Rechtsprechung
| BFH, 21.02.1984 - VII R 124/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. b und c
- Wolters Kluwer
Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Hochschulstudium - Fachhochschulstudium - Lehrzeit - Gehilfenprüfung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 140, 352
- BB 1984, 772
- BStBl II 1984, 339
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.05.1977 - VII R 101/76
Zulassungsausschuß - Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Verpflichtungsklagen - …
Auszug aus BFH, 21.02.1984 - VII R 124/83
Die Lehrzeit i. S. des § 36 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b StBerG, die der Bewerber vor dem Abschluß des Fachhochschulstudiums mit der Ablegung der Gehilfenprüfung abgeschlossen hat, kann nicht als hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens angesehen oder dieser gleichgestellt werden (Bestätigung des BFH-Urteils vom 17. Mai 1977 VII R 101/76, BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706).Eine andere Beurteilung ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil das Fachhochschulstudium gleichzeitig auch als Vorbildungsvoraussetzung angesehen wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 1977 VII R 101/76, BFHE 122, 376, 381, BStBl II 1977, 706).
Insoweit wird auf die Entscheidung des erkennenden Senats in seinem Urteil in BFHE 122, 376, 381, BStBl II 1977, 706 verwiesen.
- BFH, 23.06.1988 - IV R 21/86
Steuerfreiheit - Aufwandsentschädigung
Hinzu kommen muß, daß der Bewerber durch die zusätzlich geforderte, unterschiedlich lange praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens im Hauptberuf entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1984 VII R 124/83, BFHE 140, 352, BStBl II 1984, 339). - BFH, 19.04.1988 - VII R 56/87
Notwendige Beiladung - Bestellung eines Beratungsstellenleiters - …
Der Senat hat zu der Frage der Zulassung von Fachhochschulabsolventen zur Steuerberaterprüfung wiederholt entschieden, daß die Lehrzeit im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b StBerG, die der Bewerber vor dem Abschluß des Fachhochschulstudiums mit der Ablegung der Gehilfenprüfung abgeschlossen hat, nicht auf die in § 36 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StBerG vorgeschriebene zehnjährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens angerechnet werden kann (Urteile vom 17. Mai 1977 VII R 101/76, BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706, und vom 21. Februar 1984 VII R 124/83, BFHE 140, 352, BStBl II 1984, 339).Das gilt insbesondere auch im Hinblick auf die späteren Entscheidungen des Senats in BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706, und in BFHE 140, 352, BStBl II 1984, 339, die sich - wenn auch in anderem Zusammenhang (Zulassung zur Steuerberaterprüfung) - mit der Anrechnung von Lehrzeiten auf die gesetzlich vorgeschriebene hauptberufliche Tätigkeit befassen.
- BFH, 19.04.1988 - VII R 85/87
Voraussetzungen für die Bestellung zur Leiterin der Beratungsstelle eines …
Der Senat hat zu der Frage der Zulassung von Fachhochschulabsolventen zur Steuerberaterprüfung wiederholt entschieden, daß die Lehrzeit im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b StBerG, die der Bewerber vor dem Abschluß des Fachhochschulstudiums mit der Ablegung der Gehilfenprüfung abgeschlossen hat, nicht auf die in § 36 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StBerG vorgeschriebene zehnjährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens angerechnet werden kann (Urteile vom 17. Mai 1977 VII R 101/76, BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706, und vom 21. Februar 1984 VII R 124/83, BFHE 140, 352, BStBl II 1984, 339).Das gilt insbesondere auch im Hinblick auf die späteren Entscheidungen des Senats in BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706, und in BFHE 140, 352, BStBl II 1984, 339, die sich - wenn auch in anderem Zusammenhang (Zulassung zur Steuerberaterprüfung) - mit der Anrechnung von Lehrzeiten auf die gesetzlich vorgeschriebene hauptberufliche Tätigkeit befassen.
- BFH, 23.04.1985 - VII R 65/84
Wissenschaftliches Hochschulstudium - Fernuniversität Hagen - …
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 21. Februar 1984 VII R 124/83 (BFHE 140, 352, BStBl II 1984, 339) ausgeführt hat, folgt daraus, daß der Gesetzgeber für die Anwendung des § 36 Abs. 1 StBerG die Vorbildung, die mit einem Fachhochschulstudium erreicht wird, der im Wege eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums erlangten Vorbildung nicht gleichgestellt wissen will und daß es hierfür ohne Bedeutung ist, ob und in welchem Ausmaß eine Gleichstellung durch landesrechtliche Regelungen des Hochschulwesens vorgenommen worden ist. - FG Hamburg, 27.04.1998 - V 270/97
Ausbildung zum Fachgehilfen in steuerberatenden und wirtschaftsberatenden Berufen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".