Rechtsprechung
| BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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VO Nr. 1078/77; VO Nr. 804/68 Art. 5c; VO Nr. 857/84 Art. 3a Abs. 1, 3 und 4, Art. 7 Abs. 1, Art. 12 Buchst. d; VO Nr. 1546/88 Art. 7 Abs. 1; VO Nr. 1371/84 Art. 5 Nr. 1; MGV §§ 6a... , 7 Abs. 3, 3b und 4, § 9 Abs. 2
- Judicialis
VO Nr. 1078/77; ; VO Nr. 804/68 Art. 5c; ; VO Nr. 857/84 Art. 3a Abs. 1; ; VO Nr. 857/84 Art. 3a Abs. 3; ; VO Nr. 857/84 Art. 3a Abs. 4; ; VO Nr. 857/84 Art. 7 Abs. 1; ; VO Nr. 857... /84 Art. 12 Buchst. d; ; VO Nr. 1546/88 Art. 7 Abs. 1; ; VO Nr. 1371/84 Art. 5 Nr. 1; ; MGV § 6a; ; MGV § 7 Abs. 3; ; MGV § 3b; ; MGV § 4; ; MGV § 9 Abs. 2
- IWW
- Wolters Kluwer
SLOM-Referenzmenge - Milchproduktion - Referenzmenge - Futterfläche - Landwirtschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gemeinschaftsrecht; Auswechseln von Pachtflächen führt nicht zur Freisetzung der SLOM-Referenzmenge
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 16.12.1998 - IV 238/98
- BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
Papierfundstellen
- BFHE 194, 561
- BB 2001, 1622
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 22.10.1991 - C-44/89
Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg
Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
Das zu dieser Vorschrift ergangene Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 22. Oktober 1991 Rs. C-44/89 (EuGHE 1991, I-5119) führe aus, dass eine kommerzielle Verwertung der spezifischen Referenzmenge verhindert werden solle.Diese Zielsetzung der SLOM-Regelungen hat insbesondere auch der EuGH in seinem Urteil in EuGHE 1991, I-5119 hervorgehoben.
Denn vor dem 2. April 1984 an einen ehemaligen Milcherzeuger verpachtete Flächen können unter Umständen Einfluss auf dessen SLOM-Referenzmenge haben, sofern sie sich auf die Höhe der von dem Betrieb eingegangenen Nichtvermarktungsverpflichtung ausgewirkt haben (vgl. Art. 3a Abs. 2 VO Nr. 857/84); bei Rückgabe solcher Flächen aus der Pacht dem Erzeuger die SLOM-Referenzmenge zu belassen, würde diesen entgegen den vom EuGH in dem Urteil in EuGHE 1991, I-5119 formulierten Grundsätzen in den Genuss eines Vorteils bringen, welcher ihm wegen seines Vertrauens gewährt worden ist, trotz einer eingegangenen Nichtvermarktungsverpflichtung seine frühere Milchproduktionskapazität wieder erlangen zu können, ohne daran durch das Fehlen eines inzwischen eingeführten öffentlich-rechtlichen Produktionsrechtes ("Quote" der abgabefreien Produktion) gehindert zu werden.
- EuGH, 27.01.1994 - C-98/91
Herbrink / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij
Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
Durch diese Bestimmungen wird das Prinzip der Flächenbindung der Referenzmenge, die das System der Referenzmengenregelung grundsätzlich prägt (vgl. z.B. EuGH-Urteile in EuGHE 1989, 2609, und vom 27. Januar 1994 Rs. C-98/91, EuGHE 1994, I-223), verwirklicht.Jede Referenzmenge bleibt zwar an die Fläche gebunden, für die sie zugeteilt worden ist (EuGH-Urteil in EuGHE 1994, I-223).
- BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99
Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter
Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
Eine Verpflichtung zur Vorlage besteht insofern für das FG freilich selbst dann nicht, wenn es die Richtigkeit der unter 1) dargestellten rechtlichen Überlegungen des Senats nicht für offenkundig und folglich die Voraussetzungen des Art. 234 Abs. 1 EG für erfüllt halten sollte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. u.a. zuletzt Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77).
