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Rechtsprechung
   BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32595
BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11 (https://dejure.org/2013,32595)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2013 - VII R 64/11 (https://dejure.org/2013,32595)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2013 - VII R 64/11 (https://dejure.org/2013,32595)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom - Stromsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff - Unternehmensgruppen - Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß

  • openjur.de

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom; Stromsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff; Unternehmensgruppen; Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof

    StromStG § 2 Nr 4, StromStG § 9 Abs 3, StromStG § 9 Abs 4, StromStG § 10 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom - Stromsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff - Unternehmensgruppen - Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom - Stromsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff - Unternehmensgruppen - Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Nr 4 StromStG, § 9 Abs 3 StromStG, § 9 Abs 4 StromStG, § 10 Abs 1 StromStG, Art 3 Abs 1 GG
    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom - Stromsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff - Unternehmensgruppen - Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Keine Steuerbegünstigung für von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stromsteuerliche Behandlung der Entnahme von Strom durch beauftragte Subunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stromsteuerliche Behandlung der Entnahme von Strom durch beauftragte Subunternehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Steuerbegünstigung für von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Begünstigung für den von Subunternehmern verbrauchten Strom

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Steuerbegünstigung für von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StromStG § 9, StromStG § 2 Abs 4
    Erlaubnis; Produzierendes Gewerbe; Stromsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 460
  • BB 2013, 2902
  • BB 2014, 223
  • DB 2013, 2665
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen; …

    Auszug aus BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11
    Aus Gründen der Praktikabilität und zur Herstellung einer Kongruenz mit dem Unternehmensbegriff der Klassifikation der Wirtschaftszweige hat der Gesetzgeber auf eine formale Betrachtungsweise abgestellt und zum prägenden Merkmal die rechtliche Selbstständigkeit bestimmt (Senatsurteil vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361, ZfZ 2005, 168).

    Eine organschaftliche Verbundenheit rechtlich selbstständiger Gesellschaften kann im Stromsteuerrecht nicht dazu führen, dass eine abhängige Organgesellschaft in den Genuss einer Steuerbegünstigung käme, die ihr bei isolierter Betrachtung ihrer Haupttätigkeit nicht zustünde (Senatsentscheidung in BFHE 208, 361, 365, ZfZ 2005, 168).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Ökosteuer

    Auszug aus BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11
    In verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise sind Dienstleistungsunternehmen von den Begünstigungen ausgeschlossen (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274).
  • BFH, 31.01.2008 - VII B 79/07

    Kommissionär ist Unternehmer i.S.v. § 2 Nr. 4 StromStG

    Auszug aus BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11
    Wie der Senat entschieden hat, ist dies bei der Tätigkeit von Kommissionären, die es gemäß § 383 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs gewerbsmäßig übernommen haben, in vom Kommittenten zur Verfügung gestellten Filialen bestimmte Produkte für Rechnung des Kommittenten in eigenem Namen zu verkaufen, der Fall (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013).
  • BFH, 02.11.2010 - VII R 48/09

    Stromsteuervergünstigung: Auslegung des stromsteuerrechtlichen …

    Auszug aus BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11
    Auch für den Fall der Verpachtung von Verkaufsstellen an Personen, die keine Angestellten des Unternehmens sind, sondern auf Provisionsbasis im Rahmen einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Handelsvertretertätigkeit u.a. Produkte des Unternehmens veräußern sowie Eigengeschäfte ausführen, hat der Senat entschieden, dass der verpachtete Geschäftsbetrieb und nicht etwa der Verpächter als steuerbegünstigtes Unternehmen i.S. des § 2 Nr. 4 StromStG anzusehen ist (Senatsurteil vom 2. November 2010 VII R 48/09, BFH-PR 2011, 246).
  • FG Düsseldorf, 01.09.2004 - 4 K 5787/99

    Erlaubnis zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom; Anwendbarkeit einer …

    Auszug aus BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11
    Somit sind allein aufgrund der Rechtsformwahl Kooperationen, Unternehmensgruppen und aus Unternehmen bestehende Gesellschaften von der Begünstigung ausgeschlossen (Urteil des FG Düsseldorf vom 1. September 2004 4 K 5787/99 VSt, ZfZ 2005, 99).
  • BFH, 02.09.2015 - VII B 18/15

    Stromsteuerrechtlicher Begriff der Entnahme bedarf keiner weiteren Klärung

    Die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. September 2013 VII R 64/11 (BFHE 242, 460, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2014, 49) und vom 2. November 2010 VII R 48/09 (BFH/PR 2011, 246) seien auf den Streitfall nicht übertragbar, weil es in diesen Fällen um eine wertungsmäßige Aufteilung entnommener Strommengen hinsichtlich einer zu gewährenden Steuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gegangen sei.

    Nach Auffassung des BFH sei eine Aufteilung innerhalb eines Betriebsgeländes entnommener Strommengen auf verschiedene vergütungsberechtigte Unternehmen nicht von vornherein ausgeschlossen (BFH-Urteil in BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 49).

