Rechtsprechung
| BFH, 23.02.1988 - VII R 31/86, VII R 29/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 152, 382
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 18.07.1989 - VII R 22/87
Voraussetzungen für Zahlung von Ausfuhrerstattungen als Vorschuss durch …
Vielmehr kann sich eine Unanwendbarkeit des Art. 28 VO Nr. 2730/79 gegenüber der Klägerin allenfalls aus dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes oder der Rechtssicherheit ergeben, wonach das berechtigte Vertrauen der Betroffenen zu schützen ist (Pernice in Grabitz, Kommentar zum EWGV, Art. 164 Anm. 93 ff. mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH; vgl. auch Senatsurteil vom 23. Februar 1988 VII R 31/86 und VII R 29/87, BFHE 152, 382, 390).Soweit es sich um die Frage der Gültigkeit der hier in Betracht kommenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts handelt, braucht der Senat eine Vorabentscheidung nicht einzuholen, da er von der Gültigkeit dieser Bestimmungen ausgeht (vgl. Senatsurteil in BFHE 152, 382).
- BFH, 27.09.1994 - VII R 75/93
Beitrittsgebiet: Einfuhrzoll bei Bestellung im Sommer 1990
Eine Pflicht zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH - Art. 177 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - besteht nur, wenn das einzelstaatliche Gericht zumindest Zweifel an der Gültigkeit des Rechtsakts hat (z.B. Senat, Urteil vom 23. Februar 1988 VII R 31/86, 29/87, BFHE 152, 382, 392). - BFH, 25.06.1991 - VII B 33/91
Unterlassene Zuteilung einer Milchquote nach der Teilnahme des Steuerschuldners …
Damit wäre auch eine Vorlagepflicht eines letztinstanzlichen Gerichts nicht gegeben (dazu Senat, Urteil vom 23. Februar 1988 VII R 31/86 usw., BFHE 152, 382, 392).
- FG Hamburg, 12.11.2003 - IV 410/02
Einführung eines Erzeugnisses, das im Drittland einer wesentlichen Be- oder …
Das könnte die Annahme rechtfertigen (vgl. BFH, Urt. vom 23.2.1988, VII R 31/86, BFHE 152, 382 = Juris doc. Nr.STRE881014050), dass das eingeführte Erzeugnis nicht oder nur vorübergehend auf den Drittlandsmarkt gelangt und damit das Ziel der differenzierten Ausfuhrerstattung (jedenfalls endgültig) nicht erreicht ist. - BFH, 06.05.1997 - VII R 105/96 Er hat keine Zweifel an der richtigen Auslegung des Art. 31 VO Nr. 3665/87. Soweit es um die Frage der Gültigkeit dieser Vorschrift geht, braucht der Senat keine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen, weil er die Vorschrift für gültig hält (vgl. BFH, Urteil vom 23. Februar 1988 VII R 31/86 und VII R 29/87, BFHE 152, 382, 392).
- FG Hamburg, 08.03.1996 - IV 249/95
Erwerb von Magermilchpulver im Rahmen des Sonderverkaufs zur Ausfuhr aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.01.1996 - VII R 20/95
Anspruch auf Ausfuhrerstattung bei Warenausfuhr und Lieferung der Ware an ein …
Da, wie in den angefochtenen Bescheiden und in der Vorentscheidung näher ausgeführt, eine (nach Bestimmungsländern) differenzierte Erstattung vorgesehen war, genügte das schlichte, gemäß Art. 32 Abs. 1, 1. Gedankenstrich VO gebotene Verlassen des Zollgebiets der Gemeinschaft nicht; erforderlich war vielmehr auch die Einfuhr im wirtschaftlichen Sinne (Abfertigung zum freien Verkehr; Art. 17 Abs. 1 und 3 VO; Senat, Urteil vom 23. Februar 1988 VII R 31/86, 29/87, BFHE 152, 382, 386 f.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 9. August 1994 C-347/93, EuGHE 1994, I-3944, 3951). - BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86
Forderung einer Ausgleichsabgabe für die Einfuhr getrockneter Sultaninen …
In Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) sieht sich der Senat nicht gehalten, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (vgl. auch Senatsurteil vom 23. Februar 1988 VII R 31/86 und VII R 29/87, BFHE 152, 382). - BFH, 11.08.1992 - VII R 116/91
Verstoß gegen die Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes bei …
Im Hinblick darauf, daß der EuGH bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1990 Rs.C-8/89 (EuGHE 1990 I, 2516, 2529) die Gültigkeit der hier in Rede stehenden Vorschriften bejaht und der Senat nach Prüfung der von der Klägerin nunmehr zusätzlich vorgetragenen Gesichtspunkte keine Zweifel an der Gültigkeit der Vorschriften hat, konnte er davon absehen, die Frage nach der Gültigkeit der die Zusatz-MVA betreffenden Vorschriften dem EuGH erneut zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. dessen Urteile vom 6. Oktober 1982 Rs.283/81, EuGHE 1982, 3415 Rdnr.16f. und vom 27. März 1963 Rs.28-30/62, EuGHE 1963, 63, 81 und Senatsurteil vom 23. Februar 1988 VII R 31/86 und VII R 29/87, BFHE 152, 382, 392 m.w.N.). - FG Hamburg, 10.12.1996 - IV 198/95
Abhängigkeit der Zahlung einer Ausfuhrerstattung vom Nachweis des Verlassens des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.10.1988 - VII R 177/85
Erhebung einer Ausgleichsabgabe
- BFH, 12.12.1989 - VII R 94/87
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