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Rechtsprechung
   BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12122
BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91 (https://dejure.org/1992,12122)
BFH, Entscheidung vom 02.06.1992 - VII K 2/91 (https://dejure.org/1992,12122)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 1992 - VII K 2/91 (https://dejure.org/1992,12122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BB 1992, 1417
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.09.1987 - VII K 15/87
    Auszug aus BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91
    Sind die einzelnen Waren - wie hier - im wesentlichen nach ihren Funktionen in den zutreffenden Einzelpositionen des Zolltarifs erfaßt, so ist als vorrangiges Kriterium die Bedeutung anzusehen, die die Waren im Hinblick auf den Verwendungszweck der Zusammenstellung haben; andere Merkmale wie die Wertanteile der Elemente treten demgegenüber zurück (Senat, Urteile vom 1. September 1987 VII K 15/87, BFHE 151, 258 - zusammengesetzte Ware: Taschenrechner-Radiokombination -, und vom 2. Juli 1987 VII K 17/86, BFHE 150, 244, 248 - Gerätekombination: Videoturm - vgl. auch Urteil vom 3. Juli 1984 VII K 4, 12-13/82, BFHE 141, 388, 390 f. - Radiouhren -).

    Wert und Menge (Anzahl) haben hier keine wesentliche Bedeutung (BFHE 151, 258); sie sind somit zumindest grundsätzlich nicht geeignet, den "wesentlichen Charakter" (AV 3 b) einer Zusammenstellung technischer Erzeugnisse zu bestimmen.

  • BFH, 08.05.1984 - VII K 2/82
    Auszug aus BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91
    Bei Anwendung von AV 3 b ist zu beachten, daß das Merkmal, das den Charakter einer Ware bestimmt, je nach deren Art verschieden ist; in Betracht kommen - allgemein - etwa Art und Beschaffenheit der Bestandteile, ihr Umfang, Gewicht, Wert, ihre Menge oder Bedeutung in bezug auf die Verwendung der Ware (…ErlHS, a. a. O., Rz. 19.0; wegen sonstiger Kriterien Senat, Urteil vom 8. Mai 1984 VII K 2/82, BFHE 141, 96, 99).
  • BFH, 03.07.1984 - VII K 4/82
    Auszug aus BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91
    Sind die einzelnen Waren - wie hier - im wesentlichen nach ihren Funktionen in den zutreffenden Einzelpositionen des Zolltarifs erfaßt, so ist als vorrangiges Kriterium die Bedeutung anzusehen, die die Waren im Hinblick auf den Verwendungszweck der Zusammenstellung haben; andere Merkmale wie die Wertanteile der Elemente treten demgegenüber zurück (Senat, Urteile vom 1. September 1987 VII K 15/87, BFHE 151, 258 - zusammengesetzte Ware: Taschenrechner-Radiokombination -, und vom 2. Juli 1987 VII K 17/86, BFHE 150, 244, 248 - Gerätekombination: Videoturm - vgl. auch Urteil vom 3. Juli 1984 VII K 4, 12-13/82, BFHE 141, 388, 390 f. - Radiouhren -).
  • BFH, 26.06.1990 - VII K 3/90

    Anforderungen an Tarifierung von Videogeräten

    Auszug aus BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91
    Zwar können Plattenspieler und Verstärker bei dieser Betrachtung möglicherweise ausgeschieden werden - dieser im Hinblick auf seine rein "dienende" Funktion (dazu Senat, Urteil vom 26. Juni 1990 VII K 3/90, BFH/NV 1991, 279 - Camera-Recorder -), jener wegen seiner Beschaffenheit als bloßer Halbautomat -, nicht aber das Doppel-Kassettentonbandgerät und schon gar nicht der Tuner (Rundfunkempfangsgerät).
  • BFH, 02.07.1987 - VII K 17/86
    Auszug aus BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91
    Sind die einzelnen Waren - wie hier - im wesentlichen nach ihren Funktionen in den zutreffenden Einzelpositionen des Zolltarifs erfaßt, so ist als vorrangiges Kriterium die Bedeutung anzusehen, die die Waren im Hinblick auf den Verwendungszweck der Zusammenstellung haben; andere Merkmale wie die Wertanteile der Elemente treten demgegenüber zurück (Senat, Urteile vom 1. September 1987 VII K 15/87, BFHE 151, 258 - zusammengesetzte Ware: Taschenrechner-Radiokombination -, und vom 2. Juli 1987 VII K 17/86, BFHE 150, 244, 248 - Gerätekombination: Videoturm - vgl. auch Urteil vom 3. Juli 1984 VII K 4, 12-13/82, BFHE 141, 388, 390 f. - Radiouhren -).
  • BFH, 02.07.1987 - II K 17/86
    Auszug aus BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91
    Sind die einzelnen Waren - wie hier - im wesentlichen nach ihren Funktionen in den zutreffenden Einzelpositionen des Zolltarifs erfaßt, so ist als vorrangiges Kriterium die Bedeutung anzusehen, die die Waren im Hinblick auf den Verwendungszweck der Zusammenstellung haben; andere Merkmale wie die Wertanteile der Elemente treten demgegenüber zurück (Senat, Urteile vom 1. September 1987 VII K 15/87, BFHE 151, 258 - zusammengesetzte Ware: Taschenrechner-Radiokombination -, und vom 2. Juli 1987 VII K 17/86, BFHE 150, 244, 248 - Gerätekombination: Videoturm - vgl. auch Urteil vom 3. Juli 1984 VII K 4, 12-13/82, BFHE 141, 388, 390 f. - Radiouhren -).
  • BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97

    Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (vgl. Senatsurteil vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853).
  • BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (Senatsurteile vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853; vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739).
  • FG Hamburg, 28.05.2019 - 4 K 82/18

    Zollrecht; Tarifierung: Einreihung eines Multimediageräts für Kraftfahrzeuge

    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (BFH…, Beschluss vom 28. Februar 2008, VII B 121/07, juris, Rn. 6; Urteil vom 2. Juni 1992, VII K 2/91, juris, Rn. 8;… Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 36/97, juris, Rn. 16).

    Hierbei kann es vorkommen, dass einzelne Produktmerkmale unberücksichtigt bleiben (…EuGH, Schlussanträge vom 12. März 1996, Vobis, C-121/95, Rn. 14; siehe auch BFH, Urteil vom 2. Juni 1992, VII K 2/91, juris, Rn. 10).

  • FG Hamburg, 21.05.2019 - 4 K 193/16

    Zollrecht: Einreihung eines Multimediamoduls für Kraftfahrzeuge

    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (BFH…, Beschluss vom 28. Februar 2008, VII B 121/07, juris, Rn. 6; Urteil vom 2. Juni 1992, VII K 2/91, juris, Rn. 8;… Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 36/97, juris, Rn. 16).

    Hierbei kann es vorkommen, dass einzelne Produktmerkmale unberücksichtigt bleiben (…EuGH, Schlussanträge vom 12. März 1996, Vobis, C-121/95, Rn. 14; siehe auch BFH, Urteil vom 2. Juni 1992, VII K 2/91, juris, Rn. 10).

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 67/96

    Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über Rundfunkgeräte und …

    Nach den Rechtsgrundsätzen, von denen der Senat in seinem Urteil vom 2. Juni 1992 VII K 2/91 --Stereo-Baustein-Set-- (BFH/NV 1992, 853) ausgegangen ist, ist eine Warenzusammenstellung wie die vorliegende mit einem Verstärker (Position 8518 KN), einem CD-Spieler (Position 8519 KN), einem Doppelkassettenlaufwerk (Position 8520 KN) und einem Rundfunkempfänger (Position 8527 KN), sofern sich kein charakterbestimmender Bestandteil ermitteln läßt, unter Heranziehung der AV 3c der im Zolltarif zuletzt angeführten Position zuzuweisen, im Streitfall also der Position 8527 KN.

    Entsprechendes gilt aber auch, soweit das FG dem Verstärker trotz seines höheren Wertes im Hinblick auf seine "rein dienende Funktion" (BFH/NV 1992, 853) eine charakterbestimmende Bedeutung abgesprochen hat.

  • BFH, 07.08.2013 - VII R 32/12

    Zolltarif: Einreihung von aus einer Mischung aus Kunstharz und Steinpulver …

    Welches dieser nicht abschließend aufgezählten Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt in erster Linie von der Art und dem Verwendungszweck der Ware ab (Senatsurteile vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853;… vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739, und in BFH/NV 2007, 1368).
  • FG Hamburg, 24.05.2016 - 4 K 100/13

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Multifunktionsgeräten mit …

    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (BFH…, Beschluss vom 28.02.2008, VII B 121/07, Rn. 6; Urteil vom 02.06.1992, VII K 2/91, Rn. 8;… Urteil vom 23.07.1998, VII R 36/97, Rn. 16; jeweils in: juris).

    So verweist beispielsweise der Generalanwalt Lenz in der Sache Vobis, in der es um Computergehäuse mit eingebautem Floppy-Laufwerk ging, darauf, dass Art und Beschaffenheit, Umfang, Menge und Gewicht der verschiedenen Bestandteile keine besondere Bedeutung erlangen könnten, weil sie bezüglich der Funktion des Geräts nicht von Bedeutung seien (…EuGH, Rs. C-121/95, Schlussanträge vom 12.03.1996, Rn. 14; siehe auch BFH, Urteil vom 02.06.1992, VII K 2/91, Rn. 10, in: juris, nach dem Gewicht und Umfang eines "Stereo-Baustein-Sets" unbeachtlich seien).

