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Rechtsprechung
   BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8246
BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95 (https://dejure.org/1996,8246)
BFH, Entscheidung vom 04.07.1996 - VII R 75/95 (https://dejure.org/1996,8246)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - VII R 75/95 (https://dejure.org/1996,8246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Fruchtsäften und Lebensmittelzubereitungen - Getränke im zolltariflichen Sinne - Lebensmittelzubereitungen im zolltariflichen Sinne - Anmeldung einer Ware als Apfellimonade

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 1697/79 Art 5 Abs 2, ZG § 10 Abs 3, ZG § 23
    Einreihung; Irrtum der Zollbehörde; Nacherhebung; Tarifierung; Zollbeteiligter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91

    Vorausetzungen für die Abstandnahme von der Nacherhebung einer Zollnachforderung

    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95
    Sollten die übrigen Voraussetzungen für einen Ausschluß der Nacherhebung vorliegen -- für die Nichterhebung ursächlicher zollamtlicher Irrtum und dessen Nicht erkennbarkeit durch den (gutgläubigen) Beteiligten --, so kann allein in der unzutreffenden zolltariflichen Ansprache als "Limonade" (= Getränk) der angegebenen Tarifposition ein Verstoß gegen die maß gebenden Bestimmungen nicht gesehen werden (Senat, Urteil vom 15. Oktober 1991 VII R 27/91, BFH/NV 1992, 496; vgl. auch EuGH, Urteil vom 1. April 1993 C- 250/91, EuGHE 1993, Ik-1839, 1850).

    Der Umstand, daß gleichwohl antrags- und anmeldungsgemäß abgefertigt wurde, könnte für einen "aktiven" Irrtum der Abfertigungszollstelle des HZA sprechen (vgl. BFH/NV 1992, 496; Senat, Urteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561, 564).

  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95
    Sollten die übrigen Voraussetzungen für einen Ausschluß der Nacherhebung vorliegen -- für die Nichterhebung ursächlicher zollamtlicher Irrtum und dessen Nicht erkennbarkeit durch den (gutgläubigen) Beteiligten --, so kann allein in der unzutreffenden zolltariflichen Ansprache als "Limonade" (= Getränk) der angegebenen Tarifposition ein Verstoß gegen die maß gebenden Bestimmungen nicht gesehen werden (Senat…, Urteil vom 15. Oktober 1991 VII R 27/91, BFH/NV 1992, 496; vgl. auch EuGH, Urteil vom 1. April 1993 C- 250/91, EuGHE 1993, Ik-1839, 1850).
  • BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92

    Erkennbarkeit eines Tarifierungsirrtums

    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95
    Der Umstand, daß gleichwohl antrags- und anmeldungsgemäß abgefertigt wurde, könnte für einen "aktiven" Irrtum der Abfertigungszollstelle des HZA sprechen (…vgl. BFH/NV 1992, 496; Senat, Urteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561, 564).
  • BFH, 02.04.1987 - VII R 60/84
    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95
    Das gilt auch bei Tätigwerden eines (Zoll-)Spediteurs (Senat, Urteil vom 2. April 1987 VII R 60/84, BFHE 150, 93, 96) oder Zolldeklaranten.
  • EuGH, 08.04.1992 - C-371/90

    Beirafrio / Serviço da Conferência final da Alfândega do Porto

    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95
    Für die Zeit vor Inkrafttreten der Gemeinschaftsregelung über vZTA (1991) bestimmte sich allein nach innerstaatlichem Recht, welche Auskünfte Bindungswirkung hatten (EuGH, Urteil vom 8. April 1992 C-371/90, EuGHE 1992, I-2728, 2734).
  • BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89
    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95
    Die Frage, ob ein etwa relevanter zollamt licher Irrtum für den Kläger bei Berücksichtigung der gegebenen Umstände erkennbar war, wird unter Heranziehung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (auch: Senat, Urteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420) zu beurteilen sein.
  • BFH, 04.05.1993 - VII R 103/92

