Rechtsprechung
| BFH, 20.07.1977 - VII R 42/76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,2188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzinteresse - Revisionskläger - Feststellungsantrag - Vorläufige Vollstreckbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 123, 75
- BStBl II 1977, 767
Wird zitiert von ... (7)
- FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an …
Die Gerichte sind dementsprechend nur und erst zur Entscheidung berufen, wenn es sich um die ihnen obliegende Aufgabe der Gewährung von Rechtsschutz geht (…vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO-Komm., § 41 Rz. 12.;… Gräber/Levedag FGO § 41 Rz. 16; BFH, Urteile vom 20.07.1977 VII R 42/76, BStBl. II 1977, 767;… vom 26.03.1981 VII R 14/78, BStBl. II 1981, 586, vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54). - BFH, 16.12.1986 - VIII R 123/86
Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigte Prüfungsanordnung - Berechtigtes …
Das allgemeine Interesse an einer Klärung von Rechtsfragen kann nicht berücksichtigt werden, da es nicht Aufgabe des BFH ist, im Rahmen einer Revisionsentscheidung Rechtsgutachten zu erstatten über Fragen, die im konkreten Falle unerheblich sind (vgl. Urteil vom 20. Juli 1977 VII R 42/76, BFHE 123, 75, 80, BStBl II 1977, 767). - BFH, 15.05.2002 - I B 8/02
Fortsetzungsfeststellungsklage
Nachdem Streitgegenstand des Klageverfahrens die Höhe der festzusetzenden Steuer ist, besteht regelmäßig kein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder an der Entscheidung bestimmter Rechtsfragen (…vgl. etwa BFH-Urteile vom 22. August 1985 IV R 118/83, BFH/NV 1986, 196; vom 20. Juli 1977 VII R 42/76, BFHE 123, 75, BStBl II 1977, 767;… Gräber/von Groll, a.a.O., § 100 Anm. 63).
- BFH, 26.03.1981 - VII R 14/78
Steuerberater - Gesellschaft - Anforderungen
Sie übersieht dabei, daß diese Frage im vorliegenden Fall unerheblich ist und das finanzgerichtliche Verfahren nicht dazu bestimmt ist, Rechtsgutachten zu erstatten (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1977 VII R 42/76, BFHE 123, 75, BStBl II 1977, 767). - BFH, 15.05.2002 - I S 13/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Schattenveranlagung - …
Nachdem Streitgegenstand des Klageverfahrens die Höhe der festzusetzenden Steuer ist, besteht regelmäßig kein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder an der Entscheidung bestimmter Rechtsfragen (…vgl. etwa BFH-Urteile vom 22. August 1985 IV R 118/83, BFH/NV 1986, 196; vom 20. Juli 1977 VII R 42/76, BFHE 123, 75, BStBl II 1977, 767;… Gräber/von Groll, a.a.O., § 100 Anm. 63). - FG Niedersachsen, 20.06.2011 - 3 K 401/08
Zulässigkeit der Verwendung von Fragebögen zu einer EDV-gestützten Kalkulation …
Soweit der Kläger eine von dem konkreten Fall losgelöste Klärung des Umfangs der Mitwirkungspflichten und der Folgerungen der Verletzung von Mitwirkungspflichten begehrt, scheitert die Zulässigkeit der Feststellungsklage daran, dass auch die Feststellungsklage der Wahrung eines konkreten Rechtsschutzinteresses dient und nicht der Klärung abstrakter Rechtsfragen ( BFH Urteil vom 20. Juli 1977 VII R 42/76, BStBl. II 1977, 767; Urteil vom 26. März 1981 VII R 14/78, BStBl. II 1981, 586). - BFH, 22.08.1985 - IV R 118/83
Zuzlässigkeit einer Klage gegen Buchführungspflicht und Erstellung einer …
Der Klägervertreter übersieht dabei, daß das finanzgerichtliche Verfahren nicht dazu bestimmt ist, Rechtsgutachten zu allgemein interessierenden Fragen zu erstatten (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1977 VII R 42/76, BFHE 123, 75, BStBl II 1977, 767).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.