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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.05.1958

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1957 - VII P 10.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,657
BVerwG, 06.12.1957 - VII P 10.57 (https://dejure.org/1957,657)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1957 - VII P 10.57 (https://dejure.org/1957,657)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1957 - VII P 10.57 (https://dejure.org/1957,657)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Eine Personalratswahl ist wegen des Fehlens einer personalratspflichtigen Dienststelle dann nichtig, wenn dieser Mangel offensichtlich ist, d.h., wenn hierbei gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, daß auch nicht mehr der Anschein einer Wahl gegeben ist (vgl. Beschlüsse vom 6. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 10.57 -, vom 3. Oktober 1958 - BVerwG 7 P 9.57 - <BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57]> und vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 P 20.85 - ).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in seinemBeschluß vom 6. Dezember 1957 (BVerwG VII P 10.57) grundsätzlich entschieden hat, kann die Unrechtmäßigkeit des von der Nebenstelle in einem ordnungsgemäß durchgeführten Wahlverfahren gewählten Personalrats außerhalb eines Wahlanfechtungsverfahrens gemäß § 22 PersVG nicht mit der Behauptung geltend gemacht werden, die Voraussetzung der weiten räumlichen Entfernung habe nicht vorgelegen.

    Es entspricht der im Schrifttum allgemein vertretenen Auffassung (vgl. Dietz, Anm. 34, Fitting-Heyer, Anm. 12, und Molitor, Anm. 21, sämtlich zu § 22 PersYG) und wurde auch bereits vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl.Beschlüsse vom 24. Oktober 1957 - BVerwG II CO 6.56 - BVerwGE 5, 293, vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 - undvom 29. März 1958 - BVerwG VII P 8.57 -), daß der Nichtigkeit einer Personalratswahl sehr enge Grenzen gezogen sind.

  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 P 20.85

    Personalrat - Zustimmungsverweigerung - Einstellung - Nichtigkeit eines …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in den noch unter Geltung des Personalvertretungsgesetzes vom 5- August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG - ergangenen Beschlüssen vom 6. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 10.57 - (Buchholz 238.3 § 7 PersVG Nr. 1) und vom 3. Oktober 1958 - BVerwG 7 P 9.57 - (BVerwGE 7, 251 = Buchholz 238.3 § 7 PersVG Nr. 3) ausgeführt, daß der bei einer Nebendienststelle bzw. bei einer "weiter nachgeordneten" Stelle gewählte Personalrat mangels Wahlanfechtung grundsätzlich auch dann als rechtmäßig gewählt gilt, wenn die Selbständigkeitsvoraussetzungen des § 7 Abs. 2 und 3 PersVG nicht vorgelegen haben.
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 10.70

    Wirksamkeit der Wahl eines Gesamtpersonalrats - Auflösung des Gesamtpersonalrats …

    Er macht geltend, die angefochtene Entscheidung weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII P 9.57 -, vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 - und vom 29. März 1958 - BVerwG VII P 8.57 - ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Liegt somit eine die Einlegung der Rechtsbeschwerde ohne Zulassung rechtfertigende Abweichung vor, so ergibt auch die weitere Prüfung, daß eine Nichtigkeit der Wahl nach den Grundsätzen, die der Senat in seiner Rechtsprechung entwickelt hat (zu erwähnen ist noch der Beschluß vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 - [Buchholz 238.3 § 7 PersVG Nr. 1]) nicht gegeben ist.

  • BVerwG, 29.01.1965 - VII P 9.64

    Einlegung einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung in Personalvertretungssachen - …

    Beschluß des VII. Senatsvom 6. Dezember 1957 (BVerwG VII P 10.57).

    Die beiden anderen genannten Beschlüsse des Senats (vom 3. Oktober 1958 - BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57] - undvom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 -, Buchholz, BVerwG 238.3.

  • BVerwG, 08.08.1958 - VII P 14.57

    Rechtsmittel

    Eine Kostenentscheidung entfällt, da gemäß § 76 Abs. 2 PersVG in Verbindung mit § 80 Abs. 1, § 12 Abs. 4 und § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) Gebühren und Auslagen nicht erhoben werden und in dem als objektives Verfahren gestalteten Beschlußverfahren auch für den Ersatz außergerichtlicher Kosten kein Raum ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 -, vom 17. Dezember 1957 - BVerwG VII P 3.57 - [BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57]], vom 28. Februar 1958 - BVerwG VII P 19.57 - undvom 28. März 1958 - BVerwG VII P 17.57 -).
  • BVerwG, 29.07.1958 - VII P 8.57

    Rechtsmittel

    Dieser Ausgangspunkt der rechtlichen Betrachtung steht in Widerspruch zu dem Urteil des II. Senats vom 24. Oktober 1957 und denim Beschluß des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1957 (BVerwG VII P 10.57) vertretenen Grundsätzen über die Nichtigkeit einer Wahl.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1958 - VII P 10.57   

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BVerwG, 17.05.1958 - VII P 10.57 (https://dejure.org/1958,971)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1958 - VII P 10.57 (https://dejure.org/1958,971)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1958 - VII P 10.57 (https://dejure.org/1958,971)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.07.1959 - P 5/59

    Zuziehung der Personalvertretung bei Unfalluntersuchungen; Beschränkung der …

    Dagegen kann auch nach den in Personalvertretungssachen anzuwendenden Vorschriften des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens auf Antrag eines Beteiligten der Verfahrenswert festgesetzt werden (BVerwG. , Beschl. vom 17.5.1958 - VII P 10.57 - AP.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.06.1959 - P 4/59

    Mitwirkungsrechte des Personalrates bei der Beförderung von Zollsekretären; …

    Dagegen kann auch nach den in Personalvertretungssachen anzuwendenden Vorschriften des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens auf Antrag eines Beteiligten der Verfahrenswert festgesetzt werden (BVerwG. , Beschl. vom 17.5.1958 - VII P 10.57 - AP.
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