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Hifi Mini System - Zolltarifliche Einreihung - …

    Nach den Rechtsgrundsätzen, von denen der Senat in seinem Urteil vom 2. Juni 1992 VII K 2/91 --Stereo-Baustein-Set-- (BFH/NV 1992, 853) ausgegangen ist, ist eine Warenzusammenstellung wie die vorliegende mit einem Verstärker (Position 8518 KN), einem CD-Spieler (Position 8519 KN), einem Doppelkassettenlaufwerk (Position 8520 KN) und einem Rundfunkempfänger (Position 8527 KN), sofern sich kein charakterbestimmender Bestandteil ermitteln läßt, unter Heranziehung der AV 3c der im Zolltarif zuletzt angeführten Position zuzuweisen, im Streitfall also der Position 8527 KN.

    Entsprechendes gilt aber auch, soweit das FG dem Verstärker trotz seines höheren Wertes im Hinblick auf seine "rein dienende Funktion" (BFH/NV 1992, 853) eine charakterbestimmende Bedeutung abgesprochen hat.

  • FG Hamburg, 19.01.2023 - 4 K 84/20

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer sog. …

    Sie verweist auf das Urteil des BFH vom 02. Juni 1992 (VII K 2/91) über ein sog. "Stereo-Baustein-Set" und eine Einreihungsverordnung der Europäischen Kommission (Verordnung (EU) Nr. 12311/2007), in der geregelt werde, dass die mechanischen Geräte und die elektronische Ausstattung einer Infrarotsauna als Ganzes ihren wesentlichen Charakter verleihen würden, nicht aber die mengenmäßig und vom Äußeren hervortretende Holzverkleidung und -ausstattung.

    Sie führt diesbezüglich die BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 02. Juni 1992, VII K 2/91, "Stereo-Baustein-Set") sowie mehrere Einreihungsverordnungen der Europäischen Kommission an: einerseits die Verordnung (EU) Nr. 12311/2007), in der geregelt wird, dass die mechanischen Geräte und die elektronische Ausstattung einer Infrarotsauna als Ganzes ihren wesentlichen Charakter verleihen, nicht aber die mengenmäßig und vom Äußeren hervortretende Holzverkleidung und -ausstattung; andererseits die Verordnung (EU) Nr. 273/2013, mit der sog. Körperanalysewaagen eingereiht werden und bei einigen Modellen auf Grund der im Inneren verbauten Technik die "Analysefunktion" den wesentlichen Charakter der Ware prägt.

  • FG Hamburg, 17.08.2018 - 4 K 162/16

    Zoll- und tabaksteuerrechtliche Einreihung einer "Notfallzigarette" …

    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (BFH…, Beschluss vom 28.02.2008, VII B 121/07, juris Rn. 6; Urteil vom 02.06.1992, VII K 2/91, juris Rn. 8;… Urteil vom 23.07.1998, VII R 36/97, juris Rn. 16).

    Hierbei kann es vorkommen, dass einzelne Produktmerkmale unberücksichtigt bleiben (…EuGH, Schlussanträge vom 12.03.1996, C-121/95, Vobis, Rn. 14; BFH, Urteil vom 02.06.1992, VII K 2/91, juris Rn. 10).

  • BFH, 31.08.1993 - VII K 12/92

    Auskünfte von Zollbehörden über die Einreihung von Waren in die Zollnomenklatur

  • FG Hamburg, 04.09.2015 - 4 K 122/14

    Einreihung einer zusammengesetzten Ware: Einmaldecken für medizinische Zwecke

  • BFH, 28.02.2008 - VII B 121/07

    Zolltarif - Einreihung von Saccharose enthaltenden Halbwaren - …

  • FG Hamburg, 05.05.2021 - 4 K 40/17

    Zolltarifrecht: Einreihung von Beleuchtungskörpern (Leuchten und Lampen) in die …

  • BFH, 03.04.2009 - VII B 123/08

    Zolltarif: Einreihung von Nagelschraube mit Kunststoffdübel

  • FG Hamburg, 09.05.2022 - 4 K 98/16

    Zollrecht, Zolltarif: Einreihung von Wasserhängematte als Campingartikel oder …

  • FG Hamburg, 29.06.2020 - 4 K 235/16

    Zollrecht: Einreihung von Waschbecken und Badewannen aus Mineralguss

  • FG Hamburg, 25.01.2023 - 4 K 30/18

    Zolltarifliche Einreihung sog. Musterbücher mit Kunsthaaren zur …

  • FG Hamburg, 21.09.2004 - IV 10/02

    Zollrecht: Tarifierung von Video-Sender-Sets

  • FG Köln, 23.07.2002 - 3 K 5372/99

    Ermäßigter Steuersatz auf Lieferung von Multimediaboxen

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.12.2008 - 6 K 2223/07

    Einreihung einer Abdeckplane

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 6 K 2201/04

    Einreihung einer als "Küchenutensilienhalter Kuh mit Schneebesen und zwei …

  • FG Hamburg, 25.05.2000 - IV 795/97

    Tarifierung eines sog. Jubelhandschuhs

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