    Zolltarifliche Bewertung von gelösten Zuckerarten mit beigefügtem Apfelaroma …

    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95
    Zu Tarif-Nr. 22.02 GZT gehören zwar auch gezuckerte Getränke (…vgl. Erläuterungen zu Tarif-Nr. 22.02 Teil I Rz. 4), indes, wie der Senat -- auch unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Fruchtsäften und Lebensmittelzubereitungen -- entschieden hat (Urteil vom 4. Mai 1993 VII R 103/92, BFH/NV 1994, 283, m. w. N.), nicht Erzeugnisse aus in Wasser aufgelöstem Zucker mit Fruchtaromazusatz.
  • BFH, 17.02.1988 - VII R 91/85

    Pflicht zur unverzüglichen Anschreibung eines Zollguts zum freien Verkehr - …

    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95
    Nach dem sog. Offenheitsgrundsatz muß dann jedoch nach außen zweifelsfrei deutlich werden, daß die Erklärung für den Dritten abgegeben wird; Zweifel schließen die Annahme eines Handelns in fremdem Namen aus (Senat, Urteile vom 12. September 1978 VII R 97/75, BFHE 126, 94, 96, …und vom 19. März 1985 VII R 83/82, BFH/NV 1985, 59; hiervon aus gehend für das Anschreibeverfahren auch Urteil vom 17. Februar 1988 VII 91/85, BFH/NV 1988, 814 -- dort übereinstimmend vorgenommene Anschreibung in fremdem Namen --).
  • BFH, 19.03.1985 - VII R 83/82

    Anforderungen an eine Stellvertretung hinsichtlich einer Zollantragsstellung

    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95
    Nach dem sog. Offenheitsgrundsatz muß dann jedoch nach außen zweifelsfrei deutlich werden, daß die Erklärung für den Dritten abgegeben wird; Zweifel schließen die Annahme eines Handelns in fremdem Namen aus (Senat, Urteile vom 12. September 1978 VII R 97/75, BFHE 126, 94, 96, und vom 19. März 1985 VII R 83/82, BFH/NV 1985, 59;… hiervon aus gehend für das Anschreibeverfahren auch Urteil vom 17. Februar 1988 VII 91/85, BFH/NV 1988, 814 -- dort übereinstimmend vorgenommene Anschreibung in fremdem Namen --).
  • BFH, 12.09.1978 - VII R 97/75
    Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95
    Nach dem sog. Offenheitsgrundsatz muß dann jedoch nach außen zweifelsfrei deutlich werden, daß die Erklärung für den Dritten abgegeben wird; Zweifel schließen die Annahme eines Handelns in fremdem Namen aus (Senat, Urteile vom 12. September 1978 VII R 97/75, BFHE 126, 94, 96, …und vom 19. März 1985 VII R 83/82, BFH/NV 1985, 59;… hiervon aus gehend für das Anschreibeverfahren auch Urteil vom 17. Februar 1988 VII 91/85, BFH/NV 1988, 814 -- dort übereinstimmend vorgenommene Anschreibung in fremdem Namen --).
  • BFH, 04.07.1996 - VII R 114/95

    Wiedersprüchlichkeit der Zollanmeldung gezuckerter Orangenlimonade

    Die Begründung entspricht im wesentlichen seinem Vorbringen in dem gegen das HZA geführten, durch Senatsurteil vom heutigen Tage entschiedenen Revisionsverfahren VII R 75/95, nicht veröffentlicht.

    Es hält die Vorentscheidung für zutreffend und verneint u. a. einen aktiven Irrtum der Abfertigungszollstelle (wie in der Revisionserwiderung im Verfahren VII R 75/95 BFH/NV 1997, 75).

    Die Revision führt aus den Gründen des Urteils in VII R 75/95 zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).

    Im übrigen verweist der Senat auf seine Ausführungen in Abschn. II Nr. 3 des Urteils in VII R 75/95.

  • BFH, 29.07.2003 - VII R 49/02

    Zollanmeldung, Auslegung

    Soll eine Zollanmeldung in fremdem Namen und für fremde Rechnung abgegeben werden (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 3632/85 --ZollanmelderVO-- des Rates vom 12. Dezember 1985 --ABlEG Nr. L 350/1--), muss nach dem sog. Offenheitsgrundsatz nach außen zweifelsfrei deutlich werden, dass die Erklärung für den Dritten abgegeben wird; Zweifel schließen die Annahme eines Handelns in fremdem Namen aus (vgl. Senatsurteile vom 12. September 1978 VII R 97/75, BFHE 126, 94, 96;… vom 19. März 1985 VII R 83/82, BFH/NV 1985, 59, 60; vom 4. Juli 1996 VII R 75/95, BFH/NV 1997, 75, 76).

    Bei nicht hinreichend erkennbar hervorgetretenem Willen des Anmelders, für einen Dritten zu handeln, bleibt sein etwa fehlender Wille für eine Zollantragstellung in eigenem Namen entsprechend § 164 Abs. 2 BGB außer Betracht (vgl. Senatsurteile in BFHE 126, 94, 97, sowie in BFH/NV 1997, 75, 77).

    Der in Feld 50 der Versandanmeldung unverändert gebliebene Zusatz "i.A.u.V." lässt sich daher allenfalls als ein Hinweis auf eine "Selbstvertretung" des Klägers verstehen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1997, 75, 77).

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf

    Auch die Rechtsprechung des Senats geht von dieser Anforderung aus (…Senatsurteile in BFH/NV 1994, 283, und vom 4. Juli 1996 VII R 75/95, BFH/NV 1997, 75).
  • BFH, 19.03.1998 - VII R 72/95

    Verletzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Erkennbarkeit des …

    Auch der erkennende Senat hat schon des öfteren entschieden, daß bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für einen Ausschluß der Nacherhebung (zollamtlicher Irrtum und dessen Nichterkennbarkeit durch den gutgläubigen Beteiligten), die der Senat in diesem Zusammenhang zu unterstellen hat, allein in dem Gesichtspunkt einer unrichtigen zolltariflichen Anmeldung (falsche Tarifstelle oder falsche KN-Unterposition) ein Verstoß gegen die maßgebenden Bestimmungen nicht gesehen werden kann (Senatsurteil vom 4. Juli 1996 VII R 75/95, BFH/NV 1997, 75, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 19.12.2014 - 4 K 49/13

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender …

    Es fehlt insoweit bereits an einem Irrtum der Zollbehörde in Form eines aktiven, auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführenden Irrtums (zu dem grundsätzlich zu verlangenden Erfordernis eines aktiven Irrtums im Zusammenhang mit der im Anwendungsbereich des Art. 220 Abs. 2 ZK in Zusammenschau mit Art. 220 Abs. 1, Art. 218 Abs. 1 ZK regelmäßig erforderlichen Prüfung einer Zollanmeldung vgl. EuGH, Urteile vom 18.10.2007, Rs.: C-173/06, und vom 14.11.2002, Rs.: C-251/00, BFH, Urteil vom 07.06.2011, VII R 37/10, Beschluss vom 28.11.2005, VII B 116/05, jeweils in: juris, m. w. N.; zu den - im hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar gegebenen - sonstigen ausnahmsweise bejahten Fallgestaltungen eines rechtserheblichen Irrtums der Zollbehörden, beispielsweise bei antrags- und anmeldungsgemäßer Abfertigung von so genannten nicht befundgerechten Zollanmeldungen unter Hinzutreten eines vertrauensbegründenden Verhaltens der Zollstelle, beispielsweise einer langjährigen unrichtigen Abfertigungspraxis vgl. EuGH, Urteile vom 01.04.1993, Rs.: C-250/91, und vom 22.10.1987, Rs.: 314/85; BFH, Urteile vom 15.10.1991, VII R 27/91, 07.09.1993, VII R 128/92, und vom 04.07.1996, VII R 75/95, jeweils in: juris).
  • BFH, 10.03.2000 - VII R 100/99

    Zolltarifsache

    Die gegen das genannte FG-Urteil eingelegte Revision des Klägers führte zu dessen Aufhebung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur erneuten Verhandlung und Entscheidung (Senatsurteil vom 4. Juli 1996 VII R 75/95, BFH/NV 1997, 75).
  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 11 K 207/96

    Absehen von der Nacherhebung von Eingangsabgaben; Aktiver Irrtum der Zollstelle …

    Nach Aufhebung und Zurückverweisung durch den BFH mit dessen Revisionsurteil vom 4. Juli 1996 VII R 75/95 (…Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1997, 75) wies der Senat die Klage mit Urteil vom 31. August 1999 11 K 206/96 erneut ab.
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