Rechtsprechung
| BFH, 30.07.2003 - VII R 61/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 3, Art. 11 Abs. 1, Art. 47 Abs. 1; Ausfuhrerstattungsverordnung § 15
- Judicialis
VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 3; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 47 Abs. 1; ; Ausfuhrerstattungsverordnung § 15
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Festsetzung einer Sanktion im Ausfuhrerstattungsrecht auch bei nicht gestelltem Zahlungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gemeinschaftsrechtliche Auslegung von Art. 3, 11 Verordnung EWG (VO EWG) Nr. 3665/87; Abgabe der Ausfuhranmeldung oder schriftlicher Antrag als Zahlungsantrag i.S.v. Art. 11 Abs. 1 VO EWG Nr. 3665/87; Festsetzung einer Sanktion; Beantragung einer höheren als der ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 203, 235
- BB 2003, 2165
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 11.07.2002 - C-210/00
Käserei Champignon Hofmeister - "Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - …
Auszug aus BFH, 30.07.2003 - VII R 61/02
Nicht ganz unbeachtlich erscheint auch der Gesichtspunkt, dass es unverhältnismäßig sein könnte, (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-210/00, EuGHE 2002, I-6453, Rdnr. 53 ff.), die Klägerin mit einer Sanktion zu belegen, obwohl sie den Antrag auf Zahlung der Ausfuhrerstattung für die gestrichenen Positionen ausdrücklich nicht gestellt und folglich auch keine Erstattungsleistung diesbezüglich erhalten hat. - EuGH, 09.11.1983 - 46/82
Deutschland / Kommission
Auszug aus BFH, 30.07.2003 - VII R 61/02
Darin hat der EuGH zwar entschieden, dass die Einreichung des Kontrollexemplars i.S. von Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2315/69 der Kommission vom 19. November 1969 (ABlEG Nr. L 295/14) und des Art. 5 der Verordnung Nr. 1041/67/EWG (VO Nr. 1041/67/EWG) der Kommission vom 21. Dezember 1967 (ABlEG Nr. 314/9) bei der für die Erstattungsgewährung zuständigen innerstaatlichen Stelle als Erstattungsantrag gelte, wenn das Kontrollexemplar Angaben enthalte, die erkennen lassen, dass er erstattungsfähige Waren betreffe (vgl. auch für Währungsausgleichsbeträge EuGH-Urteil vom 9. November 1983 Rs. 46/82, EuGHE 1983, 3549). - EuGH, 22.01.1975 - 55/74
Unkel / Hauptzollamt Hamburg Jonas
Auszug aus BFH, 30.07.2003 - VII R 61/02
Angesichts der dargestellten Gesichtspunkte hat der Senat erhebliche Zweifel an der Auslegung des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 3665/87. Diese Zweifel werden nicht durch den Hinweis des HZA auf das Urteil des EuGH vom 22. Januar 1975 Rs. 55/74 (EuGHE 1975, 9) behoben.
- BFH, 26.02.2004 - VII R 34/03
Sanktion auch bei falschen Angaben im Vorfinanzierungsverfahren anwendbar
Der erkennende Senat hat es zwar für zweifelhaft gehalten, ob Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 3665/87 dahin auszulegen sei, dass eine Erstattung bereits durch Abgabe einer Ausfuhranmeldung und nicht vielmehr erst durch einen dieser nachfolgenden, gemäß Art. 47 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 im nationalen Verfahrensrecht vorgesehenen besonderen Zahlungsantrag i.S. des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 3665/87 "beantragt" wird, mithin eine Sanktion nicht zu berechnen ist, wenn der Beteiligte seine falschen Angaben, die er in der Ausfuhranmeldung --welcher im Vorfinanzierungsverfahren die Zahlungserklärung nach Art. 25 VO Nr. 3665/87 entspricht-- gemacht hat, in dem Zahlungsantrag (Art. 47 Abs. 1 VO Nr. 3665/87) korrigiert; der Senat hat dazu eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) gemäß Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eingeholt (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. Juli 2003 VII R 61/02, BFHE 203, 235).Überdies hat die Klägerin --anders als in dem dem Beschluss in BFHE 203, 235 zugrunde liegenden Streitfall-- den mit der Zahlungserklärung beantragten (Vorfinanzierungs-)Betrag tatsächlich erhalten, womit sich die durch ihre falschen Angaben verursachten Gefahren für das Funktionieren des Systems der Ausfuhrerstattungen, denen die Gemeinschaft mit der Androhung und ggf. Verhängung einer Sanktion begegnen will, verwirklicht haben.
- BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
Vorlage an EuGH : Handelsübliche Qualität einer Erstattungsware - hier: …
Ungeachtet der noch nicht geklärten Bedeutung der in einem nationalen Zahlungsantrag gemachten Angaben (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats vom 30. Juli 2003 VII R 61/02, BFHE 203, 235, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-385/03) neigt der Senat --wie bereits in dem Beschluss in BFH/NV 2004, 1427 ausgeführt-- zu der Auffassung, dass in der handelsüblichen Qualität ein warenbezogenes Merkmal zu sehen ist, dessen Vorliegen bei jeder Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung vom Antragsteller zumindest konkludent erklärt wird. - BFH, 13.01.2005 - VII R 2/04 Ungeachtet der noch nicht geklärten Bedeutung der in einem nationalen Zahlungsantrag gemachten Angaben (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats vom 30. Juli 2003 VII R 61/02, BFHE 203, 235, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-385/03) neigt der Senat --wie bereits in dem Beschluss in BFH/NV 2004, 1427 ausgeführt-- zu der Auffassung, dass in der handelsüblichen Qualität ein warenbezogenes Merkmal zu sehen ist, dessen Vorliegen bei jeder Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung vom Antragsteller zumindest konkludent erklärt wird.
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Rechtsprechung
| BFH, 25.10.2005 - VII R 61/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
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FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
- rechtsportal.de
Sanktion bei falscher Angabe in Ausfuhranmeldung
- datenbank.nwb.de
Sanktion schon bei falschen Angaben in der Ausfuhranmeldung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EWG) Nr 3665/87 Art 11 Abs 1, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 47 Abs 1, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 3
Ausfuhranmeldung; Ausfuhrerstattung; Sanktion
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 22.10.2002 - IV 166/99
- BFH, 30.07.2003 - VII R 61/02
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-385/03
- EuGH, 14.04.2005 - C-385/03
- BFH, 25.10.2005 - VII R 61/02 (1)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.04.2005 - C-385/03
Käserei Champignon Hofmeister - Ausfuhrerstattungen - Unrichtige Erklärung - …
Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VII R 61/02
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 14. April 2005 Rs. C-385/03 erkannt, die vorgenannte Vorschrift der VO Nr. 3665/87 sei dahin auszulegen, dass unrichtige Angaben in der Ausfuhranmeldung, die zu einer höheren Erstattung als der dem Ausführer zustehenden führen können, die Anwendung einer Sanktion nach sich ziehen; dies gelte auch dann, wenn im Rahmen des Zahlungsantrags nach Art. 47 VO Nr. 3665/87 ausdrücklich erklärt werde, dass die Zahlung der Ausfuhrerstattung für bestimmte in der Ausfuhranmeldung genannte Erzeugnisse nicht beantragt wird.
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