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Rechtsprechung
   BFH, 15.09.1992 - VII R 6/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10944
BFH, 15.09.1992 - VII R 6/92 (https://dejure.org/1992,10944)
BFH, Entscheidung vom 15.09.1992 - VII R 6/92 (https://dejure.org/1992,10944)
BFH, Entscheidung vom 15. September 1992 - VII R 6/92 (https://dejure.org/1992,10944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung bei einer Steuerberaterprüfung aufgrund einem Rechenfehler des Prüfers als Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.09.1992 - VII R 1/92

    Fehlerhafte Besetzung des Steuerberaterprüfungsausschuss bei der Bewertung …

    Auszug aus BFH, 15.09.1992 - VII R 6/92
    Sachverhalt und Entscheidungsgründe wie Urteil vom 15.9.1992 VII R 1/92 (Nr. 500 dieses Heftes).
  • FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 6 K 59/11

    Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung 2010; Anspruch auf …

    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass Verfahrensfehler, die auch in der Bewertung der Prüfungsleistung liegen können, nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass bei Beachtung des richtigen Verfahrens ein besseres Prüfungsergebnis erzielt worden wäre (BFH-Urteil vom 15.09.1992 VII R 6/92, BFH/NV 1993, 502).

    Rn. 95 Der Beklagte hat zu Recht auf den allgemeinen Grundsatz hingewiesen, dass Verfahrensfehler, die auch in der Bewertung der Prüfungsleistung liegen können, nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass bei Beachtung des richtigen Verfahrens ein besseres Prüfungsergebnis erzielt worden wäre (vgl. BFH-Urteil vom 15.09.1992 VII R 6/92, BFH/NV 1993, 502).

  • FG München, 25.02.2015 - 4 K 743/13

    Gasthörer bei mündlicher Steuerberaterprüfung

    Für die Verletzung von Verfahrensnormen bei der Bewertung von Prüfungsleistungen gilt jedoch der aus den Vorschriften des § 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG), den entsprechenden landesrechtlichen Verwaltungsverfahrensvorschriften und nicht zuletzt der Norm des § 127 AO abgeleitete und anerkannte Grundsatz der Rechtsprechung, dass Verfahrensverstöße nur dann zur Aufhebung einer Prüfungsentscheidung führen, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass bei Beachtung des richtigen Verfahrens ein besseres Prüfungsergebnis erzielt worden wäre (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1992 VII R 6/92, BFH/NV 1993, 502; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof-Urteil vom 8. September 1999, 7 B 99.292, BayVBl 2000, 529; BVerwG-Beschluss vom 4. Februar 1991, 7 B 7.91, juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.02.2003 - 2 K 40/02

    Ausgestaltung der gerichtlichen Überprüfung einer Prüfungsentscheidung

    Im Ergebnis führt diese Auslegung dazu, dass sowohl der Hauptantrag wie auch die Hilfsanträge unbegründet sind (s. a. BFH/NV 1993, 502, FG Hamburg, Urteil vom 23. Januar 02, V 26/01; FG Münster EFG 1999, 251 und FG Baden-Württemberg EFG 1996, 885 bezüglich der Wiederholung der schriftlichen Prüfung nur in einem Fach).
  • FG Hamburg, 28.12.1995 - V 16/94

    Inhalt und Umfang der gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle einer angefochtenen …

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