    Im Übrigen hat der beschließende Senat u.a. in seiner Entscheidung in BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 49 bereits zum Ausdruck gebracht, dass die Möglichkeit einer Aufteilung innerhalb eines Betriebsgeländes entnommener Strommengen auf unterschiedliche Unternehmen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.

    Rn. 14 2. Soweit die Beschwerde eine Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von den Entscheidungen des BFH in BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 49 und in BFH/PR 2011, 246 geltend macht, liegt die behauptete Divergenz nicht vor.

  • BFH, 24.04.2018 - VII R 21/17

    Stromentnahme durch eine Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft nicht …

    Dem entsprechend hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass eine Steuerentlastung nicht in Betracht kommt, wenn ein Unternehmen auf dem eigenen Betriebsgelände einem anderen Unternehmen Strom zur Verfügung stellt, damit Mitarbeiter dieses Unternehmens im Rahmen eines Werkvertrags einen Teil der Produktion übernehmen (Senatsurteile vom 25. September 2013 VII R 64/11, BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 26, …und vom 18. März 2014 VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093, ZfZ 2014, 305).
  • BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19

    Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG

    Rn. 31 (1) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Steuerentlastung nicht in Betracht kommt, wenn ein Unternehmen auf dem eigenen Betriebsgelände einem anderen Unternehmen Strom zur Verfügung stellt, damit Mitarbeiter dieses Unternehmens im Rahmen eines Werkvertrags einen Teil der Produktion übernehmen (Senatsurteile vom 25.09.2013 - VII R 64/11, BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 26, …und vom 18.03.2014 - VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093, ZfZ 2014, 305).
  • FG Düsseldorf, 07.09.2016 - 4 K 1355/15
    Rn. 24 Insoweit werde auf das BFH-Urteil vom 25.09.2013, VII R 64/11 hingewiesen.

    Rn. 58 Die Stromentnahme ist ein Realakt, bei dem es weder auf vertragliche oder wirtschaftliche noch auf sachenrechtliche Umstände ankommt (BFH Urteil v. 25.09.2013, VII R 64/11, BFHE 242, 460).

    Rn. 62 Diese Zurechnung hat der BFH bei der Frage, wer von mehreren in Frage kommenden Personen als Steuerschuldner anzusehen ist, von der rechtlich selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben (BFH-Urteil vom 25.09.2013 VII R 64/11) oder von wertenden Gesichtspunkten unter Berücksichtigung des Einzelfalls abhängig gemacht, wobei er auf die Verantwortung für den Betrieb der Anlagen abstellte (…BFH-Beschluss vom 02.09.2015 VII B 18/15, BFH/NV 2016, 246).

    Diese statistische Besonderheit der Bauwirtschaft der Gruppe 45.2 rechtfertigt eine andere Entscheidung als in dem dem BFH-Urteil vom 25.09.2013 VII R 64/11 zu Grunde liegenden Rechtsstreit.

  • FG Hamburg, 16.11.2021 - 4 K 19/20

    Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer …

    Dem BFH-Urteil in der Sache VII R 64/11 habe ein Sachverhalt zugrunde gelegen, in dem der Auftragnehmer weisungsunabhängig vom Auftraggeber gehandelt habe.

    Die genannte Auffassung zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG fußt auf der ständigen Rechtsprechung zur Person des Begünstigten der Steuerbegünstigung für die UdPG nach § 9b i.V.m. § 2 Nr. 3, 4 StromStG (siehe etwa BFH, Urteile vom 25. September 2013, VII R 64/11, BFH/NV 2014, 108, juris Rn. 11 ff.;… vom 18. März 2014, VII R 12/13, BFH/NV, 2014, 1093, juris Rn. 10 ff.;… vom 24. April 2018, VII R 21/17, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 14 ff.; vom 26. September 2017, VII R 27/16, n.v.;… Beschlüsse vom 21. August 2014, VII R 11/13, BFH/NV 2015, 6, juris Rn. 9 ff.;… vom 24. Juni 2021, VII R 26/19, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 21 ff.).

  • BFH, 15.10.2024 - VII R 31/21

    Steuerbefreiung für Strom zur Stromerzeugung und für Strom, der zur …

    Rn. 73 (b) Weiterhin hat der Senat entschieden, dass ein Werkunternehmer, der seine Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich zu erledigen hatte, den dafür verwendeten Strom entnimmt (Senatsurteil vom 25.09.2013 - VII R 64/11, BFHE 242, 460).
  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 19/20

    Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer …

    Dem BFH-Urteil in der Sache VII R 64/11 habe ein Sachverhalt zugrunde gelegen, in dem der Auftragnehmer weisungsunabhängig vom Auftraggeber gehandelt habe.

