Rechtsprechung
| BFH, 19.01.1993 - VII R 121/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzureichende Begründung des Widerrufstatbestands
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.09.1991 - X R 19/91
Gründe für eine zulassungsfreie Revision
Auszug aus BFH, 19.01.1993 - VII R 121/92
Verfahrensmängel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d.h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. BFH-Beschluß vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750, 751, m.w.N.).Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (vgl. BFH/NV 1992, 750, 751, m.w.N.).
- BFH, 25.11.1999 - VII R 40/99
Streitwertrevision; Erlöschen eines vollstreckbaren Anspruchs durch Tilgung
Verfahrensmängel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den betreffenden Mangel ergeben, d.h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40, ständige Rechtspr. des BFH).Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (BFH/NV 1994, 40, m.w.N.).
- BFH, 21.12.2001 - VII R 24/01
Zulassungsfreie Revision
Verfahrensmängel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO sind nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den betreffenden Mangel ergeben, d.h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40; ständige Rechtspr. des BFH).Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (BFH/NV 1994, 40, m.w.N.).
- BFH, 12.07.1994 - VII R 2/94
Anforderungen an die ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensfehlers
Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40).Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (vgl. BFH/NV 1994, 40).
- BFH, 25.10.2005 - VIII B 290/04
Ablaufhemmung; Vereinbarung über Verschiebung des Prüfungsbeginns
Darauf, ob dies seitens des FG versehentlich oder aber bewusst erfolgt, kommt es nicht an (…BFH-Urteil vom 27. März 2001 I R 80/99, BFH/NV 2001, 1277;… BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230; BFH-Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84, BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195; BFH-Beschluss vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40). - BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93
Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors …
Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40 m. w. N.). - BFH, 06.02.1998 - III R 36/97
Gewährung einer Investitionszulage für die Anschaffung eines Sattelschleppers
Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Rüge eines Verfahrensmangels nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nur dann schlüssig erhoben, wenn geltend gemacht wird, daß eine rechtliche Begründung (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) überhaupt fehle oder daß das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen sei (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288, m. w. N.; vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40). - BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von …
Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40 m. w. N.). - BFH, 30.04.2001 - VII R 13/01
Zulassungsfreie Revision
Verfahrensmängel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO a.F. sind nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den betreffenden Mangel ergeben, d.h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40, ständige Rechtsprechung). - BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95
Frage des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes im Falle der Öffentlichkeit …
Da das Vorliegen eines Verfahrensmangels aus der rechtlichen Sicht des FG zu beurteilen ist (s. etwa BFH- Beschluß vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40), folgt aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils, daß das FG -- wie geschehen -- über die Frage einer auf Änderung des Bescheids gerichteten Zusage nicht entscheiden mußte, weil es die Klage wegen Versäumung der Klagefrist für unzulässig hielt und Wiedereinsetzungsgründe nicht anerkannte. - BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen - Tatbestandsmerkmal der Gefährdung von …
Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40 m. w. N.). - BFH, 20.11.1996 - VIII B 51/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen prozessualen …
- BFH, 07.05.1996 - VIII R 20/95
Anforderungen an schlüssige Erhebung der Rüge von Verfahrensmängeln
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