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Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03   

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https://dejure.org/2005,8172
BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03 (https://dejure.org/2005,8172)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2005 - VII R 5/03 (https://dejure.org/2005,8172)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2005 - VII R 5/03 (https://dejure.org/2005,8172)
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  • Judicialis

    AO 1977 § 37; ; AO 1977 § 37 Abs. 1; ; AO 1977 § 37 Abs. 2; ; AO 1977 § 37 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 220 Abs. 2 Satz 1; ; KO § 61; ; KO § 61 Abs. 1 Nr. 2; ; KO § 144 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2; KO § 61 Abs. 1 Nr. 2
    Konkurs: Rückforderungsanspruch des Fiskus

  • datenbank.nwb.de

    Konkursvorrecht des Fiskus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fälligkeit eines Rückforderungsanspruchs des Finanzamts bei Rückzahlung des Guthabens aus einer Steuerüberzahlung nicht an den Erstattungsberechtigten sondern an einen Dritten; Rückforderungsanspruch des Fiskus als Forderung "wegen öffentlicher Abgaben"; Definition des ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 37 Abs 2, KO § 61 Abs 1 Nr 2
    Erstattung; Konkursforderung; Rang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 911
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 06.06.2003 - VII B 262/02

    Dritter als Leistungsempfänger

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03
    Da er aber seinem materiellen Regelungsgehalt nach ebenfalls die zutreffende Besteuerung sicherstellen soll, wird auch der Rückforderungsanspruch von der Rechtsprechung als Akt der Besteuerung, der einem erneuten Steueranspruch gleichkomme, und damit im Ergebnis als dem öffentlichen Recht angehörender steuerrechtlicher Anspruch angesehen (BFH-Urteile vom 20. März 1964 V 302/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 150, Rechtsspruch 17, und vom 29. Juni 1978 VI R 20/77, BFHE 125, 343, BStBl II 1978, 608; Senatsbeschluss vom 6. Juni 2003 VII B 262/02, BFH/NV 2003, 1532; a.A. Tiedtke, Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts als erneuter Steueranspruch, Finanz-Rundschau 1980, 1).

    An dieser Auffassung hat der Senat erst kürzlich in Abgrenzung gegenüber der für das sozialrechtliche Rückforderungsverfahren nach § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entwickelten Auffassung des Bundessozialgerichts festgehalten (Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 1532).

  • BFH, 02.08.2001 - VII B 317/00

    Konkursverwalter - Steuerhehlerei - Beziehen von Dieselkraftstoff - Entrichtung …

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03
    Er geht dabei davon aus, dass die Abschaffung des Konkursvorrechts des Fiskus durch das neue Insolvenzrecht keine rechtlichen Auswirkungen für die Auslegung des bislang bestehenden und im Streitfall noch maßgeblichen Vorrechts nach § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO hat, da dieses Vorrecht mit der Verfassung vereinbar ist und es sich bei der gegenteiligen Regelung des neuen Insolvenzrechts um eine konstitutive gesetzliche Neuregelung handelt, die nicht in die Vergangenheit wirkt (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 2. August 2001 VII B 317/00, BFH/NV 2001, 1535).

    Daher hat der Senat auch Haftungsforderungen der Finanzbehörden als im Konkurs des Haftungsschuldners bevorrechtigt angesehen, und zwar unabhängig davon, ob sich der Haftungsanspruch aus steuerrechtlichen oder zivilrechtlichen Vorschriften ergibt (BFH-Urteil vom 14. März 1989 VII R 152/85, BFHE 156, 73, BStBl II 1990, 363; Beschluss in BFH/NV 2001, 1535).

  • BFH, 18.06.1986 - II R 38/84

    Finanzamt - Rechtlicher Grund - Dritter - Steuerschuldverhältnis - …

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03
    Allerdings handelt es sich dabei --anders als bei Zahlungen, die im Rahmen eines bestehenden Steuerschuldverhältnisses aus der heraufsetzenden oder herabsetzenden Steuerfestsetzung zwischen Steuerschuldner und Steuergläubiger erfolgt sind-- nicht um einen umgekehrten Anspruch aus dem Ausgangssteuerschuldverhältnis, sondern um ein durch die fehlgeleitete Zahlung erst entstehendes neues Steuerschuldverhältnis zwischen dem Steuergläubiger und dem nicht zur Entgegennahme der Erstattung berechtigten Dritten, welches ausschließlich auf die Beseitigung der unrechtmäßigen Vermögensverschiebung gerichtet ist (BFH-Urteil vom 18. Juni 1986 II R 38/84, BFHE 146, 519, BStBl II 1986, 704).
  • BFH, 01.03.1990 - VII R 103/88

    1. Zur Rückforderung einer durch das FA nach Pfändung und Überweisung irrtümlich …

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03
    Erneut hätten Gläubiger und Schuldner im Steuerrechtsverhältnis gewechselt, so dass der Rückforderungsanspruch entsprechend als umgekehrter Erstattungs- oder Vergütungsanspruch bezeichnet werden kann (BFH-Urteile vom 22. August 1980 VI R 102/77, BFHE 131, 371, BStBl II 1981, 44, und vom 1. März 1990 VII R 103/88, BFHE 160, 128, BStBl II 1990, 520;… Kruse/ Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 37 Tz. 19).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 152/85

