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Rechtsprechung
   BFH, 18.06.1991 - VII R 122/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9614
BFH, 18.06.1991 - VII R 122/89 (https://dejure.org/1991,9614)
BFH, Entscheidung vom 18.06.1991 - VII R 122/89 (https://dejure.org/1991,9614)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 1991 - VII R 122/89 (https://dejure.org/1991,9614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für eine Befreiung von der Erhebung der erhöhten Währungsausgleichsbeträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.06.1987 - VII R 133/84
    Auszug aus BFH, 18.06.1991 - VII R 122/89
    Es fragt sich z. B., ob die Klägerin - offenbar ein in grenzüberschreitenden Geschäften mit Mehl erfahrenes Unternehmen - nicht Anlaß gehabt hätte, beim Abschluß eines längerfristigen Vertrages über die Lieferung großer Mengen Mehls sich gegen das Risiko höherer WAB - Währungsmaßnahmen waren damals durchaus nicht ungewöhnlich - durch Aufnahme einer ausdrücklichen Abwälzungsklausel im Vertrag abzusichern (vgl. auch Senatsurteile vom 16. Juni 1987 VII R 133-135/84, BFHE 150, 235, 240, …und vom 21. Oktober 1986 VII R 10/83, BFH/NV 1987, 540, 543 f., sowie Urteil des EuGH vom 20. Mai 1981 Rs. 152/80, EuGHE 1981, 1291, 1301 ff., insbesondere Abs. 21 der Gründe; diese Entscheidungen enthalten Überlegungen, die den vorstehenden entsprechen).

    In einem Fall wie dem vorliegenden ist davon auszugehen, daß auch noch im finanzgerichtlichen Verfahren die rechtliche Möglichkeit besteht, nacht Art. 4 VO Nr. 926/80 (vgl. dazu auch BFHE 150, 235, 239) nachzuweisen, daß die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 1 VO Nr. 926/80 erfüllt sind.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 18.06.1991 - VII R 122/89
    Er ist daher nicht nach Art. 177 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet (vgl. Urteil des EuGH vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415).
  • BFH, 21.10.1986 - VII R 10/83

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Erforderlichkeit einer …

    Auszug aus BFH, 18.06.1991 - VII R 122/89
    Es fragt sich z. B., ob die Klägerin - offenbar ein in grenzüberschreitenden Geschäften mit Mehl erfahrenes Unternehmen - nicht Anlaß gehabt hätte, beim Abschluß eines längerfristigen Vertrages über die Lieferung großer Mengen Mehls sich gegen das Risiko höherer WAB - Währungsmaßnahmen waren damals durchaus nicht ungewöhnlich - durch Aufnahme einer ausdrücklichen Abwälzungsklausel im Vertrag abzusichern (vgl. auch Senatsurteile vom 16. Juni 1987 VII R 133-135/84, BFHE 150, 235, 240, und vom 21. Oktober 1986 VII R 10/83, BFH/NV 1987, 540, 543 f., sowie Urteil des EuGH vom 20. Mai 1981 Rs. 152/80, EuGHE 1981, 1291, 1301 ff., insbesondere Abs. 21 der Gründe; diese Entscheidungen enthalten Überlegungen, die den vorstehenden entsprechen).
  • BFH, 12.08.1986 - VII R 45/84

    Erstattung von Währungsausgleichsbeträgen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 18.06.1991 - VII R 122/89
    Diese Regelung, die sachlich nicht zu beanstanden ist (vgl. zu der früheren Billigkeitsregelung Senatsurteil vom 12. August 1986 VII R 45/84, BFHE 147, 290, 293), macht keinen Unterschied nach den möglichen Vermeidungsstrategien.
  • BFH, 01.03.1988 - VII R 71/85

    Ablehnung einer zollrechtlichen Billigkeitsmaßnahme wegen Auslassens der …

    Auszug aus BFH, 18.06.1991 - VII R 122/89
    Das ist ein materiell-rechtlicher Fehler, der auch ohne ausdrückliche Rüge zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteil vom 1. März 1988 VII R 71/85, BFH/NV 1989, 65, 66, mit Hinweisen).
  • EuGH, 20.05.1981 - 152/80

    Debayser

    Auszug aus BFH, 18.06.1991 - VII R 122/89
    Es fragt sich z. B., ob die Klägerin - offenbar ein in grenzüberschreitenden Geschäften mit Mehl erfahrenes Unternehmen - nicht Anlaß gehabt hätte, beim Abschluß eines längerfristigen Vertrages über die Lieferung großer Mengen Mehls sich gegen das Risiko höherer WAB - Währungsmaßnahmen waren damals durchaus nicht ungewöhnlich - durch Aufnahme einer ausdrücklichen Abwälzungsklausel im Vertrag abzusichern (vgl. auch Senatsurteile vom 16. Juni 1987 VII R 133-135/84, BFHE 150, 235, 240, …und vom 21. Oktober 1986 VII R 10/83, BFH/NV 1987, 540, 543 f., sowie Urteil des EuGH vom 20. Mai 1981 Rs. 152/80, EuGHE 1981, 1291, 1301 ff., insbesondere Abs. 21 der Gründe; diese Entscheidungen enthalten Überlegungen, die den vorstehenden entsprechen).
  • BFH, 12.12.1989 - VII R 94/87
    Auszug aus BFH, 18.06.1991 - VII R 122/89
    Die Klägerin hat offenbar innerhalb der Fünftagefrist des Art. 11 Abs. 2 VO Nr. 926/80 keine Angaben zu dieser Frage gemacht, obwohl sie nach Art. 11 Abs. 3 VO Nr. 926/80 verpflichtet war, innerhalb der genannten Frist "die für die Beurteilung des Falles erforderlichen Angaben" zu machen (vgl. auch Senatsurteil vom 12. Dezember 1989 VII R 94, 95/87, BFH/NV 1990, 470).
  • BFH, 17.12.1991 - VII R 46/90

    Voraussetzung der Gewährung von Währungsausgleichsbeträgen bei Altkontrakten

    Auch in diesem Fall würde kein Anspruch auf einen Billigkeitserweis bestehen (vgl. Senatsurteile vom 16. Juni 1987 VII R 133-135/84, BFHE 150, 235, 240;… vom 21. Oktober 1986 VII R 10/83, BFH/NV 1987, 540, 543 f.; vom 18. Juni 1991 VII R 122/89 BFH/NV 1992, 142).

    Außerdem ist im Streitfall davon auszugehen, daß auch noch im finanzgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit besteht, nach Art. 4 VO Nr. 926/80 (vgl. dazu BFHE 150, 235, 239) nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für die Befreiung von zusätzlichen WAB erfüllt sind (Senatsurteil vom 18. Juni 1991 VII R 122/89, a. a. O.).

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