Rechtsprechung
| BFH, 01.06.1995 - VII R 13/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Auslegung von Schriftsätzen hinsichtlich der Einlegung eines Rechtsmittels
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.01.1994 - IX R 9/94
Anforderungen an eine Revisionsschrift
Auszug aus BFH, 01.06.1995 - VII R 13/95
Darin kommt hinreichend deutlich die Rücknahmeabsicht der Klägerin hinsichtlich der eingelegten Revision zum Ausdruck (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 11. Januar 1994 IX R 9/94, BFH/NV 1995, 220). - BFH, 20.09.1966 - VI R 107/66
- BFH, 20.06.2007 - VIII B 36/07
Auslegung einer Rücknahmeerklärung; Entscheidung über die Aussetzung der …
Die Erklärung des Prozessvertreters im Schriftsatz vom 22. Mai 2007 bringt die Absicht des Klägers, das Rechtsmittel zurückzunehmen, hinreichend deutlich zum Ausdruck (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1998 III R 26/98, juris;… vom 17. August 1995 VIII R 64/94, BFH/NV 1996, 218; vom 1. Juni 1995 VII R 13/95, BFH/NV 1996, 140). - BFH, 28.02.2000 - IX B 145/99
Klagerücknahme; Wirksamkeit
Die Eindeutigkeit der Klagerücknahme bedeutet im Übrigen nicht stets die wörtliche Formulierung, die Klage werde zurückgenommen, sondern es genügt, dass die Absicht zur Rücknahme der Klage hinreichend deutlich gemacht wird (…BFH-Beschlüsse vom 17. August 1995 VIII R 64/94, BFH/NV 1996, 218; vom 1. Juni 1995 VII R 13/95, BFH/NV 1996, 140;… vom 11. Januar 1994 IX R 9/94, BFH/NV 1995, 220).
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