    Haftungsbescheid - Konkursvorrecht - Haftungsforderung - Persönlich haftender …

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03
    Daher hat der Senat auch Haftungsforderungen der Finanzbehörden als im Konkurs des Haftungsschuldners bevorrechtigt angesehen, und zwar unabhängig davon, ob sich der Haftungsanspruch aus steuerrechtlichen oder zivilrechtlichen Vorschriften ergibt (BFH-Urteil vom 14. März 1989 VII R 152/85, BFHE 156, 73, BStBl II 1990, 363;… Beschluss in BFH/NV 2001, 1535).
  • BFH, 22.08.1980 - VI R 102/77

    Formloser Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid - Fingierter …

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03
    Erneut hätten Gläubiger und Schuldner im Steuerrechtsverhältnis gewechselt, so dass der Rückforderungsanspruch entsprechend als umgekehrter Erstattungs- oder Vergütungsanspruch bezeichnet werden kann (BFH-Urteile vom 22. August 1980 VI R 102/77, BFHE 131, 371, BStBl II 1981, 44, und vom 1. März 1990 VII R 103/88, BFHE 160, 128, BStBl II 1990, 520;… Kruse/ Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 37 Tz. 19).
  • BFH, 22.04.1983 - VI R 268/80

    Konkursforderung - Steuersäumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03
    Nach dieser Definition fallen aber nicht nur diejenigen öffentlichen Abgaben unter das Konkursvorrecht des § 61 KO, die ausdrücklich als Steuern bezeichnet sind, sondern darüber hinaus auch solche öffentlichen Abgaben, die durch ihren materiellen Regelungsgehalt einen Akt der Besteuerung darstellen und deshalb als steuerartige Abgaben bezeichnet werden (BFH-Urteil vom 22. April 1983 VI R 268/80, BFHE 138, 169, BStBl II 1983, 489, m.w.N. zur historischen Entwicklung dieser Definition in der Rechtsprechung des Reichsgerichts).
  • BFH, 09.04.1991 - VII B 168/90

    Öffentlich-rechtliche Natur des Rückforderungsanspruches - …

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03
    Maßgeblich für eine Rückforderung gemäß § 37 Abs. 2 AO 1977 ist danach allein, dass die Finanzbehörde zum Zwecke der Tilgung eines Erstattungsanspruchs innerhalb eines wirklichen oder vermeintlichen Steuerschuldverhältnisses eine --wenn auch fehlgeleitete-- Zahlung willentlich erbracht hat (Senatsbeschluss vom 9. April 1991 VII B 168/90, BFH/NV 1992, 148, m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BFH, 31.10.1974 - IV R 160/69

    Verzinsung - Steuererstattungsbetrag - Rechtshängigkeit - Einspruchsverfahren - …

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03
    Dieser Erstattungsanspruch ist der umgekehrte Steueranspruch ("Kehrseite des Steueranspruchs": BFH-Urteil vom 31. Oktober 1974 IV R 160/69, BFHE 114, 397, BStBl II 1975, 370), was zunächst besagt, dass Gläubiger und Schuldner des Anspruchs gewechselt haben.
  • BFH, 29.06.1978 - VI R 20/77

    Fälschung von Lohnsteuerbescheinigungen - Erschlichener Erstattungsbetrag - …

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03
    Da er aber seinem materiellen Regelungsgehalt nach ebenfalls die zutreffende Besteuerung sicherstellen soll, wird auch der Rückforderungsanspruch von der Rechtsprechung als Akt der Besteuerung, der einem erneuten Steueranspruch gleichkomme, und damit im Ergebnis als dem öffentlichen Recht angehörender steuerrechtlicher Anspruch angesehen (BFH-Urteile vom 20. März 1964 V 302/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 150, Rechtsspruch 17, und vom 29. Juni 1978 VI R 20/77, BFHE 125, 343, BStBl II 1978, 608;… Senatsbeschluss vom 6. Juni 2003 VII B 262/02, BFH/NV 2003, 1532; a.A. Tiedtke, Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts als erneuter Steueranspruch, Finanz-Rundschau 1980, 1).
  • FG Hessen, 12.12.2002 - 7 K 1974/02

    Insolvenz; Konkursforderung; Rückforderungsanspruch; Bevorrechtigung; …

  • BFH, 15.07.1992 - II R 51/90

    Nacherhebung von Grunderwerbsteuer als bevorrechtigte Forderung zur …

  • OVG Sachsen, 29.07.2020 - 5 A 1014/17

    Löschung einer GmbH i. L. im Handelsregister; Beteiligten- und Prozessfähigkeit; …

    Maßgebend ist lediglich, dass die rückgängig zu machende Vermögensverschiebung ausschließlich auf steuerrechtlichen Regelungen beruht, d. h. innerhalb eines wirklichen oder vermeintlichen Steuerschuldverhältnisses erfolgt ist (…vgl. u. a. BFH, Beschl. v. 22. Juli 2014 - VII R 38/13 -, juris Rn. 9/10, und Urt. v. 15. März 2005 - VII R 5/03 -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.;… Ratschow, in: Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 37 Rn. 12, 14;… Drüen, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 161. Lfg. 6.2020, § 37 AO Rn. 16, 19;… Schmieszek, in: Gosch, AO/FGO, 153. Lfg., § 37 AO Rn. 4;… Brühl, in: BeckOK, AO, Stand: 15.4.2020, § 37 Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 A 646/08

    Sonderabgabe, bevorrechtigte Forderung, steuerähnliche Abgabe

    Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben fallen nicht darunter (…vgl. BFH, Urt. v. 22.4.1983, ZIP 1983, 840 und Urt. v. 15.3.2005, ZIP 2005, 911).
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