Rechtsprechung
| BFH, 20.01.1998 - VII R 58/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,49206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 20.01.1998 - VII R 57/97
Besitz des Klägers an den Zigaretten als Voraussetzung für dessen …
Anmerkung: Von der Veröffentlichung der im wesentlichen gleichgelagerten Parallelentscheidung vom 20. Januar 1998 VII R 58/97 wird abgesehen. - BFH, 07.01.1999 - VII B 258/98
Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Die angebliche Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Senatsurteil vom 20. Januar 1998 VII R 58/97 (…vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Januar 1998 VII R 57/97, BFH/NV 1998, 893) hat der Kläger nicht in der erforderlichen Weise bezeichnet, weil er nicht die abstrakten Rechtssätze aus beiden Entscheidungen einander so gegenübergestellt hat, daß die Abweichung deutlich wird. - FG Münster, 26.03.2002 - 15 K 8454/98
Änderung eines Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheides
Zwar kann eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu Lasten eines Steuerpflichtigen regelmäßig dann nicht erfolgen, wenn das erst nachträgliche Bekanntwerden der neuen Tatsache auf einer Verletzung der der Finanzbehörde obliegenden Ermittlungspflicht beruht und der Steuerpflichtige seinerseits seiner Mitwirkungspflicht voll genügt hat (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1989 VII R 58/97, BFHE 158, 446, BStBl II 1990, 249). - FG München, 29.11.1999 - 4 K 4210/95
Änderung des Kraftfahrzeugsteuerbescheids bei nachträglichem Bekanntwerden einer …
Zur Ergänzung weist der Senat noch darauf hin, daß Fehler der ZulSt nicht dem FA als eigene Fehler angelastet werden können, die eine Änderung nach § 173 Abs. 1 AO wegen Verletzung der finanzamtlichen Ermittlungspflicht ausschließen (s. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1989 VII R 58/97, BStBl II 1990, 249 ).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.