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Rechtsprechung
   BFH, 27.05.1986 - VII R 183/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1703
BFH, 27.05.1986 - VII R 183/83 (https://dejure.org/1986,1703)
BFH, Entscheidung vom 27.05.1986 - VII R 183/83 (https://dejure.org/1986,1703)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - VII R 183/83 (https://dejure.org/1986,1703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 §§ 75, 191

  • Wolters Kluwer

    Betriebsübertragung - Fortführung eines Betriebs - Eintritt in Vertragsnetz - Kfz-Werkstattbetrieb - Kundendienstverträge mit Automobilfirmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) §§ 75, 191

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Umfang der Betriebsübernehmerhaftung nach § 75 AO 1977

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 505
  • BB 1986, 1976
  • BStBl II 1986, 654
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.11.1973 - I R 129/71

    Generalvertretervertrag - Unternehmen - Werkstatt mit Telefonanschluß - …

    Auszug aus BFH, 27.05.1986 - VII R 183/83
    Die Vorschrift des § 75 AO 1977 bezweckt, die in dem Unternehmen als solchem liegende Sicherung für die sich auf seinen Betrieb gründenden Steuerschulden durch den Übergang des Unternehmens in andere Hände nicht verlorengehen zu lassen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1973 I R 129/71, BFHE 111, 17, BStBl II 1974, 145, mit Hinweisen).
  • BFH, 30.08.1962 - V 32/60 U

    Haftung des Sicherungsnehmers für Umsatzsteuerrückstände des Sicherungsgebers

    Auszug aus BFH, 27.05.1986 - VII R 183/83
    Die Übereignung eines Unternehmens im ganzen bedeutet danach "den Übergang des gesamten lebenden Unternehmens", d.h. der durch das Unternehmen repräsentierten "organischen Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen", die dem Unternehmen dienen oder zumindest seine wesentlichen Grundlagen ausmachen, so daß der Übernehmer das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen fortführen kann (BFH-Urteil vom 30. August 1962 V 32/60 U, BFHE 75, 518, BStBl III 1962, 455).
  • BFH, 07.11.2002 - VII R 11/01

    Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 AO

    Eine Übereignung eines Unternehmens im Ganzen setzt also zwar den Übergang des gesamten lebenden Unternehmens voraus, d.h. den Übergang der durch das Unternehmen repräsentierten organischen Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen, die dem Unternehmen dienen oder mindestens seine wesentlichen Grundlagen ausmachen, so dass der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen fortführen kann (Urteile des erkennenden Senats vom 18. März 1986 VII R 146/81, BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589, 591; vom 27. Mai 1986 VII R 183/83, BFHE 146, 505, BStBl II 1986, 654;… vom 19. Januar 1988 VII R 74/85, BFH/NV 1988, 479, und vom 11. Mai 1993 VII R 86/92, BFHE 171, 27, BStBl II 1993, 700).

    Voraussetzung für eine Unternehmensübertragung im Ganzen ist insofern lediglich, dass der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte Investitionen fortführen könnte (ständige Rechtsprechung; z.B. Urteile des Senats in BFHE 146, 505, BStBl II 1986, 654;… in BFH/NV 1988, 479, und in BFHE 171, 27, BStBl II 1993, 700), wenn er dies wollte (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. März 1993 8 C 20.90, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2453;… vgl. auch Urteil des Senats vom 13. Januar 1987 VII R 47/85, BFH/NV 1988, 1), und dass zwischen dem bisherigen Unternehmen und dem vom Erwerber geführten Identität besteht.

  • FG Bremen, 09.06.2004 - 2 K 279/03

    Haftung nach § 75 AO 1977 bei Übernahme eines Teilbetriebes im Ganzen

    Voraussetzung für eine Unternehmensübertragung im Ganzen sei insofern lediglich, dass der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte Investitionen fortführen könnte, wenn er dies wollte, und dass zwischen dem bisherigen Unternehmen und dem vom Erwerber geführten Identität bestehe (ständige Rechtsprechung - z. B. BFH-Urteil vom 27. Mai 1986 VII R 183/83, BFHE 146, 505, BStBI II 1986, 654;… BFH-Urteil vom 19. Januar 1988 VII R 74/85 in BFH/NV 1988, 479; BFH-Urteil vom 11. Mai 1993 VII R 86/92, BFHE 171, 27, BStBI II 1993, 700;… zum Unternehmensbegriff vgl. BFH-Beschluss vom 07. März 1996 VII B 242/95, BFH/NV 1996, 726).

    § 75 AO bezweckt, die in dem Unternehmen als solchem bzw. in dem in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführten Betrieb als solchem liegende Sicherung für die sich auf das Unternehmen bzw. den Betrieb gründenden Steuerschulden durch den Übergang des Unternehmens bzw. des Betriebs in andere Hände nicht verloren gehen zu lassen (BFH-Urteil vom 27. Mai 1986 VII R 183/83, BFHE 146, 505, BStBl II 1986, 654 m. w. N.).

    Dies entspricht für sich genommen den an die Begründung einer Ermessensentscheidung zu stellenden Anforderungen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1986 VII R 183/83, BFHE 146, 505, BStBl II 1986, 654).

