Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 02.06.1987 - VII R 107/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3791
BFH, 02.06.1987 - VII R 107/84 (https://dejure.org/1987,3791)
BFH, Entscheidung vom 02.06.1987 - VII R 107/84 (https://dejure.org/1987,3791)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 1987 - VII R 107/84 (https://dejure.org/1987,3791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.03.1982 - VII R 105/79

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 116 RAO vor, wenn wesentliche …

    Auszug aus BFH, 02.06.1987 - VII R 107/84
    Gehören zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens des Steuerschuldners in dessen Eigentum stehende bewegliche Sachen oder Grundstücke, so müssen diese zur Erfüllung der haftungsbegründenden Voraussetzungen des § 116 AO nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts an den Erwerber übereignet werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. März 1982 VII R 105/79, BFHE 135, 239, BStBl II 1982, 483).
  • BFH, 25.11.1965 - V 173/63 U
    Auszug aus BFH, 02.06.1987 - VII R 107/84
    Maßgebender Zeitpunkt für die Frage, ob die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens auf den Erwerber übergegangen sind, ist derjenige der Übereignung (…vgl. auch v. Wallis in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 1. bis 6. Aufl., § 116 AO Tz. 5;… Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 75 AO 1977 Anm. 3 S. 189; BFH-Urteil vom 25. November 1965 V 173/63 U; BStBl III 1966, 333).
  • BFH, 04.02.1974 - IV R 172/70

    Wesentliche Grundlagen - Hotelbetrieb - Erwerb im ganzen - Haftung

    Auszug aus BFH, 02.06.1987 - VII R 107/84
    Zu diesen gehört bei einem Gastronomiebetrieb außer dem Betriebsgebäude auch das zur Unterhaltung des Betriebs benötigte Inventar (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 1974 IV R 172/70, BFHE 112, 110, BStBl II 1974, 434).
  • FG Nürnberg, 11.03.2014 - 2 K 929/12

    Bedeutung der Übernahme des Geschäftsnamens und des Internetauftritts im …

    Rn. 23 Maßgebender Zeitpunkt für die Frage, ob die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens auf den Erwerber übergegangen sind, ist derjenige der Übereignung (BFH-Urteil vom 02.06.1987 VII R 107/84, BFH/NV 1988, 140;… Tipke- Kruse, Kommentar, Abgabenordnung, 16. Aufl., § 75 AO Tz. 5, 11).
  • FG Köln, 11.09.2002 - 4 K 3396/00

    Grundstücksveräußerung als Geschäftsveräußerung im Ganzen

    Rn. 29 Für die Übereignung eines Unternehmens im Ganzen oder eines gesondert geführten Betriebes ist daher erforderlich, dass die durch das Unternehmen bzw. den gesondert geführten Betrieb repräsentierte organische Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen, die diesem dienen und seine wesentlichen Grundlagen ausmachen, übergehen, so dass der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen fortführen kann (BFH-Urteile vom 30. August 1962 V 32/60 U, BFHE 75, 518, BStBl III 1962, 455; vom 2. Juni 1987 VII R 107/84, BFH/NV 1988, 140;… vom 9. Juli 1985 VII R 126/80, BFH/NV 1986, 65; vom 11. Mai 1993 VII R 86/92, BFHE 171, 27 BStBl II 1993, 700;… vom 22. September 1992 VII R 73-74/91, BFH/NV 1993, 215, jeweils zur Haftung des Betriebsübernehmers;… Sölch/Ringleb/List, UStG, § 1 Rdnr. 145b;… Tipke/Kruse, AO, 16. Aufl., § 75 Tz. 7).

    Was die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens sind, bestimmt sich weitgehend nach der Art und dem Wirtschaftszweig des Unternehmens (Birkenfeld, USt-Handbuch I 568.10 f.) und nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Übereignung (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 140).

  • FG Niedersachsen, 13.11.1997 - V 250/97

    Vorsteuerabzug für die Leistungen aus der Herstellung eines Bürogebäudes; …

    Für die Übereignung eines Unternehmens im ganzen ist daher der Übergang des gesamten lebenden Unternehmens erforderlich, d.h. der durch das Unternehmen repräsentierten organischen Zusammenfassung von Einrichtungen oder dauernden Maßnahmen, die dem Unternehmen dienen oder mindestens seine wesentlichen Grundlagen ausmachen, so daß der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen fortführen kann (BFH, Urteil vom 2. Juni 1987 VII R 107/84, BFH/NV 88, 140 [141]; BFH…, Urteil vom 9. Juli 1985 VII R 126/80, BFH/NV 1986, 65 ff.;… Sölch-Ringleb-List, UStG, § 1 Rdn. 145 b;… Tipke/Kruse AO § 75 Rdn. 4).

    Was die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens sind, bestimmt sich weitgehend nach der Art und dem Wirtschaftszweig des Unternehmens (vgl. Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch I 568.10 f. m.w.N.) und nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Übereignung (BFH, Urteil vom 2. Juni 1987 a.a.O. Seite 141).

  • FG Nürnberg, 14.03.2000 - II 95/98

    Haftung des Betriebsübernehmers für

    (BFH-Urteil vom 2.6. 1987 VII R 107/84, BFH/NV 1988, 140 ;… Tipke- Kruse, Kommentar, Abgabenordnung , 16. Aufl., § 75 AO Tz. 5, 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht