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| BFH, 17.07.1979 - VII R 27/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Revision - Antragsbefugnis - Antrag auf mündliche Verhandlung - Vorbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 128, 173
- BStBl II 1979, 652
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.11.1970 - I R 7/69
Revisionsverfahren - Mehrere Veranlagungszeiträume - Vorbescheid - Mündliche …
Auszug aus BFH, 17.07.1979 - VII R 27/74
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat auch bereits entschieden, daß es nach § 90 FGO im Revisionsverfahren möglich sei, gegenüber einem mehrere Verwaltungsakte desselben Beklagten und - als Beispiel - der gleichen Steuerart betreffenden Vorbescheid des BFH den Antrag auf mündliche Verhandlung auf nur einen Veranlagungszeitraum zu beschränken (Urteil vom 25. November 1970 I R 7/69, BFHE 101, 22, BStBl II 1971, 181).Das kommt auch bereits in der Entscheidung des BFH I R 7/69 zum Ausdruck.
- BFH, 05.06.2003 - I R 38/01
Verschmelzung einer GmbH
Eine solche Beschränkung ist zulässig und wirksam, da jeder einzelne angefochtene Bescheid einen gesonderten und abtrennbaren Streitpunkt bildet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1970 I R 7/69, BFHE 101, 22, BStBl II 1971, 181; vom 17. Juli 1979 VII R 27/74, BFHE 128, 173, BStBl II 1979, 652). - BFH, 15.09.2011 - I R 53/10
Ausschluss von Einwendungen gegen die Höhe von Einkünften aus Kapitalvermögen im …
Es ist zwar anerkannt, dass ein Antrag auf mündliche Verhandlung auch teilweise zurückgenommen werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 1979 VII R 27/74, BFHE 128, 173, BStBl II 1979, 652). - BFH, 01.03.1983 - VII R 17/79 NVS: Eine Erstattungszusage kann grundsätzlich nicht Grundlage für eine Ausfuhrerstattung sein, wenn die ausgeführte Ware tariflich nicht mit der in der Erstattungszusage bezeichneten Ware übereinstimmt (vgl. BFH-Urteile vom 9.4.1975 VII R 12/70 und vom 17.7.1979 VII R 27/74).
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