Rechtsprechung
| BFH, 17.03.2009 - VII R 3/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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VO Nr. 2988/95 Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2; BGB a. F. § 197; MOG § 14 Abs. 1
- openjur.de
Verjährung des Zinsanspruchs bei Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten Ausfuhrerstattung
- Judicialis
VO Nr. 2988/95/EG Art. 1 Abs. 2; ; VO Nr. 2988/95/EG Art. 3 Abs. 1; ; VO Nr. 2988/95/EG Art. 3 Abs. 3; ; MOG § 14 Abs. 1 S. 1
- IWW
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verordnung (EG/Euratom) Nr. 2988/95 Art. 1, 3, 4; BGB a. F. § 197; MOG § 14
Rückforderung der Ausfuhrerstattung - Verjährungsfrist - Betriebs-Berater
Verjährung des Zinsanspruchs der Steuerbehörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Folgen der Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung für den damit zusammenhängenden Zinsanspruch im Hinblick auf seine Verjährungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückforderung einer Ausfuhrerstattung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Folgen der Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung für den damit zusammenhängenden Zinsanspruch im Hinblick auf seine Verjährungsfrist
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten Ausfuhrerstattung: Verjährung des Zinsanspruchs
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verjährung des Zinsanspruchs bei Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten Ausfuhrerstattung
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten Ausfuhrerstattung: Verjährung des Zinsanspruchs
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 05.04.2007 - 4 K 266/03
- BFH, 17.03.2009 - VII R 3/08
- BFH, 01.07.2009 - VII R 3/08
Papierfundstellen
- BFHE 225, 289
- BB 2009, 1779
- BB 2010, 2817
- DB 2009, 1858
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u.a. - Verordnung (EG, Euratom) …
Auszug aus BFH, 17.03.2009 - VII R 3/08
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ist die in dieser Vorschrift geregelte vierjährige Verjährungsfrist auf die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung anwendbar, die der Ausführer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangt hat (EuGH-Urteile vom 24. Juni 2004 C-278/02 --Handlbauer--, Slg. 2004, I-6171, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 306; vom 29. Januar 2009 C-278/07 bis C-280/07 --Vosding u.a.--, ZfZ 2009, 103).Wie der EuGH mit Urteil in ZfZ 2009, 103 entschieden hat, ist die durch Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 2988/95 vorgeschriebene vierjährige Verjährungsfrist auch auf Unregelmäßigkeiten anwendbar, die --wie im Streitfall-- vor Inkrafttreten der VO Nr. 2988/95 begangen worden sind.
- EuGH, 24.06.2004 - C-278/02
Handlbauer
Auszug aus BFH, 17.03.2009 - VII R 3/08
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ist die in dieser Vorschrift geregelte vierjährige Verjährungsfrist auf die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung anwendbar, die der Ausführer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangt hat (EuGH-Urteile vom 24. Juni 2004 C-278/02 --Handlbauer--, Slg. 2004, I-6171, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 306; vom 29. Januar 2009 C-278/07 bis C-280/07 --Vosding u.a.--, ZfZ 2009, 103).
- BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; …
Die Verzinsung ist hiernach Teil des Erstattungsanspruchs (vgl. ebenso BFH, Urteil vom 17. März 2009 - VII R 3/08 - BFHE 225, 289 ). - FG Hamburg, 09.09.2010 - 4 K 77/09
Ausfuhrerstattung: Verjährung von Zinsen auf zu Unrecht gewährte …
Es ist zweifelhaft, ob der Zinsanspruch, wird eine zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattung zurückgefordert, ebenfalls der vierjährigen Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO (EG) Nr. 2988/95 unterliegt (Abweichung von BFH, Urteil vom 17.03.2009, VII R 3/08).Das führt dazu, dass § 197 BGB a. F. die gemeinschaftsrechtliche Verjährungsvorschrift des Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO (EG) Nr. 2988/95 verdrängt (Abweichung von BFH, Urteil vom 17.03.2009, VII R 3/08).
Im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29.01.2009 (C-278/08) hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.03.2009 (VII R 3/08, BFHE 225, 289 = BFH/NV 2009, 1573 = ZfZ 2009, 271) judiziert, dass, wird wegen einer begangenen Unregelmäßigkeit zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattung zurückgefordert, der damit zusammenhängende Zinsanspruch ebenfalls der durch Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO Nr. 2988/95 vorgeschriebenen vierjährigen Verjährungsfrist unterliegt.
Zwar wird die vierjährige Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO Nr. 2998/95 durch jede der betreffenden Person zur Kenntnis gebrachte Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung der zuständigen Behörde unterbrochen (Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 3 VO Nr. 2998/95); eine solche Verfolgungshandlung der zuständigen Behörde stellt auch der gegenüber der Klägerin ergangene Rückforderungsbescheid vom 11.02.1998 dar (vgl. BFH, Urteil vom 17.03.2009, VII R 3/08, a.a.O) mit der Folge, dass die Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO Nr. 2998/95 von neuem zu laufen begann (vgl. Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 3 Satz 2 VO Nr. 2998/95).
Dass der Zinsanspruch - so wie der Bundesfinanzhof meint - Teil des Rückzahlungsanspruches sei, was sich aus der Regelung des Art. 4 Abs. 2 VO Nr. 2988/95 deutlich ergebe (vgl. BFH, Urteil 17.03.2009, VII R 3/08, a.a.O.), hält der Senat nicht für zwingend.
- BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung; …
Sind Zinsen Bestandteil einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme, so sprechen Wortlaut und Systematik der Verordnung dafür, sie den für diese geltenden Regelungen, namentlich den Verjährungsregelungen zu unterwerfen (vgl. auch BFH, Urteil vom 17. März 2009 - VII R 3/08 - BFHE 225, 289 ).
- BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 3.10
Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; …
Der Bundesfinanzhof hat daraus gefolgert, dass die Bestimmungen des Art. 3 der Verordnung über die Verjährung auch für solche Zinsen gelten (BFH, Urteil vom 17. März 2009 - VII R 3/08 - BFHE 225, 289 ).Stellt man für den von Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 geforderten Fristvergleich nur auf diese Fristdauer ab, so ist die nationale Frist nicht länger, sondern genauso lang wie die gemeinschaftsrechtliche Regelfrist; dann ist allein Gemeinschaftsrecht maßgebend (so BFH, Urteil vom 17. März 2009, BFHE 225, 289).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 177/10 Rn. 262 - C-279/05 -, Vonk Dairy Products, a. a. O.; BFH, Urteil vom 17. März 2009 - VII R 3/08 -, BFHE 225, 289, = juris,.
Rn. 266 Vgl. BFH, Urteil vom 17. März 2009 - VII R 3/08 -, a. a. O., Rn. 8.
- OVG Sachsen, 15.12.2010 - 7 K 1186/09
Beschwerde gegen die Festsetzung einer Milchgarantiemengenabgabe nach § 3 i.V.m. …
Im Urteil des EuGH vom 29.01.2009 Az. C-278/07, auf das sich auch das BFH-Urteil vom 17.03.2009 Az. VII R 3/08 stütze, werde klargestellt, dass die EGV 2988/95 eine Rahmenregelung für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten mit einheitlichen gemeinschaftlichen Kontrollen, verwaltungsrechtlichen Maßnahmen und Sanktionen treffe, die in den sektorbezogenen Regelungen und letztendlich im nationalen Bereich vorzusehen seien.Für den mit dieser Verpflichtung zur Zahlung zusammenhängenden Zinsanspruch gilt nichts anderes, weil - wie Art. 4 Abs. 2 VO Nr. 2988/95 deutlich macht - der Zinsanspruch Teil des Rückzahlungsanspruchs ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2009 VII R 3/08 ZSteu 2009, R759).
1 EGV 2988/95 begann mit der letzten unregelmäßigen Milchlieferung am 11.3.1999 zu laufen, weil es sich bei den Milchlieferungen zwischen dem 22.02.1999 bis 11.03.1999 um wiederholte Unregelmäßigkeiten i.S. des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 EGV 2988/95 handelte, mit der Folge, dass die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem die Unregelmäßigkeit beendet wurde, begann (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2009 a.a.O.).
- FG Sachsen, 15.12.2010 - 7 K 1186/09
Verjährung von Zinsen aus Milchabgaben Fälligkeit der Milchgarantiemengenabgabe
Im Urteil des EuGH vom 29.01.2009 Az. C-278/07, auf das sich auch das BFH-Urteil vom 17.03.2009 Az. VII R 3/08 stütze, werde klargestellt, dass die EGV 2988/95 eine Rahmenregelung für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten mit einheitlichen gemeinschaftlichen Kontrollen, verwaltungsrechtlichen Maßnahmen und Sanktionen treffe, die in den sektorbezogenen Regelungen und letztendlich im nationalen Bereich vorzusehen seien.Für den mit dieser Verpflichtung zur Zahlung zusammenhängenden Zinsanspruch gilt nichts anderes, weil - wie Art. 4 Abs. 2 VO Nr. 2988/95 deutlich macht - der Zinsanspruch Teil des Rückzahlungsanspruchs ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2009 VII R 3/08 ZSteu 2009, R759).