    Rn. 65 Die genannte Auffassung zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG fußt auf der ständigen Rechtsprechung zur Person des Begünstigten der Steuerbegünstigung für die UdPG nach § 9b i.V.m. § 2 Nr. 3, 4 StromStG (siehe etwa BFH, Urteile vom 25. September 2013, VII R 64/11, BFH/NV 2014, 108, juris Rn. 11 ff.;… vom 18. März 2014, VII R 12/13, BFH/NV, 2014, 1093, juris Rn. 10 ff.;… vom 24. April 2018, VII R 21/17, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 14 ff.; vom 26. September 2017, VII R 27/16, n.v.;… Beschlüsse vom 21. August 2014, VII R 11/13, BFH/NV 2015, 6, juris Rn. 9 ff.;… vom 24. Juni 2021, VII R 26/19, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 21 ff.).

  • BFH, 21.08.2014 - VII R 11/13

    Stromsteuer: Großbäckerei steht keine Steuerbegünstigung für rechtlich …

    Schließlich kommt nach der Rechtsprechung des Senats eine Steuerentlastung auch in den Fällen nicht in Betracht, in denen ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf dem eigenen Betriebsgelände einem anderen Unternehmen Strom zur Verfügung stellt, damit Mitarbeiter dieses Unternehmens im Rahmen eines Werkvertrags einen Teil der Produktion übernehmen (Senatsurteil vom 25. September 2013 VII R 64/11, BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 26).

    Selbst eine unentgeltliche Überlassung von Betriebsflächen stünde einer solchen Betrachtung nicht entgegen (Senatsurteil in BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 26).

  • FG Hessen, 05.11.2024 - 7 K 217/20
    b) Unter Anwendung dieser Grundsätze stellt der BFH in ständiger Rechtsprechung für die - hier nicht streitgegenständliche - Frage einer begünstigten Entnahme von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen des § 9 Abs. 3 StromStG a. F. sowie § 9b StromStG auf eine formale Betrachtungsweise ab und bestimmt zum prägenden Merkmal die rechtliche Selbstständigkeit eines Unternehmens (BFH…, Urteil vom 30.11.2004, VII R 41/03, BFHE 208, 361, juris Rn. 14; vom 25.09.2013, VII R 64/11, BFHE 242, 460, juris Rn. 11).

    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die Überlegung, dass die Gewährung ermäßigter Steuersätze bzw. die Gewährung einer Steuerentlastung dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Wettbewerb stehender Herstellungsbetriebe dient und insoweit eine teleologische, d. h. wertende Betrachtung im Rahmen der Zurechnung der Entnahme im Sinne einer zielgerechten Förderung zu erfolgen habe (BFH, Urteil vom 25.09.2013, a. a. O., juris Rn. 10 f.).

    Eine Entnahme zu nichtbegünstigten Zwecken oder aber eine Verteilung des einem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Stroms an Dritte ist hierbei nicht zulässig (zum ebenfalls eine Erlaubnis voraussetzenden Tatbestand des § 9 Abs. 3 StromStG a. F., der Vorgängernorm des § 9b StromStG vgl. BFH, Urteil vom 25.09.2013, a. a. O., juris Rn. 7).

  • FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16

    Stromsteuer: Bestimmung des nach § 9b Abs. 1 StromStG entlastungsberechtigten …

    Nach der Rechtsprechung entnehme ein selbstständiger Gewerbetreibender, der in den Herstellungsbetrieb eines anderen Unternehmens eingebunden sei, den Strom zu eigenen betrieblichen Zwecken (vgl. Urt. v. 25.09.2013 - VII R 64/11).

    Es komme stattdessen auf die eigenverantwortliche und weisungsfreie Verfolgung des betrieblichen Zwecks an (vgl. Urt. v. 25.09.2013 VII R 64/11).

  • BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13

    Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur …

  • FG Hamburg, 02.06.2022 - 4 K 65/19

    Stromsteuer und Energiesteuer: Rückforderung von Steuerentlastungen und …

  • FG Düsseldorf, 03.05.2017 - 4 K 1995/16

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Steuerentlastung nach dem …

  • FG Hamburg, 03.12.2014 - 4 K 99/12

    Verbrauchsteuer - Stromsteuer: Stromsteuerentstehung durch Entnahme von Strom zum …

  • FG Hamburg, 09.06.2016 - 4 K 23/14

    Verwaltungskostenrecht/Zollkostenrecht: Erhebung von Verwahrungsgebühren nach der …

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2349/10

    Zurechnung der Stromentnahme durch Verkaufsstellen, die durch Agenturpartner des …

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 1 K 1082/10

    Stromsteuer: Keine ermäßigte Besteuerung nach § 9 Abs. 3 StromStG, wenn der …

  • FG München, 10.04.2025 - 14 K 527/24

    Entlastungsberechtigung nach § 9b StromStG bei Betrieb einer Onsite-Anlage

  • FG München, 20.03.2025 - 14 K 2087/22

    Stromentnahme bei Mitbesitz an stromverbrauchenden Anlage

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 6 K 2021/20

    Zuordnung der Verwendereigenschaft im Sinne des § 54 Abs. 1 und 4 EnergieStG bei …

  • FG München, 18.09.2014 - 14 K 441/11

    Wahl des Schwerpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit im Stromsteuerrecht

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