Rechtsprechung
| BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Judicialis
UStG 1993 § 21 Abs. 2; ; ZKDVO Art. 454 Abs... . 3 Unterabs. 3; ; ZKDVO Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 1; ; ZK Art. 204 Abs. 3; ; ZK Art. 204 Abs. 1 Buchst. a; ; ZK Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4; ; ZK Art. 203 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Speditionsunternehmen - Polnisches Unternehmen - Eingangszollstelle - Bestimmungszollstelle - Bescheinigung über Veterinärkontrollle - Dienststempelabdruck - Frachtschein - Einfuhrabgabe - Steuerbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZKDVO Art. 454 Abs. 3
TIR-Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
ZKDV Art 455, ZKDV Art 454
Erstattung; Ort der Zuwiderhandlung; Versandverfahren
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.1997 - 1 K 64/96
- BFH, 17.04.1998 - VII R 107/97
- BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 23.03.2000 - C-310/98
Met-Trans und Sagpol - Freier Warenverkehr - Externes Versandverfahren - …
Auszug aus BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
Schließlich legt die Klägerin im Einzelnen ihre Bedenken gegen das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 23. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-310/98 und C-406/98 (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2000, 196) dar.Diese Vorschrift ist nach Auffassung des EuGH (Urteil vom 23. März 2000 in den verbunden Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, ZfZ 2000, 196 Rz. 37), der sich der Senat auch im Streitfall anschließt (…vgl. schon Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 14/98 und 108/97, BFH/NV 1998, 1540), dahin zu verstehen, dass bis auf weiteres der Mitgliedstaat als zuständig gilt, dessen Behörden die Zuwiderhandlung festgestellt haben, wenn der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Zuwiderhandlung begangen worden ist --wie im Streitfall-- zunächst nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
- BFH, 07.07.1998 - VII R 108/97
Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen …
Auszug aus BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
Wie der Senat bereits in seinem in einem Parallelverfahren ergangenen Beschluss vom 7. Juli 1998 VII R 108/97 (BFH/NV 1998, 1540) näher ausgeführt hat und worauf er zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, ist die Klägerin als Carnet-Inhaberin zumindest nach Art. 204 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex --ZK--) des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 302/1) Zollschuldnerin für die nach Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK entstandenen Einfuhrabgaben geworden, wenn sie nicht bereits durch eine Entziehung der Sendung aus der zollamtlichen Überwachung nach Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4 ZK Abgabenschuldnerin für die dann nach Art. 203 Abs. 1 ZK entstandene Zollschuld geworden sein sollte, weil die Sendung der Bestimmungszollstelle nicht gestellt worden ist.Diese Vorschrift ist nach Auffassung des EuGH (…Urteil vom 23. März 2000 in den verbunden Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, ZfZ 2000, 196 Rz. 37), der sich der Senat auch im Streitfall anschließt (vgl. schon Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 14/98 und 108/97, BFH/NV 1998, 1540), dahin zu verstehen, dass bis auf weiteres der Mitgliedstaat als zuständig gilt, dessen Behörden die Zuwiderhandlung festgestellt haben, wenn der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Zuwiderhandlung begangen worden ist --wie im Streitfall-- zunächst nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
- BFH, 18.07.2000 - VII R 14/98
Auszug aus BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
Diese Vorschrift ist nach Auffassung des EuGH (…Urteil vom 23. März 2000 in den verbunden Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, ZfZ 2000, 196 Rz. 37), der sich der Senat auch im Streitfall anschließt (vgl. schon Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 14/98 und 108/97, BFH/NV 1998, 1540), dahin zu verstehen, dass bis auf weiteres der Mitgliedstaat als zuständig gilt, dessen Behörden die Zuwiderhandlung festgestellt haben, wenn der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Zuwiderhandlung begangen worden ist --wie im Streitfall-- zunächst nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
- BFH, 16.11.2005 - VII B 299/04
NZB - grundsätzliche Bedeutung; Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei …
Zwar mögen in diesem Fall die erlassenen Abgabenbescheide rechtswidrig sein, doch statt einer Aufhebung der Abgabenbescheide des einen Mitgliedstaates und der Neufestsetzung der Abgaben in dem anderen Mitgliedstaat greift hier der in Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 ZKDVO geregelte Ausgleichsmechanismus ein (…vgl. Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 322).Selbst wenn das HZA gegen die genannten Bestimmungen verstoßen hat, führt dies nicht dazu, dass die Klägerin als Abgabenschuldnerin nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, weil es sich bei diesen Vorschriften um bloße Ordnungsvorschriften handelt, deren Verletzung die Inanspruchnahme des Inhabers eines Carnet TIR nicht hindert (…Senatsbeschluss vom 25. November 1997 VII B 176/97, BFH/NV 1998, 755, betreffend Art. 455 Abs. 1 ZKDVO; Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322, betreffend Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 1 ZKDVO).
