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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,359
BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62 (https://dejure.org/1963,359)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1963 - VII P 8.62 (https://dejure.org/1963,359)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1963 - VII P 8.62 (https://dejure.org/1963,359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 12
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 1.57

    Qualifizierung einer Erledigungserklärung des Antragstellers im …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62
    Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1957 (BVerwGE 5, 263) widersetzten sich die Vertreter des DPV diesem Vorschlag, weil in erster Linie die von den Gruppenvertretern gewählten Vorstandsmitglieder freigestellt werden müßten.

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht zunächst den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1957 (BVerwGE 5, 263), soweit es sich mit der Freistellung von Personalratsmitgliedern befaßt, in seinem Wortlaut wiedergegeben und ausgeführt, daß es sieh dieser Entscheidung anschließe.

    Der Rechtsbeschwerdeführer rügt, daß der angefochtene Beschluß sowohl von dem Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1957 (BVerwG II CO 3.62) als auch von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1957 (BVerwG II CO 1.57) abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.

    Diese Entscheidung kann bei der Prüfung der Frage, ob eine Divergenz vorliegt, um so mehr außer Betracht bleiben, weil sich der II. Senat in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 1957 (BVerwGE 5, 263) mit dem gleichen Problem befaßt, das auch den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet.

    Der II. Senat hat in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 1957 (a.a.O.) den in das Ermessen des Personalrats gestellten Freistellungsvorschlag deshalb beanstandet, weil durch ihn die Interessen einer Gruppe ohne stichhaltigen Grund nicht in der gleichen Weise Berücksichtigung fanden wie die Interessen der anderen Gruppen.

  • BVerwG, 13.06.1957 - II CO 3.56

    Die Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstandes des Personalrats als Teil der …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62
    Eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluß des II. Senats von 13. Juni 1957 (BVerwGE 5, 118 [BVerwG 13.06.1957 - II CO 3/56]) kann nicht festgestellt werden, da diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nur Fragen betrifft, die sich auf die Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstandes des Personalrates beziehen.
  • BVerwG, 13.02.2012 - 6 PB 19.11

    Personalvertretungsrecht; Freistellung von Mitgliedern des Personalrats; …

    Zum Zeitpunkt der Gesetzesberatungen in Hamburg existierte zu der damaligen bundesrechtlichen Freistellungsregelung in § 42 Abs. 3 PersVG - die gleichfalls im Wortlaut keine Auswahlkriterien enthielt - eine gefestigte Rechtsprechung, derzufolge im Grundsatz die Mitglieder des Vorstands des Personalrats und unter diesen die von den Gruppen gewählten Vertreter vorrangig zu berücksichtigen waren (…Beschlüsse vom 10. Oktober 1957 - BVerwG II CO 1.57 - BVerwGE 5, 263 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 1, S. 1 f.; vom 22. März 1963 - BVerwG VII P 8.62 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG, Nr. 2, S. 3 ; …sowie vom 17. Januar 1969 - BVerwG VII P 6.67 - BVerwGE 31, 192 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 4, S. 2 ff.).

    Rn. 14 Im Übrigen hatte schon die zu § 42 Abs. 3 PersVG ergangene Rechtsprechung anerkannt, dass aus stichhaltigen Gründen, die im Bereich sachlicher und beachtenswerter Erwägungen liegen, von der vorrangigen Berücksichtigung von Vorstandsmitgliedern abgewichen werden darf (…vgl. Beschlüsse vom 10. Oktober 1957 - BVerwG II CO 1.57 - BVerwGE 5, 263 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 1, S. 1 f.; vom 22. März 1963 - BVerwG VII P 8.62 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG, Nr. 2, S. 3 ; …sowie vom 17. Januar 1969 - BVerwG VII P 6.67 - BVerwGE 31, 192 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 4, S. 2 ff.).

    Dass letzteres nicht die zwangsläufige Konsequenz des Übergehens eines Gruppensprechers im Rahmen von Freistellungsbeschlüssen sein muss, hatte im Übrigen bereits die zu § 42 Abs. 3 PersVG ergangene Rechtsprechung anerkannt, indem sie ein solches Übergehen bei Vorliegen stichhaltiger Gründe für zulässig gehalten hat (…Beschlüsse vom 10. Oktober 1957 - BVerwG II CO 1.57 - BVerwGE 5, 263 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 1, S. 1 f.; vom 22. März 1963 - BVerwG VII P 8.62 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG, Nr. 2, S. 3 ; …sowie vom 17. Januar 1969 - BVerwG VII P 6.67 - BVerwGE 31, 192 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 4, S. 2 ff.).

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67

    Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines …

    Über die Grenzen des Ermessens des Personalrats bei Freistellungsvorschlägen (Weiterentwicklung zu BVerwGE 5, 263; 16, 12) [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62].

    Darauf hat der Senat bereits in BVerwGE 16, 12 hingewiesen.

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII P 10.64

    Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines Fachsenats für …

    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 16, 12) müsse man solche Gründe als stichhaltig anerkennen, die im Bereiche sachlicher und beachtenswerter Erwägungen lägen, da es bedenklich wäre, darüber hinaus in eine Wertung der Motivierung einzutreten, die für die Ermessensentscheidung der Personalratsmitglieder bestimmend gewesen sei.

    Mit Recht hat es das Beschwerdegericht unter Berufung auf die Entscheidung des Senats (BVerwGE 16, 12) auch abgelehnt, darüber hinaus in eine Erforschung und Wertung der Motive einzutreten, die für die Ermessensentscheidung der einzelnen Personalratsmitglieder bestimmend gewesen sind.

  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit eines Beruhens des Beschlusses über Abberufung als …

    Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, welche Grenzen der Wahl des Vorsitzenden nach § 31 Abs. 1 Satz 1 PersVG gezogen sind und welche Grundsätze der Personalrat bei der Freistellung von Vorstandsmitgliedern nach § 42 Abs. 3 PersVG beachten muß (vgl. BVerwGE 5, 118; 5, 309; 5, 263; 7, 197; 7, 253; 13, 341; 13, 242; 16, 12; 31, 192).
  • VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08

    Anspruch des Vorstandsmitglieds der Personalvertretung auf Freistellung; …

    Selbst wenn zur Freistellung bereits Gruppenvorstandsmitglieder vorhanden sind, kann der Personalrat sie bei seinen Freistellungsvorschlägen übergehen und nach § 33 BPersVG zugewählte Vorstandsmitglieder berücksichtigen, wenn, wie die Rechtsprechung bereits unter der Geltung des § 42 Abs. 3 PersVG 1955 ausgesprochen hat (BVerwGE 16, 12 [14]), stichhaltige Gründe, die im Bereicht sachlicher und beachtenswerter Erwägungen liegen, dies fordern und rechtfertigen.
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75

    Personalrat - Vorstandsmitglied - Gruppenvorstandsmitglied - Mitvertretung

    Aus dieser Rechtsprechung, die in dem Beschluß vom 15. Mai 1966 - BVerwG VII P 4.66 - (PersV 1966, 181 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 10) zusammengefaßt ist, ergibt sich, daß das Gruppenprinzip verlangt, die von den Gruppen gewählten Repräsentanten in erster Linie für die im Rahmen der gemeinsamen Arbeit auszuübenden Funktionen heranzuziehen, was letztlich auch für die Frage der Freistellung von Bedeutung ist (BVerwGE 5, 263; 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62]; 31, 192) [BVerwG 17.01.1969 - VII C 77/67].
  • VG Arnsberg, 12.06.2008 - 20 L 390/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Vorwegnahme der …

    Selbst wenn zur Freistellung bereits Gruppenvorstandsmitglieder vorhanden sind, kann der Personalrat sie bei seinen Freistellungsvorschlägen übergehen und nach § 33 BPersVG zugewählte Vorstandsmitglieder berücksichtigen, wenn, wie die Rechtsprechung bereits unter der Geltung des § 42 Abs. 3 PersVG 1955 ausgesprochen hat (BVerwGE 16, 12 [14]), stichhaltige Gründe, die im Bereicht sachlicher und beachtenswerter Erwägungen liegen, dies fordern und rechtfertigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1992 - 15 S 1685/91

    Personalrat: Reihenfolge bei der Freistellung - Vorrang von …

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte die genannte Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsrecht bereits unter der Geltung des § 42 Abs. 3 PersVG 1955 entwickelt (vgl. Beschluß vom 22.3.1963 -- VII P 8.62 -- BVerwGE 16, 12; Beschluß v. 17.1.1969 -- VII P 6.67 -- BVerwGE 31, 192).
  • BVerwG, 16.07.1975 - 7 P 2.75

    Verzicht des Vorstandsmitgliedes auf Freistellung - Beschluss des Personalrats …

    Es wäre jedoch, wie der Senat im Beschluß vom 22. März 1963 - BVerwG VII P 8.62 - (BVerwGE 16, 12 [14]) ausgesprochen hat, bedenklich, wollte das Gericht darüber hinaus in eine Wertung der Motivierung eintreten, die für die Ermessensentscheidung der Personalratsmitglieder bestimmend gewesen ist.
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII P 3.63

    Befugnis des Vorstandes eines Personalrates zur Übertragung bestimmter …

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluß vom 22. März 1963 (BVerwGE 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - BVerwG VII P 8/62]) ausgeführt, daß der Freistellungsvorschlag grundsätzlich in das Ermessen des Personalrats gestellt ist und nur dann rechtlichen Bedenken begegnet, wenn er auf sachfremden Erwägungen beruht.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93

    Freistellung von Vorstandsmitgliedern einer Personalvertretung; Auswahl von …

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 3.68

    Rüge einer Divergenz zu anderen richterlichen Entscheidungen

  • VGH Bayern, 04.06.1971 - 1 IX 69
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