Rechtsprechung
| BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
MinöStG 1993 § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; MinöStDV § 17 Abs. 4 Satz 1; MinöStV 1993 § 17 Abs. 11
- Judicialis
MinöStG 1993 § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; ; MinöStDV § 17 Abs. 4 Satz 1; ; MinöStV 1993 § 17 Abs. 11
- IWW
- Wolters Kluwer
Prozesswärme - Ammoniaksynthesegaserzeugung - Rohrreaktor - Keine steuerfreie Verwendung - Mineralöl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b MinöStG
Mineralölsteuer; steuerfreie Verwendung von Mineralöl
Papierfundstellen
- BFHE 193, 245
- BB 2001, 510
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BFH, 30.09.1997 - VII R 114/96
Verwendung von Mineralöl - Steuerfreiheit
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99
Gerade der konkrete Einsatz des neuen Wärmeträgers rechtfertigt nach Auffassung des Senats den Schluss, dass das zur Erzeugung dieses Wärmeträgers verwendete Mineralöl verheizt worden ist (Senatsurteil vom 30. September 1997 VII R 114/96, BFHE 184, 170, 173, mit einem Überblick über die Fälle, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als Verheizen beurteilt hat).Diesen Fällen ist gemeinsam, dass die Verbrennung des Mineralöls (einschließlich Erdgas) mit der Umwandlung bzw. Vernichtung des die Wärmeenergie aufnehmenden Stoffes in einem einheitlichen Vorgang zusammenfällt, so dass eine Weiterleitung der aufgenommenen Energie oder Übertragung auf einen anderen Stoff nicht möglich ist und dass sich eine Aufteilung in einen dem eigentlichen Verwendungszweck zeitlich vorgelagerten Abschnitt der Mineralölverwendung und einen zeitlich nachfolgenden Abschnitt, in dem eine stoffliche Veränderung oder Vernichtung des erhitzten Stoffes erfolgt, nicht vornehmen lässt (Senat in BFHE 184, 170, 174).
Es genügt vielmehr bereits jede Transportfunktion des die Verbrennungswärme aufnehmenden Stoffes, um diesen zum Energie- oder Wärmeträger zu machen (vgl. Senatsurteil in BFHE 184, 170, 175, für Rauchgas als Energieträger allein durch seine Transportfunktion).
Dies widerspräche der Grundkonzeption des Gesetzgebers, wonach die Mineralölsteuer als verwendungsorientierte Verbrauchsteuer auf Energieleistungen jegliche Nutzung von Mineralöl zur Erzeugung von motorischen Leistungen und Wärme erfassen soll (Senat in BFHE 184, 170, 172).
- BFH, 20.09.1994 - VII R 57/93
Zur Bindung des BFH an die Zulassung der Revision durch das FG
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99
Das Erfordernis der Wärmeübertragung auf einen anderen Stoff ist dann dahin gehend präszisiert worden, dass dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen muss (Senatsurteile vom 20. September 1994 VII R 57/93, BFHE 176, 502, 507, und vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93, BFHE 176, 165, 169;… Senatsbeschluss vom 21. Januar 1997 VII B 84/96, BFH/NV 1997, 531).Ein Ausnutzen des Heizwertes des eingesetzten Mineralöls zur Wärmegewinnung liegt aber auch dann nicht vor, wenn der Hauptzweck in der Beseitigung von schädlichen Abgasen durch deren vollständige Verbrennung liegt und zu diesem Zweck mit Erdgas eine Zünd- und Lockflamme unterhalten oder das Erdgas zusammen mit den zu vernichtenden Abgasen in einer Brennkammer vermischt und vollständig verbrannt wird (Senatsurteil in BFHE 176, 502).
Des Weiteren hat sich der Senat in seinem Urteil in BFHE 176, 502, 509, für den Fall, dass die Einsatzmengen des Erdgases teilbar sind, also von vornherein bestimmbar und berechenbar ist, welche Teilmenge des zu verbrennenden Erdgases für den Herstellungsprozess (dort von Schutzgas) und welche Teilmenge für die Erzeugung von Wärmeenergie benötigt wird, von einer isolierten Teilmengenbetrachtung (und zwar außerhalb des Anwendungsbereichs von § 17 Abs. 4 MinöStDV) leiten lassen und ist so zu dem Ergebnis gekommen, dass jede der beiden Teilmengen die ihr gemäße steuerliche Behandlung finden kann.
- BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
Einsatz von Erdgas bei der Herstellung technischer Ruße
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99
Das Erfordernis der Wärmeübertragung auf einen anderen Stoff ist dann dahin gehend präszisiert worden, dass dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen muss (Senatsurteile vom 20. September 1994 VII R 57/93, BFHE 176, 502, 507, und vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93, BFHE 176, 165, 169;… Senatsbeschluss vom 21. Januar 1997 VII B 84/96, BFH/NV 1997, 531).Eine andere --die Annahme eines Verheizens ausschließende-- rechtliche Beurteilung des Mineralöleinsatzes ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann gerechtfertigt, wenn der die Verbrennungsenergie aufnehmende Stoff der Wärme selbst als Objekt zur Herstellung eines bestimmten, anders beschaffenen Produkts ausgesetzt ist und dabei seiner stofflichen Beschaffenheit (z.B. durch Cracken) verlustig geht (Senatsurteil in BFHE 176, 165).
Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Senatsurteile in BFHE 176, 165 (Furnaceruß-Fall) bzw. 502 (Abfackeln und Verbrennen von Abgasen) berufen.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99
Der Senat war in Anwendung der Grundsätze des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) nicht nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet. - BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67
Möglichkeit des Einspruchs gegen die Versagung der Erlaubnis zur …
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99
"Verheizen" bedeutet nach der vom erkennenden Senat entwickelten Rechtsprechung die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (Senatsurteil vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97, 400, 404). - BFH, 21.01.1997 - VII B 84/96
Begriff des Verheizens im Rahmen des § 8 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b …
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99
Das Erfordernis der Wärmeübertragung auf einen anderen Stoff ist dann dahin gehend präszisiert worden, dass dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen muss (Senatsurteile vom 20. September 1994 VII R 57/93, BFHE 176, 502, 507, und vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93, BFHE 176, 165, 169; Senatsbeschluss vom 21. Januar 1997 VII B 84/96, BFH/NV 1997, 531). - BFH, 05.07.1988 - VII R 119/84
Voraussetzung der Steuerfreiheit für Mineralöl
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99
Auf diese Aussage stützte sich auch später der vom Verordnungsgeber geänderte § 17 Abs. 4 MinöStDV, der erstmals im Urteil vom 5. Juli 1988 VII R 119/84 (BFHE 154, 286) zur Anwendung kam. - BFH, 25.11.1969 - VII R 23/66
Zur Frage der steuerfreien Verwendung von Mineralöl nach § 8 Abs. 3 …
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99
Wenn es im "Hochofenurteil" (Urteil vom 25. November 1969 VII R 23/66, BFHE 97, 331) heißt, "daß für die Frage der Gewährung der Steuerfreiheit der eigentliche, in erster Linie verfolgte Verwendungszweck entscheidend ist, während nur nebenher und erst recht spätere, nach der Erreichung des Hauptzwecks stattfindende und damit offensichtlich an Bedeutung wesentlich zurückstehende weitere Verwendungen außer Betracht bleiben", so ist diese Aussage eindeutig auf ein und dasselbe Mineralöl bezogen, das "gleichzeitig mehreren Zwecken" dient.
- FG Düsseldorf, 18.07.2001 - 4 K 8666/97
Zulässigkeit der Einordnung einer Verwendung von Erdgas (Mineralöl) in einem …
Das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - habe als Einzelfallentscheidung keine Bedeutung für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits."Verheizen" im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b MinöStG bedeutet die gewollte Ausnutzung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls (Erdgases) nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (BFH, Urteil vom 11. November 1969 - VII R 57/67 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE) 97, 400 (404); Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2001, 562).
Dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, muss die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen (vgl. BFH, Urteil vom 20. September 1994 - VII R 57/93 - BFHE 176, 502 (507); Urteil vom 25. Oktober 1994 - VII R 96/93 - BFHE 176, 165 (169);… Beschluss vom 21. Januar 1997 - VII B 84/96 - BFH/NV 1997, 531; Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O.).
Gerade der konkrete Einsatz des neuen Wärmeträgers rechtfertigt den Schluss, dass das zur Erzeugung dieses Wärmeträgers verwendete Mineralöl (Erdgas) verheizt worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 30. September 1997 - VII R 114/96 - BFHE 184, 170 (173); Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O.).
Diesen Fällen ist gemeinsam, dass die Verbrennung des Mineralöls (Erdgases) mit der Umwandlung bzw. Vernichtung des die Wärmeenergie aufnehmenden Stoffes in einem einheitlichen Vorgang zusammenfällt, so dass eine Weiterleitung der aufgenommenen Energie oder Übertragung auf einen anderen Stoff nicht möglich ist und dass sich eine Aufteilung in einen dem eigentlichen Verwendungszweck zeitlich vorgelagerten Abschnitt der Mineralölverwendung und einen zeitlich nachfolgenden Abschnitt, in dem eine stoffliche Veränderung oder Vernichtung des erhitzten Stoffes erfolgt, nicht vornehmen lässt (BFH…, Urteil vom 30. September 1997 - VII R 114/96 - a.a.O. (174); Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O.).
Nach Überzeugung des Senats sind diese Grundsätze zur Auslegung des Begriffs des "Verheizens" durch das Urteil des BFH vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - (…a.a.O.) nunmehr abschließend geklärt.
Dabei konnte er das Urteil des BFH vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - noch nicht berücksichtigen, weil dieses noch nicht ergangen war.
Geht man demgemäß von den vom BFH (insbesondere in seinem Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 -) entwickelten Grundsätzen aus, so stellt sich die Verwendung des Erdgases in dem Spaltluftvorwärmer der Schwefelsäure-Kontaktanlage der Klägerin als ein Verheizen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b MinöStG dar.
Eine Weiterleitung der aufgenommenen Energie oder Übertragung auf einen anderen Stoff darf nicht erfolgen, so dass sich eine Aufteilung in einen dem eigentlichen Verwendungszweck zeitlich vorgelagerten Abschnitt der Mineralölverwendung und einen zeitlich nachfolgenden Abschnitt, in dem eine stoffliche Veränderung oder Vernichtung des erhitzten Stoffes erfolgt, nicht vornehmen lässt (BFH…, Urteil vom 30. September 1997 - VII R 114/96 - a.a.O. (174); Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O.).
Die nichtbegünstigte Verwendung muss gleichzeitig oder unmittelbar im Anschluss an den begünstigten Zweck (zwangsläufig) eintreten, jedoch immer bezogen auf dasselbe Mineralöl (BFH; Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O. (563)).
Dabei ist die rechnerische Teilbarkeit der einzelnen Mengen maßgebend (vgl. BFH…, Urteil vom 20. September 1994 - VII R 57/93 - a.a.O. (509); Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O.).
Denn beide Fälle setzen voraus, dass ein und dasselbe Mineralöl einer Zweckkonkurrenz ausgesetzt ist und eine körperliche Aufteilung oder wenigstens eine rechnerische Trennung der Einsatzmengen nicht möglich ist (vgl. BFH, Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O. (564)).
- FG Düsseldorf, 18.05.2001 - 4 K 9367/97
Mineralölsteuer; Abgassimulatoren; Materialprüfung; Metallträgerkatalysator; …
"Verheizen" im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b MinöStG bedeutet die gewollte Ausnutzung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls (Erdgases) nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 11. November 1969 - VII R 57/67 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE) 97, 400 (404); Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2001, 562 ).Dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, muss die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen (vgl. BFH, Urteil vom 20. September 1994 - VII R 57/93 - BFHE 176, 502 (507); Urteil vom 25. Oktober 1994 - VII R 96/93 - BFHE 176, 165 (169); Beschluss vom 21. Januar 1997 - VII B 84/96 - BFH/NV 1997, 531; Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O.).