Die von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen stellen sich auch nicht mittelbar im Rahmen einer Prüfung, ob ihr nach der Anwendung des Ausgleichsmechanismus ein ggf. erhobener Mehrbetrag zu erstatten bzw. zu erlassen ist, denn diese Prüfung ist aus den vom FG angegebenen Gründen nicht veranlasst (vgl. hierzu auch Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322).
- BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04
TIR-Verfahren: Zuständigkeit für die Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen - …
Nach der Rechtsprechung des EuGH und --ihr folgend-- des erkennenden Senats zu der fast wörtlich übereinstimmenden (Nachfolge-)Vorschrift des Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 253/1) in der Fassung vor In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15. Dezember 2000 (ABlEG Nr. L 330/1) besagt diese Ausgleichsregelung, dass eine zu Unrecht angenommene Ungewissheit hinsichtlich des Ortes der Zuwiderhandlung und eine dementsprechend zu Unrecht angenommene Erhebungszuständigkeit des Mitgliedstaats, der die Zuwiderhandlung festgestellt hat, nicht zu der Rechtsfolge führt, dass dessen Abgabenfestsetzung als rechtswidrig aufzuheben ist (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797;… Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 322;… Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tatsachen, die den Ort der Zuwiderhandlung belegen, erst später bekannt geworden sind oder ob diese Tatsachen --wie vom FG im Streitfall angenommen-- im Zeitpunkt der Abgabenerhebung durch die Behörden des eigentlich unzuständigen Mitgliedstaats bereits bekannt waren, jedoch von diesen unzutreffend gewürdigt worden sind (…vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 39; Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322;… Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, a.a.O.).
- BFH, 09.12.2005 - VII B 102/04
Versandverfahren TIR, Zuwiderhandlungen
In diesem Fall findet vielmehr ein interner Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten gemäß Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 VO Nr. 719/91 statt (vgl. EuGH-Urteil vom 23. März 2000 Rs. C-310/98 und C-406/98, EuGHE 2000, I-1797;… Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 322; vom 6. Dezember 2005 VII R 31/04, DB 2006, 141).
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Rechtsprechung
| BFH, 17.04.1998 - VII R 107/97 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.1997 - 1 K 64/96
- BFH, 17.04.1998 - VII R 107/97
- BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97
Nachweis der Bevollmächtigung
Auszug aus BFH, 17.04.1998 - VII R 107/97
Wegen der Begründung wird auf das Senatsurteil vom 27. Februar 1998 VI R 89/97 (BFHE 185, 126 ) Bezug genommen.Das FG wird daher im zweiten Rechtsgang unter Berücksichtigung der Grundsätze des Senatsurteils vom 27. Februar 1998 VI R 88/97 BFHE 185, 126 zu prüfen haben, ob die zu den Verfahren 1 A 2.../96 und 1 A 3.../96 (Einkommensteuer 1990 und 1992) Übersandte Prozeßvollmacht auch Nachweis über die Befugnis des P. erbringt, wegen Einkommensteuer 1991 Klage zu erheben.
