Rechtsprechung
| BFH, 31.08.1971 - VII R 36/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Mitteilung des HZA - Abschöpfungsnachforderungsbescheid - Aussetzung der abschöpfungsfreien Einfuhr - Vollziehung des Erstattungswiderrufs - Klage - Jahresfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 46
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 103, 381
- BStBl II 1972, 20
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.11.1968 - VII B 165/67
Umfang der Sachaufklärung im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus BFH, 31.08.1971 - VII R 36/70
Sie habe jedenfalls nicht schuldhaft gehandelt, wenn sie den früheren Beschluß VII B 165/67 anders verstanden habe, zumal auch das FG diesem Irrtum unterlegen sei.Hierzu hat sich die Vorinstanz auf den Beschluß des erkennenden Senats VII B 165/67 vom 22. November 1968 (BFH 94, 472) berufen.
Entgegen der Ansicht der Klägerin hat der erkennende Senat damit die in dem Beschluß VII B 165/67 zum Ausdruck gekommene Auffassung nicht geändert.
Es mag sein, daß einzelne Wendungen in dem Beschluß VII B 165/67 unter II. 3, für sich betrachtet, irrige Folgerungen nicht ausschließen; das gilt z. B. für die Äußerung, daß der Erstattungswiderruf als rechtsgestaltender Verwaltungsakt im Falle der Aussetzung seiner Vollziehung keine geeignete Grundlage für die angefochtenen Abgabenbescheide bilde und daß es dem HZA verwehrt sei, an die Widerrufsverfügungen der EVStGetr irgendwelche Rechtsfolgen, gleich welcher Art, zu knüpfen, so daß damit auch den angefochtenen Abgabenbescheiden insoweit der Boden entzogen worden sei, solange die Vollziehung des Erstattungswiderrufs ausgesetzt sei.
- BFH, 20.04.1971 - VII B 114/70
Aussetzung der Vollziehung - Aufhebung der Vollziehung - Rechtsgestaltender …
Auszug aus BFH, 31.08.1971 - VII R 36/70
Die Klägerin ist der Meinung, daß der erkennende Senat seine Rechtsprechung durch den Beschluß VII B 114/70 geändert habe.Aufgrund des entschuldbaren Irrtums sei es die anwaltliche Pflicht ihres Prozeßbevollmächtigten gewesen, im vorliegenden Falle innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Beschlusses VII B 114/70 die Klage zu erheben, wenn sie nicht vorher erhoben worden wäre.
Denn durch die Aussetzung der Vollziehung des Erstattungswiderrufs wird lediglich dessen Vollzug, nicht aber der Eintritt der mit dem Widerruf verbundenen Rechtsfolgen, nämlich der Wegfall der Abschöpfungsbefreiung und die (rückwirkende) Entstehung der Abschöpfungsschuld, gehindert (s. Entscheidung des BFH VII B 114/70 vom 20. April 1971, BFH 101, 494, BStBl II 1971, 402).
Denn dort hat es sich nicht um einen gleichgelagerten Fall gehandelt, wie bereits oben und auch in dem oben angeführten Beschluß VII B 114/70 näher ausgeführt wurde.
- BFH, 20.04.1971 - VII B 133/69
Aussetzung der Vollziehung - Marktordnungsstelle - Ware - Genehmigung zur …
Auszug aus BFH, 31.08.1971 - VII R 36/70
Auch die Unkenntnis der Klägerin hinsichtlich der Rechtsfolgen einer erfolgreichen Klage gegen den Erstattungswiderruf der EVStGetr, daß nämlich die Zollstellen von Amts wegen die von ihnen erlassenen Abschöpfungsbescheide gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 StAnpG zurücknehmen müssen (s. BFH-Entscheidung VII B 133/69 vom 20. April 1971, BFH 101, 489, BStBl II 1971, 366), rechtfertigt es nicht, dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. - BFH, 20.04.1971 - VII B 15/70
Auszug aus BFH, 31.08.1971 - VII R 36/70
Unbeachtlich ist dabei, daß einer anderen Firma die Einfuhrlizenz erteilt war und daher nur dieser gegenüber die Erstattung widerrufen werden konnte (vgl. den von der Klägerin angezogenen, nicht veröffentlichten Beschluß des erkennenden Senats VII S 13/69 vom 20. April 1971, der insoweit auf den veröffentlichten Beschluß VII B 15/70 vom 20. April 1971, BFH 102, 1, verweist).
- BFH, 01.10.1974 - VII B 18/73
Grundsätzliche Bedeutung - Erledigungserklärung - Einseitige Erledigungserklärung …
Nach dem BFH-Beschluß vom 31. August 1971 VII R 36/70 (BFHE 103, 381, BStBl II 1972, 20) ist nämlich in der Mitteilung des HZA, daß es die Entscheidung über den Einspruch gegen den Abschöpfungsnachforderungsbescheid bis zum Abschluß des Verfahrens über den diesem Bescheid zugrunde liegenden.Ist der Nachforderungsbescheid zurückgenommen worden, und haben beide Verfahrensbeteiligte übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklärt, ging der BFH in dem angeführten Beschluß VII R 36/70 und in dem weiteren Beschluß vom 13. Dezember 1972 VII B 83/71 (BFHE 108, 89, BStBl II 1973, 262) davon aus, daß sich die Hauptsache erledigt hat und nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden ist.
