Rechtsprechung
| BFH, 01.07.2009 - VII E 3/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Streitwert einer Anfechtungsklage gegen einen Abrechnungsbescheid
- Judicialis
GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 52 Abs. 3; ; GKG § 66 Abs. 8; ; FGO § 96 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Reduktion des Streitwerts der Antragsfassung aufgrund der Bindung des Gerichts an den erkennbaren Streitwert
- datenbank.nwb.de
Streitwert einer Anfechtungsklage gegen einen Abrechnungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 07.03.2016 - VII E 1/16
Streitwert bei Abrechnungsbescheid über Zahlungsverjährung
Damit ist es gerechtfertigt, den Streitwert nach dem Nennbetrag sämtlicher Forderungen zu bemessen, über deren Zahlungsverjährung im Rahmen der Anfechtungsklage gegen den Abrechnungsbescheid gestritten wird (Senatsbeschluss vom 1. Juli 2009 VII E 3/09, BFH/NV 2009, 1660, zu Säumniszuschlägen; FG Bremen, Beschluss vom 22. November 1994 2 94 114 K 2, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 340, zu Kirchensteuer und Säumniszuschlägen; vgl. auch Senatsurteil vom 25. Februar 1997 VII R 15/96, BFHE 182, 480, BStBl II 1998, 2). - BFH, 19.04.2012 - II E 3/12
Bemessung des Streitwerts bei Steuerbescheiden
Der vorliegende Fall unterscheidet sich dadurch von dem Sachverhalt, der dem von der Kostenschuldnerin angeführten BFH-Beschluss vom 1. Juli 2009 VII E 3/09 (BFH/NV 2009, 1660) zugrunde lag und der dadurch gekennzeichnet war, dass der seinerzeitige Kläger zwar beantragt hatte, den angefochtenen Abrechnungsbescheid wegen Eintritts der Verjährung aufzuheben, aber zugleich dargelegt hatte, dass ein bestimmter Teil des nach dem Bescheid geschuldeten Betrags von der Verjährung nicht umfasst sei.
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