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| BFH, 11.02.1992 - VII R 112/91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.05.1990 - VII S 28/89
Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 11.02.1992 - VII R 112/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluß vom 22.Mai 1990 VII S 28/89, BFH/NV 1991, 336 m.w.N.) beinhaltet aber die Rüge, das FG habe einen Vertagungsantrag rechtswidrig abgelehnt, keinen Fall der mangelnden Vertretung i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; sie enthält allenfalls einen mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machenden und die Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) betreffenden Verfahrensmangel.
- BFH, 16.08.1993 - VII B 163/93
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden durch …
Aufgrund seiner Vorbildung und beruflichen Stellung wäre ihm bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht entgangen, wonach die Rüge, das FG habe einen Vertagungsantrag rechtswidrig abgelehnt, keinen Fall der mangelnden Vertretung i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO beinhaltet, sondern als Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden muß (Beschlüsse des Senats vom 11. Februar 1992 VII R 112/91, BFH/NV 1992, 678, …und vom 27. Februar 1992 VII R 121/91, BFH/NV 1992, 756 m.w.N.). - BFH, 04.01.1993 - VII R 111/92
Wahrnehmung eines GErichtstermins bei Arbeitsunfähigkeit
Eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit der ein solcher Verfahrensmangel zulässig gerügt werden könnte (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; Beschluß des Senats vom 11.Februar 1992 VII R 112/91, BFH/NV 1992, 678), hat der Kläger nicht erhoben. - BFH, 08.07.1993 - X R 91/91
Zulässigkeit einer zulasungsfreien Revision bezüglich einer Ablehnung eines …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann die Ablehnung eines Antrages auf Terminsaufhebung - selbst dann, wenn der Beteiligte aus tatsächlichen Gründen den Termin nicht wahrnehmen kann und ohne Rücksicht darauf, ob die Verhinderung verschuldet war oder nicht - nicht mit der zulassungsfreien Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO gerügt werden (z.B. Beschlüsse in BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401;… zuletzt z.B. vom 22. Mai 1990 VII S 28/89, BFH/NV 1991, 336;… vom 16. September 1991 IX R 43/91, BFH/NV 1992, 187;… vom 19. September 1991 XI R 48/89, BFH/NV 1992, 187; vom 11. Februar 1992 VII R 112/91, BFH/NV 1992, 678;… vom 17. März 1992 IV R 51/91, BFH/NV 1992, 617; vom 9. Dezember 1992 IV R 111/92, nicht veröffentlicht - NV - vom 4. Januar 1993 VII R 111/92, NV, jeweils m.w.N.).
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