- EuGH, 23.01.1997 - C-463/93
St. Martinus Elten / Landwirtschaftskammer Rheinland
Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
Entscheidend sind auch für den EuGH nicht die bürgerlich-rechtlichen Vorgänge, sondern die Vergleichbarkeit der im Gemeinschaftsrecht festgelegten abgabenrechtlichen Folgen, nämlich dass bei der Übertragung des Betriebes bei Begründung des Pachtverhältnisses die Referenzmengen auf den Pächter übertragen werden und diese deshalb grundsätzlich an den Eigentümer zurückfallen müssen, wenn der Pächter den Betrieb verlässt (EuGH-Urteil vom 23. Januar 1997 Rs. C-463/93, EuGHE 1997, I-255). - EuGH, 13.07.1989 - 5/88
Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft
Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
Es teilt die Rechtsansicht des FG, dass Art. 3a Abs. 2 Unterabs. 2 VO Nr. 857/84 auf den Fall einer Rückgabe von Neupachtflächen anzuwenden sei, und sieht diese Auffassung durch das EuGH-Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 5/88 (EuGHE 1989, 2609) gestützt. - EuGH, 17.04.1997 - C-15/95
EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux
Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
Allerdings fällt nach dem Urteil des EuGH vom 17. April 1997 Rs. C-15/95 (EuGHE 1997, I-1961) unter den Begriff Verpachtung i.S. des Art. 7 Abs. 1 Nr. 3 VO Nr. 1546/88, der Durchführungsverordnung der Kommission zur Zusatzabgaberegelung des Art. 5c der (inzwischen außer Kraft getretenen) VO (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (ABlEG Nr. L 148/13) bzw. der VO Nr. 857/84, unabhängig von seiner Rechtsform jeder Vorgang, der den Folgen einer Verpachtung vergleichbare Folgen hat. - EuGH, 15.01.1991 - C-341/89
Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück
Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
Weitere Anforderungen stellt die VO in diesem Zusammenhang an die Milcherzeugung des Bewerbers um eine Referenzmenge nicht; sie verlangt insbesondere nicht, dass der ehemalige Nichtvermarkter die von ihm beabsichtigte Milcherzeugung mit Hilfe von Produktionsmitteln aufnimmt, die ihm zu Eigentum gehören (vgl. schon EuGH-Urteil vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89, EuGHE 1991, I-25), oder dass er die Milchproduktion auf den Flächen wieder aufnimmt, die er schon vor der Zuteilung der beantragten Referenzmenge besessen und bewirtschaftet hat, oder dass er die Milcherzeugung sogar mit denselben Produktionsmitteln wieder aufnehmen will, die er vor Eingehung seiner Nichtvermarktungsverpflichtung zum Zwecke der Milcherzeugung bewirtschaftet hatte (s. schon EuGH-Urteil vom 3. Dezember 1992 Rs. C-86/90, EuGHE 1992, I-6251, 6283 für Produktionseinheiten, die dem fraglichen Betrieb zwischen dem Ende des Nichtvermarktungszeitraums und dem Zeitpunkt der vorläufigen Zuteilung der Referenzmenge eingegliedert wurden;… vgl. auch Gehrke: Die Milchquotenregelung, 1996, S. 152;… Lukanow/ Nies, Die Milchgarantiemengen-Regelung, 3. Aufl., Sankt Augustin 1990, S. 45). - BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92
Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten …
Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
Nach Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 857/84 und der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist zwar --vorbehaltlich der den Mitgliedstaaten in Abs. 4 der Vorschrift eingeräumten Befugnis, die Referenzmenge eines Betriebes im Falle der Beendigung eines Pachtverhältnisses ganz oder zum Teil einem ausscheidenden Pächter zuzuteilen, von welcher Ermächtigung § 7 MGV Gebrauch macht-- die Referenzmenge nach Ablauf des Pachtverhältnisses grundsätzlich auf den Verpächter zu übertragen, der wieder die Verfügungsgewalt über seinen Betrieb erlangt (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1989, 2609; BVerwG-Urteile vom 10. Dezember 1992 3 C 29.90, BVerwGE 91, 288, und vom 16. September 1993 3 C 37.92, BVerwGE 94, 143). - BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90
