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Rechtsprechung
   BFH, 30.10.1984 - VII R 114/83   

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https://dejure.org/1984,19922
BFH, 30.10.1984 - VII R 114/83 (https://dejure.org/1984,19922)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1984 - VII R 114/83 (https://dejure.org/1984,19922)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1984 - VII R 114/83 (https://dejure.org/1984,19922)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …

    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - VII R 114/83
    NV: Die Ablehnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 258 AO 1977 durch die Vollstreckungsbehörde kann von den Gerichten nur nach den für die Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen maßgeblichen Grundsätzen nachgeprüft werden, wobei der Maßstab der Billigkeit den Inhalt und die Grenze des pflichtgemäßen Ermessens bestimmt (vgl. Beschluß des GmSOGB vom 19.10.1971 GmS-OGB 3/70).2.
  • BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80

    Durchsuchungsermächtigung - Vollstreckungsvoraussetzung - Befristung einer …

    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - VII R 114/83
    NV: Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids sowie ein schwebendes Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung dieses Bescheids begründen keine, eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 258 AO 1977 rechtfertigende, Unbilligkeit (Festhaltung am BFH-Beschluß vom 12.5.1980 VII B 9/80, Literatur).
  • FG Bremen, 27.11.2018 - 2 K 164/18

    Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung …

    Die Gewährung von Vollstreckungsaufschub ist, wie sich schon aus der Formulierung "kann" in § 258 AO ergibt, eine Ermessensentscheidung (vgl. BFH, Urteil vom 30. Oktober 1984 VII R 114/83, juris Rz 12).
  • BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03

    Unrichtige Sachbehandlung im Vollstreckungsverfahren wegen Beitreibung bei …

    Dies widerspräche jedoch der gesetzlichen Regelung, nach der die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht geeignet ist, die Vollziehung eines Verwaltungsaktes zu hemmen (vgl. Senatsentscheidungen vom 12. Mai 1980 VII B 9/80, BFHE 130, 136, BStBl II 1980, 399, und vom 30. Oktober 1984 VII R 114/83, nicht amtlich veröffentlicht, juris).
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