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| BFH, 26.02.1985 - VII R 110/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Inanspruchnahme eines Geschäftsführers für auf schuldhafter Pflichtverletzung beruhende Steuerverkürzungen als Haftungsschuldner
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
Steuerberaterhaftung: Geschäftsführer als in den Schutzbereich eines …
Auf die erst am 10. September 2004 im Handelsregister vorgenommene Eintragung des Geschäftsführerwechsels kommt es zeitlich für die Inhaftungnahme nicht an (vgl. BFH/NV 1985, 20, 21 unter 1.;… Klein/Rüsken, AO 10. Aufl. § 34 Rn. 6). - BFH, 09.08.2002 - VI R 41/96
Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschuldnern
In einem solchen Fall (sog. Ermessensunterschreitung) ist die Ermessensentscheidung des FA schon deswegen rechtswidrig (BFH-Urteil vom 26. Februar 1985 VII R 110/79, BFH/NV 1985, 20;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 23. Oktober 1990 VII S 22/90, BFH/NV 1991, 500). - FG Düsseldorf, 18.11.2022 - 3 K 590/21
Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Lohnsteuerschulden der GmbH
Die Eintragung hat jedoch nur deklaratorische Wirkung (BFH, Urteil vom 26.02.1985 - VII R 110/79, BFH/NV 1985, 20), d.h. der Beginn und das Ende der gesellschaftsrechtlichen Organstellung - und damit auch die Entstehung und das Erlöschen der steuerrechtlichen Pflichtenstellung bei GmbH-Geschäftsführern - hängen allein von dem Inhalt und der Wirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses ab.
- BFH, 16.03.1993 - VII R 57/92
Abgrenzung von bloßen Gewinnzuweisungen und echten Verbindlichkeiten im Fall von …
Das Vorbringen des Klägers, er habe sein Amt als Geschäftsführer bereits am 5. November 1986 niedergelegt, könnte für erst danach eingetretene Fälligkeiten von Steuern von Bedeutung sein, da nach der Amtsniederlegung eine Haftung als Geschäftsführer grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt (Senat, Urteile vom 22.Januar 1985 VII R 112/81, BFHE 143, 203, 209f., BStBl II 1985, 562, und vom 26. Februar 1985 VII R 110/79, BFH/NV 1985, 20). - VG München, 30.09.2010 - M 10 K 09.5582
Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH
Die Beklagte hat alle in Betracht kommenden Haftungsschuldner bei der Ermessenausübung beachtet (vgl. BFH v. 26.2.1985 Az. VII R 110/79 ) und die alleinige Inanspruchnahme des Klägers hinreichend nachvollziehbar begründet (BFH v. 30.6.1995 Az. VII R 87/94 ). - VG München, 24.06.2010 - M 10 S 10.336
Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Zurechenbarkeit eines …
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Vertretereigenschaft und der damit verbundenen steuerrechtlichen Pflichtenstellung ist der Gesellschafterbeschluss und nicht die nach § 39 GmbHG rein deklaratorisch wirkende Eintragung in das Handelsregister (BayVGH, Beschluss v. 21.4.2008, Az.: 4 CS 07.2718; vgl. auch BFH, Urteil v. 26.2.1985, Az.: VII R 110/79).
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