  • BFH, 11.05.1993 - VII R 86/92

    Der Erwerber eines Grundstücks mit einem an einen Dritten umsatzsteuerpflichtig …

    Die Übereignung eines Unternehmens im ganzen - § 75 Abs. 1 AO 1977 - besteht in dem Übergang des gesamten lebenden Unternehmens, d. h. der durch das Unternehmen repräsentierten organischen Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen, die dem Unternehmen dienen oder zumindest seine wesentlichen Grundlagen ausmachen, so daß der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen fortführen kann (ständige Rechtsprechung; z. B. Senat, Urteile vom 27. Mai 1986 VII R 183/83, BFHE 146, 505, BStBl II 1986, 654, …und vom 19. Januar 1988 VII R 74/85, BFH/NV 1988, 479).
  • FG Köln, 08.11.2000 - 4 K 6061/98

    Geschäftsveräußerung bei zurückgehaltenen Betriebsgrundlagen

    Hierunter wurde verstanden der Übergang des gesamten lebenden Unternehmens als organische Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen, die dem Unternehmen dienen oder zumindest seine wesentlichen Grundlagen ausmachen, sodass der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle - neben den Erwerbskosten zusätzliche Aufwendungen fortführen kann (vgl. nur Urteile des BFH vom 30.8.1962 - V 32/60 -, BStBl III 1962, 455, vom 24.1.1963 - V 52/60 -, HFR 1964, 220, vom 27.5.1986 - VII R 183/83 -, BStBl II 1986, 654 und vom 11.5.1993 - VII R 86/92 -, BStBl II 1993, 700).

    Zu den wesentlichen Grundlagen eines Betriebes gehören danach insbesondere die dem Betrieb dienenden Betriebsgrundstücke, sofern sie erforderlich sind, um dem Erwerber die Fortführung des Unternehmens ohne nennenswerte Aufwendungen zu ermöglichen (vgl. Urteile des BFH vom 27.5.1986 - VII R 183/83 - aaO. …und vom 11.5.1993 - VII R 86/92 - aaO.).

  • FG München, 30.09.2008 - 3 V 2289/08

    Keine Übereignung eines Unternehmens im Ganzen bei einer vorausgehenden …

    Die Übereignung eines Unternehmens im Ganzen bedeutet dabei "den Übergang des gesamten lebenden Unternehmens", d.h. der durch das Unternehmen repräsentierten "organischen Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen", die dem Unternehmen dienen oder zumindest seine wesentlichen Grundlagen ausmachen, so dass der Übernehmer das Unternehmen ohne nennenswerte Aufwendungen fortführen kann (BFH-Urteil vom 27. Mai 1986 VII R 183/83, BStBl II 1986, 659).

    19Das Unternehmen der A GmbH war somit zu dem Zeitpunkt der Übertragung der oben genannten Vermögensgegenstände für sich nicht mehr "überlebensfähig", so dass keine Rede davon sein kann, dass die Antragstellerin das Unternehmen der A GmbH ohne weitere Aufwendungen fortführen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1986 VII R 183/83, BStBl II 1986, 654).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 6 A 11154/07

    Gewerbesteuer; Nacherhebung; Steuerschuld; Entstehung; Verjährung; …

    Bei dieser Sachlage waren weitergehende Begründungserwägungen zur haftungsrechtlichen Inanspruchnahme der Klägerin nicht veranlasst (so auch BVerwG, Urteil vom 12. März 1993 - 8 C 20.90 - NJW 1993, 2453 ff. [2455]; BFH, Urteil vom 27. Mai 1986 - VII R 183/83 - BFHE 146, 505 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 6 A 11154/07

    Inhaftungnahme des Firmenerwerbers für Gewerbesteuerschulden und …

    Bei dieser Sachlage waren weitergehende Begründungserwägungen zur haftungsrechtlichen Inanspruchnahme der Klägerin nicht veranlasst (so auch BVerwG, Urteil vom 12. März 1993 - 8 C 20.90 - NJW 1993, 2453 ff. [2455]; BFH, Urteil vom 27. Mai 1986 - VII R 183/83 - BFHE 146, 505 ff.).
  • FG Köln, 01.10.2010 - 5 K 2567/06

    Vorsteuerberichtigung; GiG

    Die Übereignung eines Unternehmens im Ganzen setze den Übergang des gesamten lebenden Unternehmens, d.h. der durch das Unternehmen repräsentierten organischen Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen, die dem Unternehmen dienen oder zumindest seine wesentlichen Grundlagen ausmachen, so dass der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen fortführen könne (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 27.05.1986 VII R 183/83, BStBl II 1986, 654;… vom 19.01.1988 VII R 74/85, BFH/NV 1988, 479).
  • FG München, 25.11.2009 - 3 K 2360/06

    Haftung des Betriebsübernehmers für Umsatzsteuer

    Durch diese Haftungsregelung soll verhindert werden, dass die in einem Unternehmen als solchem liegende Sicherung für die sich auf seinen Betrieb gründenden Steuerschulden durch den Übergang des Unternehmens in andere Hände verloren geht (Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 27. Mai 1986 VII R 183/83, BStBl II 1986, 654 m.w.N.).
  • FG Köln, 20.06.1997 - 11 K 263/95

    Vorsteuerabzug aus einem Kaufvertrag; Frist für die Antragstellung; …

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