- BFH, 13.12.1972 - VII B 83/71
Erledigung der Hauptsache - Ausbleiben der Einspruchsentscheidung - Zureichender …
Im vorliegenden Falle hatte das HZA der Klägerin vor der Klage vom 27. Dezember 1968 für die Unterlassung einer alsbaldigen Einspruchsentscheidung einen zureichenden Grund im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO durch die Erklärung vom 30. Januar 1968 mitgeteilt, es setze die Entscheidung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den von ihr gegen den Widerrufsbescheid der EVSt erhobenen Einspruch aus (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1971 VII R 36/70, BFHE 103, 381, BStBl II 1972, 20).Angesichts des Art. 19 Abs. 4 GG und des Bemühens der Klägerin, die Jahresfrist des § 46 Abs. 2 FGO zu wahren, erscheint es dem Senat anders als in seinem Beschluß VII R 36/70 im gegenwärtigen Falle billig, die Folgen des Vorliegens eines zureichenden Grundes für das Ausbleiben der Einspruchsentscheidung nur zur Hälfte die Klägerin tragen zu lassen.
- BFH, 14.10.2002 - V B 170/01
Untätigkeitsklage; Erledigung der Hauptsache durch Rücknahme des angefochtenen VA
Die von den Klägern erhobene Untätigkeitsklage war unzulässig, weil die Verfahren über die Einsprüche gemäß § 363 Abs. 1 AO 1977 ausgesetzt waren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1971 VII R 36/70, BFHE 103, 381, BStBl II 1972, 20; vom 1. Oktober 1974 VII B 18/73, BFHE 113, 420, BStBl II 1975, 201;… Steinhauff in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 46 FGO Rz. 57, m.w.N.).
- BFH, 20.11.1973 - VII R 33/71
Steuerbescheid - Zwei Steuerfestsetzungen - Revision - Abänderung - …
Allerdings war eine Klage aufgrund des § 46 Abs. 1 FGO gegen den ursprünglichen Steuerbescheid nicht zulässig, weil das HZA der Klägerin einen zureichenden Grund für das Nichtergehen der Einspruchsentscheidung mitgeteilt hatte, nämlich, daß diese von der Entscheidung über die Rechtsmäßigkeit des Widerrufsbescheids der EVSt Getr abhängig sei (siehe BFH-Beschluß vom 31. August 1971 VII R 36/70, BFHE 103, 38, BStBl II 1972, 20). - BFH, 11.08.1992 - III B 147/92
Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage
Da das FA den Klägern somit einen ausreichenden Grund für seine Untätigkeit mitgeteilt hatte, hat das FG daher schon aus diesem Grunde die von den Klägern erhobene Untätigkeitsklage gemäß § 46 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) als unzulässig abgewiesen (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1971 VII R 36/70, BFHE 103, 381, BStBl II 1972, 20;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 46 Anm.20, m.w.N.). - BFH, 13.11.1973 - VII R 32/71
Steuerbescheid - Änderungsbescheid - Gegenstand des Verfahrens - Unzulässige …
Allerdings war eine Klage aufgrund des § 46 Abs. 1 FGO gegen den ursprünglichen Abgabenbescheid nicht zulässig, weil das HZA der Klägerin einen zureichenden Grund für das Nichtergehen der Einspruchsentscheidung mitgeteilt hatte, nämlich, daß diese von der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheids der EVSt Getr abhängig sei (siehe BFH-Beschluß vom 31. August 1971 VII R 36/70, BFHE 103, 38). - BFH, 25.10.1973 - VII R 15/71
Klage gegen Verfügung - Rechtsschutzinteresse - Aussetzung des Verfahrens - …
Denn die Aussetzungsverfügung ist ein "besonderes Verhältnis" im Sinn dieser Vorschrift, so daß insoweit die darin bestimmte Jahresfrist nicht gilt (siehe Urteil des BFH vom 31. August 1971 VII R 36/70, BFHE 103, 381, BStBl II 1972, 20; v. Wallis-List in Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 46 FGO Anm. 13). - BFH, 08.12.1971 - VIII B 7/67 Die BFH-Entscheidung VII B 5-8, 73-76/68 vom 17. Februar 1970, nicht veröffentlicht, sowie VII R 36/70 vom 31. August 1971 (BStBl II 1972, 20 ) stellen entscheidend auf die Mitteilung des zureichenden Grundes ab.
- BFH, 14.03.1972 - VII R 9/69
Nachforderungsbescheid - Verfahren über Einspruch - Widerruf der …
Ein solcher Grund ist dann anzuerkennen, wenn die Entscheidung über den Einspruch gegen einen Abschöpfungsnachforderungsbescheid von dem Abschluß des Verfahrens betreffend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Widerruf der Erstattung in Gestalt der abschöpfungsfreien Einfuhr abhängig gemacht wird (Entscheidung des BFH VII R 36/70 vom 31. August 1971, BFH 103, 381, BStBl II 1972, 20).
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