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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,409
BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70 (https://dejure.org/1970,409)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1970 - VII P 5.70 (https://dejure.org/1970,409)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - VII P 5.70 (https://dejure.org/1970,409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit eines Beruhens des Beschlusses über Abberufung als Vorstandsmitglied des Personalrats auf gewerkschaftlichen Motiven - Besonderes Begründungsbedürfnis nach Abberufungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 31, 36, 37

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 174
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.06.1957 - II CO 3.56

    Die Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstandes des Personalrats als Teil der …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
    In bezug auf den Antrag, den Beschluß über die Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes aufzuheben, hat der Antragsteller als Mitglied des Personalrats ein rechtlich zu beachtendes Interesse daran, daß der Vorstand ordnungsgemäß bestimmt wird (BVerwGE 5, 118 [119]; 7, 140 [143]).

    Im Hinblick auf die besonderen Aufgaben, die den Vorstandsmitgliedern bei der Führung der laufenden Geschäfte (§ 31 Abs. 1 Satz 4 PersVG) und der damit verbundenen Vorbereitung der Beschlüsse des Personalrats gestellt sind, müssen sie, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem Beschluß vom 13. Juni 1957 - BVerwG II C 03.56 - (BVerwGE 5, 118 [121]) ausgesprochen hat, vom Vertrauen der Mehrheit ihrer Gruppe getragen sein.

    Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, welche Grenzen der Wahl des Vorsitzenden nach § 31 Abs. 1 Satz 1 PersVG gezogen sind und welche Grundsätze der Personalrat bei der Freistellung von Vorstandsmitgliedern nach § 42 Abs. 3 PersVG beachten muß (vgl. BVerwGE 5, 118; 5, 309; 5, 263; 7, 197; 7, 253; 13, 341; 13, 242; 16, 12; 31, 192).

  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 1.57

    Qualifizierung einer Erledigungserklärung des Antragstellers im …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
    Das stehe mit der Entscheidung BVerwGE 5, 263 nicht in Einklang.

    Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, welche Grenzen der Wahl des Vorsitzenden nach § 31 Abs. 1 Satz 1 PersVG gezogen sind und welche Grundsätze der Personalrat bei der Freistellung von Vorstandsmitgliedern nach § 42 Abs. 3 PersVG beachten muß (vgl. BVerwGE 5, 118; 5, 309; 5, 263; 7, 197; 7, 253; 13, 341; 13, 242; 16, 12; 31, 192).

  • BVerwG, 15.12.1961 - VII P 3.61
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
    Die Abwahl aus Gründen gewerkschaftlicher Rivalität sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 242 und 341) kein ausreichendes Motiv zur Rechtfertigung einer Ermessensentscheidung.

    Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, welche Grenzen der Wahl des Vorsitzenden nach § 31 Abs. 1 Satz 1 PersVG gezogen sind und welche Grundsätze der Personalrat bei der Freistellung von Vorstandsmitgliedern nach § 42 Abs. 3 PersVG beachten muß (vgl. BVerwGE 5, 118; 5, 309; 5, 263; 7, 197; 7, 253; 13, 341; 13, 242; 16, 12; 31, 192).

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII P 12.57

    Möglichkeit der in den Personlarat gewählten Vertreter einer Gruppe gemäß § 31 …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
    Die Wahl der Vorstandsmitglieder und damit auch eine etwa zulässige Abwahl (Abberufung) durch die Gruppenvertreter nach § 31 Abs. 1 Satz 3 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG - ist, wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII P 12.57 - (BVerwGE 7, 253) ausgesprochen hat, weder eine Wahl, die nur unter den Voraussetzungen des § 22 PersVG angefochten werden kann, noch ein Verwaltungsakt, sondern eine Maßnahme der Geschäftsführung, die, auch wenn sie eine von einer einzelnen Gruppe im Rahmen der Zuständigkeit beschlossene Gruppenentscheidung ist, zum Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Beschlußverfahrens gemacht werden kann (§ 76 Abs. 1 Buchst. c PersVG).

    Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, welche Grenzen der Wahl des Vorsitzenden nach § 31 Abs. 1 Satz 1 PersVG gezogen sind und welche Grundsätze der Personalrat bei der Freistellung von Vorstandsmitgliedern nach § 42 Abs. 3 PersVG beachten muß (vgl. BVerwGE 5, 118; 5, 309; 5, 263; 7, 197; 7, 253; 13, 341; 13, 242; 16, 12; 31, 192).

  • BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne - …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß der Betriebsratsvorsitzende durch Betriebsratsbeschluß jederzeit von seinem Vorsitzendenposten abberufen werden kann (BAG, AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung).
  • BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
    In bezug auf den Antrag, den Beschluß über die Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes aufzuheben, hat der Antragsteller als Mitglied des Personalrats ein rechtlich zu beachtendes Interesse daran, daß der Vorstand ordnungsgemäß bestimmt wird (BVerwGE 5, 118 [119]; 7, 140 [143]).
  • BVerwG, 14.01.1965 - II C 53.62

    Abberufung eines Bürgermeisters durch die Stadtvertretung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
    Ein solcher Beschluß trägt, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall der Abberufung eines Bürgermeisters wegen mangelnder vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung (BVerwGE 20, 160 [166]) ausgesprochen hat, die Begründung in sich.
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67

    Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
    Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, welche Grenzen der Wahl des Vorsitzenden nach § 31 Abs. 1 Satz 1 PersVG gezogen sind und welche Grundsätze der Personalrat bei der Freistellung von Vorstandsmitgliedern nach § 42 Abs. 3 PersVG beachten muß (vgl. BVerwGE 5, 118; 5, 309; 5, 263; 7, 197; 7, 253; 13, 341; 13, 242; 16, 12; 31, 192).
  • BVerwG, 01.08.1958 - VII P 21.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
    Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, welche Grenzen der Wahl des Vorsitzenden nach § 31 Abs. 1 Satz 1 PersVG gezogen sind und welche Grundsätze der Personalrat bei der Freistellung von Vorstandsmitgliedern nach § 42 Abs. 3 PersVG beachten muß (vgl. BVerwGE 5, 118; 5, 309; 5, 263; 7, 197; 7, 253; 13, 341; 13, 242; 16, 12; 31, 192).
  • BVerwG, 24.10.1957 - II CO 7.57

    Bestimmung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
    Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, welche Grenzen der Wahl des Vorsitzenden nach § 31 Abs. 1 Satz 1 PersVG gezogen sind und welche Grundsätze der Personalrat bei der Freistellung von Vorstandsmitgliedern nach § 42 Abs. 3 PersVG beachten muß (vgl. BVerwGE 5, 118; 5, 309; 5, 263; 7, 197; 7, 253; 13, 341; 13, 242; 16, 12; 31, 192).
  • BVerwG, 23.01.1961 - II C 129.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62

    Rechtsmittel

  • BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 6/60

    Amt eines Gesamtbetriebsratsmitgliedes - Ende des Betriebsratsamtes - Betriebsrat …

  • BVerwG, 09.02.1962 - VII P 2.61
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - 62 PV 5.13

    Auswahlverfahren; Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; …

    Wird der Angriff aus der Mitte des Personalrats geführt, bewirkt bereits die (einfache) Rechtswidrigkeit die Unwirksamkeit des Beschlusses (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1970 - VII P 5.70 - BVerwGE 36, 174 [177];… Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 6 P 12.04 - juris Rn. 20, indirekt offengelassen im Beschluss vom 26. November 1992 - 6 P 14.91 - juris Rn. 14).

    Anderes soll hier nur für die Ermessensüberprüfung gelten (Beschluss vom 23. Oktober 1970 - a.a.O. 176 f.;… Beschluss vom 26. November 1992 - a.a.O. Rn. 12).

  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvL 8/88

    Verfassungsmäßigkeit des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen

    Dieses - in den vorstehenden Bestimmungen für die dort geregelten Fälle verankerte - Gruppenmehrheitsprinzip entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach es eine folgerichtige Durchführung des Gruppenprinzips darstellt, wenn die Interessen einer Gruppe nach dem Willen der Mehrheit der Gruppe bestimmt werden, mithin der Mehrheitswille innerhalb der Gruppe ausschlaggebend sein muß, wenn es um Gruppeninteressen geht oder wenn der Gesetzgeber eine Angelegenheit ausdrücklich der Entscheidungszuständigkeit der Gruppen zuweist (vgl. nur BVerwGE 5, 118 ; 5, 263 ; s.a. BVerwGE 36, 174 ; 55, 17 ).
  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 P 12.04

