugelassen ist oder daß die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision nach § 133 VwGO erfüllt sind, ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 05.09.1960 - VII CB 36.60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1959 - VI A 49/58
- BVerwG, 27.06.1960 - VII CB 36.60
- BVerwG, 05.09.1960 - VII CB 36.60
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 21.11.1964 - II A 1.60
Rechtsmittel
Die mangelnde Prozeßfähigkeit hat zur Folge, daß die Klägerin rechtswirksam weder einen Ablehnungsantrag stellen noch eine Nichtigkeitsklage erheben kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. September 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -).
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