Landwirtschaft - Milcherzeugung - Betriebseinheit - Verpachtung
Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
Nach Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 857/84 und der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist zwar --vorbehaltlich der den Mitgliedstaaten in Abs. 4 der Vorschrift eingeräumten Befugnis, die Referenzmenge eines Betriebes im Falle der Beendigung eines Pachtverhältnisses ganz oder zum Teil einem ausscheidenden Pächter zuzuteilen, von welcher Ermächtigung § 7 MGV Gebrauch macht-- die Referenzmenge nach Ablauf des Pachtverhältnisses grundsätzlich auf den Verpächter zu übertragen, der wieder die Verfügungsgewalt über seinen Betrieb erlangt (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1989, 2609; BVerwG-Urteile vom 10. Dezember 1992 3 C 29.90, BVerwGE 91, 288, und vom 16. September 1993 3 C 37.92, BVerwGE 94, 143). - BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 34.96
Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Pächterschutz ausschließende Rückgabe …
Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
Dass sich die dem Kläger zugeteilte Quote nicht auf die Zupachtflächen gelegt habe, ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 30. Oktober 1997 3 C 34.96 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 451.512 MGVO Nr. 128). - BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
Vorliegen einer Umgehung der Milch-Garantiemengenregelung - Vorübergehende …
- EuGH, 03.12.1992 - C-86/90
O'Brien / Irland u.a.
- BFH, 25.09.2007 - VII R 28/06
Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?
Entscheidend ist allein, dass die Milch mit Hilfe von Produktionseinheiten erzeugt wird, die von dem Inhaber der Referenzmenge "selbständig" bewirtschaftet werden, deren Bewirtschaftung also unter seiner Leitung und Verantwortung steht (…vgl. Urteile des Senats in BFH/NV 1996, 654, und vom 6. März 2001 VII R 5/00, BFHE 194, 561), was, wie sich begreift, in dem Maße genauer Prüfung bedarf, in dem der angebliche Erzeuger landwirtschaftliche Verrichtungen in seinem Betrieb, dessen kaufmännische Betreuung oder dergleichen Dritten überlässt. - FG München, 27.10.2005 - 14 K 2637/03
Milchreferenzmenge; Zurechnung der in gepachteten Produktionseinheiten erzeugten …
Der "Betrieb" i.S.v. Art. 9 Buchst, d der VO (EWG) Nr. 3950/92 umfasst alles Land und alle sonstigen Produktionsmittel, die ein Erzeuger zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Milchproduktion nutzt, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder dem die Nutzungsmöglichkeit sonst vermittelnden Rechtsverhältnis (BFH-Urteil vom 6.03.2001 VII R 5/00, ZfZ 02, 51). - FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 227/01
Gemeinsame Marktorganisation für Milch und MilcherzeugnisseZu den Voraussetzungen …
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieses Urteil mit Gerichtsbescheid vom 6. März 2001 ( VII R 5/00, BFHE 194, 561 = ZfZ 2002, 51) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen. - FG Hamburg, 21.07.2005 - IV 350/01
Voraussetzungen der selbständigen Milcherzeugung
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Milcherzeuger derjenige ist, der einen Milcherzeugungsbetrieb, also eine im geografischen Gebiet der Gemeinschaft gelegene Gesamtheit von Produktionseinheiten, selbstständig bewirtschaftet und die Milch oder Milcherzeugnisse verkauft oder liefert, ohne dass es auf die Eigentumsverhältnisse ankommt (vgl. EuGH , Urteil v. 15.01.1991, C-341/89, Rs. Ballmann; BFH, Urteil vom 06.03.2001, VII R 5/00, ZfZ 2002, 51).
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