- BFH, 30.07.1991 - VIII B 88/89
- Vollmachtvorlage grundsätzlich im Original für jeweiliges Verfahren - …
Auszug aus BFH, 17.04.1998 - VII R 107/97
Zur Begründung führte das FG aus, die im Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juli 1991 VIII B 88/89 (BFHE 165, 22, BStBl II 1991, 848 ) genannten Voraussetzungen für den Nachweis der Bevollmächtigung lägen nicht vor: Dem FG sei ein Zugriff auf die Klageakten eines anderen Senats nicht ohne weiteres möglich, und außerdem ergebe sich aus den in Bezug genommenen Urkunden der Verfahren 1 A 2.../96 und 1 A 3.../96 nicht, daß P. auch zur Durchführung des hier fraglichen Klageverfahrens bevollmächtigt sei.Er hat jedoch die Bezugnahme auf eine in einem anderen Verfahren beigebrachte Prozeßvollmacht ausnahmsweise als Nachweis der Bevollmächtigung genügen lassen, wenn dem (erkennenden) Gericht eine Einsicht in diese Vollmachtsurkunde ohne weiteres möglich ist und aus ihr hervorgeht, daß sie auch für das Verfahren in dem die Bezugnahme erfolgt, bestimmt ist (so erstmals in BFHE 165, 22, BStBl II 1991, 848, 850, unter 3., m.w.N.;… vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1993 VI S 3/93, BFH/NV 1993, 618, …und vom 16. Dezember 1994 III B 24/94, BFH/NV 1995, 889, sowie BFH-Urteile vom 10. April 1990 V R 49/85, BFH/NV 1991, 178; VOM 13. November 1991 I R 58/89, BFHE 166, 518, BStBl II 1992, 496 , …und vom 23. Juli 1997 X R 125/96, BFH/NV 1998, 58).
- BFH, 13.11.1991 - I R 58/89
Fristsetzung gem. Art. 3 § 1 VGFGEntlG rechtswidrig, wenn unter Bezugnahme auf …
Auszug aus BFH, 17.04.1998 - VII R 107/97
Er hat jedoch die Bezugnahme auf eine in einem anderen Verfahren beigebrachte Prozeßvollmacht ausnahmsweise als Nachweis der Bevollmächtigung genügen lassen, wenn dem (erkennenden) Gericht eine Einsicht in diese Vollmachtsurkunde ohne weiteres möglich ist und aus ihr hervorgeht, daß sie auch für das Verfahren in dem die Bezugnahme erfolgt, bestimmt ist (so erstmals in BFHE 165, 22, BStBl II 1991, 848, 850, unter 3., m.w.N.;… vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1993 VI S 3/93, BFH/NV 1993, 618, …und vom 16. Dezember 1994 III B 24/94, BFH/NV 1995, 889, sowie BFH-Urteile vom 10. April 1990 V R 49/85, BFH/NV 1991, 178; VOM 13. November 1991 I R 58/89, BFHE 166, 518, BStBl II 1992, 496 , …und vom 23. Juli 1997 X R 125/96, BFH/NV 1998, 58).