    Wahl des Personalratsvorstandes; Vorstandsgröße; Anzahl von Frauen und Männern im …

    bb) Bei Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein lag bereits seit Jahrzehnten eine ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, die es ablehnte, die für die Anfechtung einer Personalratswahl geltende Vorschrift auf die Wahl des Personalratsvorstandes entsprechend anzuwenden, und zugleich stets in Anwendung des erwähnten allgemeinen Rechtsgedankens die Rechtsunwirksamkeit einer Vorstandswahl ausgesprochen hat, wenn dabei einschlägige gesetzliche Bestimmungen verletzt worden waren (vgl. Beschluss vom 13. Juni 1957 - BVerwG 2 CO 3.56 - BVerwGE 5, 118 f.; Beschluss vom 10. Oktober 1957 - BVerwG 2 CO 5.56 - BVerwGE 5, 261 f.; Beschluss vom 3. Oktober 1958 - BVerwG 7 P 12.57 - BVerwGE 7, 253; Beschluss vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 5.70 - BVerwGE 36, 174 f.; Beschluss vom 3. August 1983 - BVerwG 6 P 15.81 - Buchholz 238.38 § 31 RPPersVG Nr. 1; Beschluss vom 27. September 1990 - BVerwG 6 P 23.88 - Buchholz 250 § 33 BPersVG Nr. 4 S. 2).
  • VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.2564

    Nachrücken, Ersatzmitglied

    Im Hinblick auf die besonderen Aufgaben, die den Vorstandsmitgliedern bei der Führung der laufenden Geschäfte (§ 31 Abs. 1 Satz 4 BPersVG) und der damit verbundenen Vorbereitung der Beschlüsse des Personalrats gestellt sind, müssen sie vom Vertrauen der Mehrheit ihrer Gruppe getragen sein (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.10.1970 - VII P 5.70 - BVerwGE 36, 174).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 6 P 23.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG

    Da die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vorstandswahl keine Wahlanfechtung im Sinne des § 25 BPersVG ist, kann ein entsprechender Antrag grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung gestellt werden (vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1958 - BVerwG 7 P 12.57 - >BVerwGE 7, 253< und vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 5.70 - >BVerwGE 36, 174<).
  • OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00

    Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht der Länder, …

    Auch die im Zusammenhang mit dem Gruppenprinzip zu erhebende Forderung, dass das Interesse der Gruppe nach dem Willen der Mehrheit der Gruppe zu bestimmen ist, mithin der Mehrheitswille der Gruppe ausschlaggebend sein muss (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvL 8/88 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1970 - 7 P 5.70 -, BVerwGE 36, 174), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 29/90

    Feststellung der Ungültigkeit zweier Personalratsbeschlüsse; Fehlerhaftigkeit von …

    Die dafür gegebene Begründung, eine solche gerichtliche Feststellung könnte keine Bindung erzeugen, weil der Beteiligte zu 1. jederzeit durch einen neuen Beschluß ohne Angaben von Gründen den Antragsteller als Mitglied des erweiterten Vorstands abberufen könnte (vgl. BVerwGE 36, 174), ist nicht haltbar.
  • BVerwG, 14.09.1977 - 7 P 51.77

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Freistellung als Vorstandsmitglied - …

    Die Rechtsbeschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß stehe im Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1975 - BVerwG VII P 2.75 -, vom 10. Oktober 1957 (BVerwGE 5, 263) und vom 23. Oktober 1970 - BVerwG VII P 5.70 -, Dies ist nicht der Fall.
  • VG Potsdam, 12.06.2001 - 3 K 2522/96

    Anspruch des Landkreises gegen das Land Brandenburg auf Kostenübernahme; …

    Schließlich ist der Beklagte wegen seiner verfassungsmäßigen Bindung an Recht und Gesetz auch ohne vollstreckungsfähigen Inhalt eines Feststellungsurteils verpflichtet, den Rechtsausführungen des Urteils gemäß zu verfahren (vgl. BVerwGE 36, 176 [BVerwG 23.10.1970 - BVerwG VII P 5/70] ).
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