Die Frist des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 EGV 2988/95 begann mit der letzten unregelmäßigen Milchlieferung am 11.3.1999 zu laufen, weil es sich bei den Milchlieferungen zwischen dem 22.02.1999 bis 11.03.1999 um wiederholte Unregelmäßigkeiten i.S. des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 EGV 2988/95 handelte, mit der Folge, dass die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem die Unregelmäßigkeit beendet wurde, begann (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2009 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 182/10 Rn. 171 - C-279/05 -, Vonk Dairy Products, a. a. O.; BFH, Urteil vom 17. März 2009 - VII R 3/08 -, BFHE 225, 289, = juris,.
Rn. 175 Vgl. BFH, Urteil vom 17. März 2009 - VII R 3/08 -, a. a. O., Rn. 8 und 11.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 175/10 Rn. 219 - C-279/05 -, Vonk Dairy Products, a. a. O.; BFH, Urteil vom 17. März 2009 - VII R 3/08 -, BFHE 225, 289, = juris,.
Rn. 223 Vgl. BFH, Urteil vom 17. März 2009 - VII R 3/08 -, a. a. O., Rn. 8.
- BFH, 11.12.2012 - VII R 61/10
Verjährung des Zinsanspruchs bei zurückgeforderter Ausfuhrerstattung
An der hiervon abweichenden Rechtsauffassung im Urteil vom 17. März 2009 VII R 3/08 (BFHE 225, 289, ZfZ 2009, 271) hält der erkennende Senat nicht fest. - VG Köln, 25.11.2009 - 13 K 4770/06
- VG Köln, 25.11.2009 - 13 K 4772/06
- VG Köln, 15.11.2009 - 13 K 4769/06
Beantragung zu hoher Lagerkostenvergütungen als Unregelmäßigkeiten i.S.d. Art. 1 …
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Rechtsprechung
| BFH, 01.07.2009 - VII R 3/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Keine Anfechtung des Gerichtsbescheids durch nicht beschwerten Beteiligten
- Judicialis
- rechtsportal.de
FGO § 90a Abs. 3; FGO § 126 Abs. 1
Berechtigung des Beschwerten zur Stellung eines Antrages auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid - datenbank.nwb.de
Antrag auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid nur durch beschwerten Beteiligten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 05.04.2007 - 4 K 266/03
- BFH, 17.03.2009 - VII R 3/08
- BFH, 01.07.2009 - VII R 3/08 (1)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.08.1997 - VII R 11/96
Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 01.07.2009 - VII R 3/08
Der Antrag des Beklagten und Revisionsbeklagten (Hauptzollamt) ist unzulässig und ist in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss abzulehnen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 1997 VII R 11/96, BFH/NV 1998, 70, m.w.N.).
- BFH, 27.03.2013 - IV R 51/10
Fehlende Beschwer für Antrag auf mündliche Verhandlung
Ist dem Antrag des Beteiligten durch den Gerichtsbescheid in vollem Umfang entsprochen worden und macht der Beteiligte nicht ein besonderes Rechtsschutzinteresse geltend, ist der Antrag unzulässig (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2009 VII R 3/08, juris; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 90a FGO Rz 9, m.w.N.;… Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 90a Rz 20; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 90a FGO Rz 60).Er ist in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 1 FGO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss abzulehnen (BFH-Beschluss vom 1. Juli 2009 VII R 3/08, juris).
- BFH, 06.06.2013 - VII R 16/12
Antrag auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid setzt …
Ist dem Antrag des Beteiligten durch den Gerichtsbescheid in vollem Umfang entsprochen worden und macht der Beteiligte nicht ein besonderes Rechtsschutzinteresse geltend, ist der Antrag unzulässig (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2009 VII R 3/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 27. März 2013 IV R 51/10, n.v.; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 90a FGO Rz 9, m.w.N.;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 90a Rz 20; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 90a FGO Rz 60).Er ist in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 1 FGO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss abzulehnen (BFH-Beschluss vom 1. Juli 2009 VII R 3/08, n.v.).
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