Gerade der konkrete Einsatz des neuen Wärmeträgers rechtfertigt den Schluss, dass das zur Erzeugung dieses Wärmeträgers verwendete Mineralöl verheizt worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 30. September 1997 - VII R 114/96 - BFHE 184, 170 (173); Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O.).
Diesen Fällen ist gemeinsam, dass die Verbrennung des Mineralöls mit der Umwandlung bzw. Vernichtung des die Wärmeenergie aufnehmenden Stoffes in einem einheitlichen Vorgang zusammenfällt, so dass eine Weiterleitung der aufgenommenen Energie oder Übertragung auf einen anderen Stoff nicht möglich ist und dass sich eine Aufteilung in einen dem eigentlichen Verwendungszweck zeitlich vorgelagerten Abschnitt der Mineralölverwendung und einen zeitlich nachfolgenden Abschnitt, in dem eine stoffliche Veränderung oder Vernichtung des erhitzten Stoffes erfolgt, nicht vornehmen lässt (BFH…, Urteil vom 30. September 1997 - VII R 114/96 - a.a.O. (174); Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O.).
Entscheidend ist vielmehr, dass die durch das Verbrennen des Mineralöls erzeugte Wärmeenergie über das Abgas auf die zu testenden Katalysatorkomponenten übertragen wird und nicht unmittelbar nach ihrem Entstehen ungenutzt in die Atmosphäre abgegeben wird (vgl. hierzu auch: BFH…, Urteil vom 20. September 1994 - VII R 57/93 - a.a.O. (507); Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 a.a.O.).
Die nichtbegünstigte Verwendung muss gleichzeitig oder unmittelbar im Anschluss an den begünstigten Zweck (zwangsläufig) eintreten, jedoch immer bezogen auf dasselbe Mineralöl (BFH; Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O. (563)).
Dabei ist die rechnerische Teilbarkeit der einzelnen Mengen maßgebend (vgl. BFH…, Urteil vom 20. September 1994 - VII R 57/93 - a.a.O. (509); Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O.).
Denn beide Fälle setzen voraus, dass ein und dasselbe Mineralöl einer Zweckkonkurrenz ausgesetzt ist und eine körperliche Aufteilung oder wenigstens eine rechnerische Trennung der Einsatzmengen nicht möglich ist (vgl. BFH, Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O. (564)).
- BFH, 12.06.2001 - VII R 81/99
Vergütung der Mineralölsteuer - Verheizen von Mineralöl - Erdgas - …
Damit sind aber bereits alle Merkmale des Begriffs des Verheizens, so wie ihn die Rechtsprechung des Senats begreift (s. zuletzt das Senatsurteil vom 21. November 2000 VII R 13/99, BFHE 193, 245 --Ammoniaksynthesegaserzeugung--) erfüllt.Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. zuletzt das genannte Senatsurteil in BFHE 193, 245), genügt jede Transportfunktion des die Verbrennungswärme aufnehmenden Stoffes, um diesen zum Energie- oder Wärmeträger zu machen.
Die Zweckkonkurrenz muss sich daher, wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 193, 245 entschieden und eingehend begründet hat, auf ein und dieselbe Menge Mineralöl beziehen.
- FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 214/99
Zur Frage der steuerfreien Verwendung von Erdgas bei der Entsorgung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01
Mineralöl: steuerbegünstigtes Verheizen
Gerade der konkrete Einsatz des neuen Wärmeträgers rechtfertigt nach Auffassung des Senats den Schluss, dass das zur Erzeugung dieses Wärmeträgers verwendete Mineralöl verheizt worden ist (Senatsurteil vom 30. September 1997 VII R 114/96, BFHE 184, 170, 173, mit einem Überblick über die Fälle, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als Verheizen beurteilt hat; vgl. ferner Senatsurteil vom 21. November 2000 VII R 13/99, BFHE 193, 245 --Ammoniaksynthesegaserzeugung--, und Senatsbeschluss vom 12. Juni 2001 VII R 81/99, BFH/NV 2001, 1612 --Rollenoffsetdruckmaschine--).Diese Vorschrift setzt eine Zweckkonkurrenz zwischen einem begünstigten und einem nicht begünstigten Zweck hinsichtlich ein und derselben Menge Mineralöl voraus, wobei die nichtbegünstigte Verwendung gleichzeitig oder unmittelbar im Anschluss an den begünstigten Zweck, sozusagen als zwangsläufige Folge, eintritt (vgl. Senatsurteil in BFHE 193, 245).
- FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 388/07
Mineralölsteuer: Steuerbefreiung für Erdgas bei Herstellung von Trockenstärke
Gerade der konkrete Einsatz des neuen Wärmeträgers rechtfertigt nach Auffassung des Senats den Schluss, dass das zur Erzeugung dieses Wärmeträgers verwendete Mineralöl verheizt worden ist (Senatsurteil vom 30. September 1997 VII R 114/96, BFHE 184, 170, 173, mit einem Überblick über die Fälle, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als Verheizen beurteilt hat; vgl. ferner Senatsurteil vom 21. November 2000 VII R 13/99, BFHE 193, 245 --Ammoniaksynthesegaserzeugung--, und Senatsbeschluss vom 12. Juni 2001 VII R 81/99, BFH/NV 2001, 1612 --Rollenoffsetdruckmaschine--).Gemeint sind damit die Fälle, bei denen die Verbrennung des Erdgases mit der Umwandlung bzw. Vernichtung des die Wärmeenergie aufnehmenden Stoffes in einem einheitlichen Vorgang zusammenfällt, sodass eine Weiterleitung der aufgenommenen Energie oder Übertragung auf einen anderen Stoff nicht möglich ist und dass sich eine Aufteilung in einen dem eigentlichen Verwendungszweck zeitlich vorgelagerten Abschnitt der Mineralölverwendung und einen zeitlich nachfolgenden Abschnitt, in dem eine stoffliche Veränderung oder Vernichtung des erhitzten Stoffes erfolgt, nicht vornehmen lässt (…BFH, Urt. v. 30.09.1997, VII R 114/96), wo also das Verbrennen des Mineralöles (einschließlich Erdgas) mit der Umwandlung bzw. Vernichtung des die Wärmeenergie aufnehmenden Stoffes in einem einheitlichen Vorgang zusammenfällt (BFH, Urt. v. 21.11.2000, VII R 13/99).
- BFH, 18.12.2002 - VII B 110/02
Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
Entscheidend war hierbei, dass die Verbrennung des Mineralöls mit der Umwandlung bzw. Vernichtung des die Wärmeenergie aufnehmenden Stoffes in einem einheitlichen Vorgang zusammenfiel, so dass eine Weiterleitung der aufgenommenen Energie oder Übertragung auf einen anderen Stoff nicht möglich war und sich eine Aufteilung in einen dem eigentlichen Verwendungszweck zeitlich vorgelagerten Abschnitt der Mineralölverwendung und einen zeitlich nachfolgenden Abschnitt, in dem eine stoffliche Veränderung oder Vernichtung des erhitzten Stoffes erfolgt, nicht vornehmen ließ (vgl. auch Senatsurteil vom 21. November 2000 VII R 13/99, BFHE 193, 245, 249;… Senatsbeschluss vom 12. Juni 2001 VII R 81/99, BFH/NV 2001, 1612, 1613). - FG Hessen, 26.04.2004 - 11 K 3069/03
Rückstellung; Schadenersatz; Leergut; Rückgabeverpflichtung; Getränkegroßhandel; …
Im Übrigen sei auch das Urteil des BFH vom 28. März 2000 (VII R 13/99, BStBl II 2000, 612) auf den Streitfall anzuwenden, wonach es bei einer vertraglichen Verbindlichkeit keiner zeitlich hinreichenden Konkretisierung der Verpflichtung bedürfe, weil davon auszugehen sei, dass der Gläubiger als Vertragspartner seine Rechte kenne und deshalb zu gegebener Zeit von seinem Recht Gebrauch machen werde.
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