- BFH, 16.12.1994 - III B 24/94
Der durch eine schriftliche Vollmacht zu erbringende Nachweis der …
Auszug aus BFH, 17.04.1998 - VII R 107/97
Er hat jedoch die Bezugnahme auf eine in einem anderen Verfahren beigebrachte Prozeßvollmacht ausnahmsweise als Nachweis der Bevollmächtigung genügen lassen, wenn dem (erkennenden) Gericht eine Einsicht in diese Vollmachtsurkunde ohne weiteres möglich ist und aus ihr hervorgeht, daß sie auch für das Verfahren in dem die Bezugnahme erfolgt, bestimmt ist (so erstmals in BFHE 165, 22, BStBl II 1991, 848, 850, unter 3., m.w.N.;… vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1993 VI S 3/93, BFH/NV 1993, 618, und vom 16. Dezember 1994 III B 24/94, BFH/NV 1995, 889, sowie BFH-Urteile vom 10. April 1990 V R 49/85, BFH/NV 1991, 178; VOM 13. November 1991 I R 58/89, BFHE 166, 518, BStBl II 1992, 496 , …und vom 23. Juli 1997 X R 125/96, BFH/NV 1998, 58). - BFH, 17.06.1993 - VI S 3/93
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg
Auszug aus BFH, 17.04.1998 - VII R 107/97
Er hat jedoch die Bezugnahme auf eine in einem anderen Verfahren beigebrachte Prozeßvollmacht ausnahmsweise als Nachweis der Bevollmächtigung genügen lassen, wenn dem (erkennenden) Gericht eine Einsicht in diese Vollmachtsurkunde ohne weiteres möglich ist und aus ihr hervorgeht, daß sie auch für das Verfahren in dem die Bezugnahme erfolgt, bestimmt ist (so erstmals in BFHE 165, 22, BStBl II 1991, 848, 850, unter 3., m.w.N.; vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1993 VI S 3/93, BFH/NV 1993, 618, …und vom 16. Dezember 1994 III B 24/94, BFH/NV 1995, 889, sowie BFH-Urteile vom 10. April 1990 V R 49/85, BFH/NV 1991, 178; VOM 13. November 1991 I R 58/89, BFHE 166, 518, BStBl II 1992, 496 , …und vom 23. Juli 1997 X R 125/96, BFH/NV 1998, 58). - BFH, 23.07.1997 - X R 125/96
Auszug aus BFH, 17.04.1998 - VII R 107/97
Er hat jedoch die Bezugnahme auf eine in einem anderen Verfahren beigebrachte Prozeßvollmacht ausnahmsweise als Nachweis der Bevollmächtigung genügen lassen, wenn dem (erkennenden) Gericht eine Einsicht in diese Vollmachtsurkunde ohne weiteres möglich ist und aus ihr hervorgeht, daß sie auch für das Verfahren in dem die Bezugnahme erfolgt, bestimmt ist (so erstmals in BFHE 165, 22, BStBl II 1991, 848, 850, unter 3., m.w.N.;… vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1993 VI S 3/93, BFH/NV 1993, 618, …und vom 16. Dezember 1994 III B 24/94, BFH/NV 1995, 889, sowie BFH-Urteile vom 10. April 1990 V R 49/85, BFH/NV 1991, 178; VOM 13. November 1991 I R 58/89, BFHE 166, 518, BStBl II 1992, 496 , und vom 23. Juli 1997 X R 125/96, BFH/NV 1998, 58). - BFH, 10.04.1990 - V R 49/85
Anforderungen an eine Prozessvollmacht - Erlass von Säumniszuschlägen zur …
Auszug aus BFH, 17.04.1998 - VII R 107/97
Er hat jedoch die Bezugnahme auf eine in einem anderen Verfahren beigebrachte Prozeßvollmacht ausnahmsweise als Nachweis der Bevollmächtigung genügen lassen, wenn dem (erkennenden) Gericht eine Einsicht in diese Vollmachtsurkunde ohne weiteres möglich ist und aus ihr hervorgeht, daß sie auch für das Verfahren in dem die Bezugnahme erfolgt, bestimmt ist (so erstmals in BFHE 165, 22, BStBl II 1991, 848, 850, unter 3., m.w.N.;… vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1993 VI S 3/93, BFH/NV 1993, 618, und vom 16. Dezember 1994 III B 24/94, BFH/NV 1995, 889, sowie BFH-Urteile vom 10. April 1990 V R 49/85, BFH/NV 1991, 178; VOM 13. November 1991 I R 58/89, BFHE 166, 518, BStBl II 1992, 496 , …und vom 23. Juli 1997 X R 125/96, BFH/NV 1998, 58).
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