Rechtsprechung
| BVerwG, 01.10.1965 - VII P 3.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1964 - CL 6/64
- BVerwG, 01.10.1965 - VII P 3.65
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 686/65
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.10.1963 - VII P 2.63
Anwendung der gem § 74 Abs. 2 Personalvertretungsgestez für das Land …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 3.65
Darin liege eine Divergenz von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluß vom 18. Oktober 1963 - BVerwG VII P 2.63 -.Daß die gemäß § 74 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1958 (GVBl. NW S. 209) - LPVG - entsprechend geltenden Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) - ArbGG - über das Beschlußverfahren auch den dritten Rechtszug umfassen, hat der Senat in seinem Beschluß vom 18. Oktober 1963 (BVerwGE 17, 43), auf den Bezug genommen wird, bereits klargestellt.
Auch der Gesetzgeber von Nordrhein-Westfalen hat den Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1963 (a.a.O.) nicht zum Anlaß genommen, bei Erlaß des Änderungsgesetzes vom 23. Oktober 1964 (GVBl. NW S. 311) das Beschlußverfahren auf zwei Instanzen zu beschränken, so wie es in Art. 76 Abs. 2 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes vom 21. November 1958 (Bay.GVBl. S. 333) geschehen ist.
Im vorliegenden Fall hat aber das Beschwerdegericht von der Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht deshalb abgesehen, weil es die eine Zulassung rechtfertigende Bedeutung der Sache im Sinne von § 92 Abs. 1 ArbGG verneinte, sondern weil es im Gegensatz zu der Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 1963 (a.a.O.) an seiner Auffassung festhielt, daß die in § 74 LPVG getroffene verfahrensrechtliche Regelung einen dritten Rechtszug nicht vorsehe.
- BVerwG, 15.01.1960 - VII P 2.59
Möglichkeit des Ausschlusses eines Personalratsmitgliedes wegen einer in aktiver …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 3.65
Entscheidend ist jedoch, ob der Beteiligte zu 1), dem als zweiter Vorsitzender des Personalrats gemäß § 55 Abs. 1 LPVG in besonderer Weise die Pflicht auferlegt ist, darüber zu wachen, daß alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden und daß namentlich auch jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung unterbleibt, durch sein Verhalten das Vertrauen in seine objektive und gewerkschaftlich neutrale Amtsführung zerstörte (vgl. Beschluß des Senats vom 15. Januar 1960 - BVerwG VII P 2.59 - [BB 1960, 705 = Buchholz BVerwG 238.3, § 26 PersVG Nr. 1 = Die Personalvertretung 1960, 161 = RiA 1960, 144 = VerwRspr. 12, 831 mit Hinweisen]).Auch in seinem Beschluß vom 15. Januar 1960 (a.a.O.) hat der Senat keine konkreten Anforderungen tatbestandsmäßiger Art für die Annahme einer groben Pflichtverletzung im Sinne des mit § 26 Abs. 1 LPVG übereinstimmenden § 26 Abs. 1 PersVG aufgestellt.
- BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 3.65
Dies entspricht der auf den Beschluß vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140) zurückgehenden Rechtsprechung des Senats, wonach es die weitgehende Objektivierung des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens rechtfertigt, daß ein bis zur Beendigung des ersten Rechtszugs vorhandenes Rechtsschutzbedürfnis nicht ohne weiteres dadurch entfällt, daß der Antrag aus vom Antragsteller nicht zu vertretenden Gründen im weiteren Verlauf des Verfahrens gegenstandslos wird.
- BVerwG, 13.01.1961 - VII P 3.60
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags des Personalrats - Anforderungen an das …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 3.65
Mit der durch die Einbeziehung des dritten Rechtszugs normierten Anwendbarkeit des § 93 ArbGG entfallen aber gleichzeitig die Bedenken, die gegen eine Nachprüfbarkeit materiellen Landesrechts durch das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden (vgl. Beschluß des VII. Senats vom 13. Januar 1961 [BVerwGE 11, 336 = Buchholz BVerwG 238.3 § 90 PersVG Nr. 1 = Die Personalvertretung 1961, 135 = ZBR 1961, 93]). - BVerwG, 03.08.1962 - VII P 17.61
Mitbestimmung des Personalrats bei der Ablehnung eines Unterstützungsantrags …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 3.65
Es würde zu einer mit dem Interesse der Rechtsuchenden nicht vereinbaren Unsicherheit führen, wenn die Deutung einer rein verfahrensrechtlichen Vorschrift nicht aus ihrem Wortsinn abgeleitet werden könnte, sondern von dem Inhalt der Gesetzesmaterialien abhängig gemacht werden müßte und damit die gleiche in mehreren Gesetzen vorkommende verfahrensrechtliche Regelung einer unterschiedlichen Auslegung zugänglich wäre (vgl. auch Beschluß des Senats vom 3. August 1962 [BVerwGE 14, 338], nur teilweise veröffentlicht = Buchholz BVerwG 238.35, § 60 PersVG Hessen Nr. 1 = Betrieb 1962, 1147 = Die Personalvertretung 1962, 274). - BVerwG, 13.03.1964 - VII P 13.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 3.65
Dieser Auffassung steht der Beschluß des Senats vom 13. März 1964 - BVerwG VII P 13.62 - (Buchholz BVerwG 238.3, § 26 PersVG Nr. 5 = Die Personalvertretung 1964, 105) nicht entgegen.
- BVerwG, 28.01.1966 - VII P 9.65
Umfang der Pflichten des Vorsitzenden eines Personalrates - Rechtswidrigkeit der …
und BVerwG VII P 3.65 - vertretenen Auffassung, daß die nachhaltige individuelle Werbung, von Bediensteten für eine Gewerkschaft, namentlich dann, wenn sie unter Ausübung eines Druckes erfolgt, mit der Stellung eines Mitgliedes des Personalrats unvereinbar ist und eine schwere, den Ausschluß rechtfertigende Pflichtverletzung im Sinne von § 26 Abs. 1 PersVG darstellt. - BVerwG, 30.01.1970 - VII P 7.69
Pflichtverletzung eines Personalratsmitgliedes
Diese Auffassung stehe in Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 -(BVerwGE 7, 140), vom l. Oktober 1965 - BVerwG VII P 3.65 -(ZBR 1966, 54) sowie vom 14. Februar 1969 - BVerwG VII P 11.67 -. - BVerwG, 28.04.1967 - VII Z 5.66 Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist nach § 74 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.05.1958 (GV NW S. 209) - PersVG NW - in Verbindung mit den §§ 92 ff. des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 03.09.1953 (BGBl. I S. 1267) - ArbGG - das Rechtsbeschwerdeverfahren gegeben (BVerwGE 17, 43 ; 22, 86 {{Fussnote|2|BVerwG, 01.10.1965, VII P 8/64 und VII P 3/65.
- BVerwG, 11.02.1966 - VII P 4.65
Rechtsmittel
In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat in seinemBeschluß vom 1. Oktober 1965 - BVerwG VII P 3.65 - in einer rechtlich gleichgelagerten Sache ausgeführt:.
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