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Rechtsprechung
   BFH, 10.04.1984 - VII R 77/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,17179
BFH, 10.04.1984 - VII R 77/81 (https://dejure.org/1984,17179)
BFH, Entscheidung vom 10.04.1984 - VII R 77/81 (https://dejure.org/1984,17179)
BFH, Entscheidung vom 10. April 1984 - VII R 77/81 (https://dejure.org/1984,17179)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 10.04.1984 - VII R 77/81
    Dieses könnte allenfalls im Rahmen der Ermessensentscheidung bei Geltendmachung des Haftungsanspruchs eine Rolle spielen (vgl. BFH-Urteil vom 20.4.1982 VII R 96/79).
  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte - …

    Auszug aus BFH, 10.04.1984 - VII R 77/81
    NV: Für den Regelfall gilt im Steuerprozeß der Grundsatz, daß die Finanzbehörde die Feststellungslast (objektive Beweislast) für die Tatsachen trägt, die vorliegen müssen, um einen Steueranspruch oder Haftungsanspruch geltend machen zu können, der in Anspruch genommene Steuerpflichtige oder Haftungspflichtige dagegen für Tatsachen, die Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen begründen oder einen Steueranspruch oder Haftungsanspruch aufheben oder einschränken (vgl. BFH-Urteil vom 5.11.1970 V R 71/67).
  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

    Auszug aus BFH, 10.04.1984 - VII R 77/81
    Diese Beweislastregelung gilt aber nicht ohne Ausnahme (hier: Beweislast für grobe Fahrlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH bei Haftungsinanspruchnahme nach § 69 AO 1977; vgl. BFH-Urteil vom 7.7.1983 VII R 43/80).4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 12d A 4813/99

    Förmliches Disziplinarverfahren gegen einen Beamten; Durchbrechung des …

    Rn. 8 Vgl. etwa BFH, Urteil vom 10. Februar 1987 - VII R 77/81 -, BStBl. II S. 545 (548); BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, DVBl 1982, 694 (697); Tipke/Kruse, AO, § 30 Rdnr. 61; Koch/Scholtz, AO, 4. Auflage, § 30 Rdnr. 24.
  • BFH, 03.08.1988 - I S 1/88

    Zu niedrige Angabe von Rohgewinnaufschlägen - Voraussetzungen für die Gewährung …

    Die Rechtsprechung berücksichtigt ein Mitverschulden der Finanzbehörden bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung, die die Finanzbehörden bei der Geltendmachung des Haftungsanspruchs nach § 191 Abs. 1 Satz 1 und § 44 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 zu treffen haben (…vgl. BFH-Beschluß vom 21. Januar 1986 VII S 30/85, BFH/NV 1986, 518;… BFH-Urteile vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136; vom 10. April 1984 VII R 77/81, nicht veröffentlicht - NV - vom 13. März 1984 VII R 30/81 NV; vom 10. Mai 1983 VII R 8/83, NV, und vom 12. Oktober 1982 VII R 66/80, NV).
  • FG Niedersachsen, 05.06.2025 - 15 K 98/24

    Ermessensfehler bei Abwägungen hinsichtlich des Erlasses einer Pfändungs- und …

    Insofern beruft sich der Senat auf die Rechtsprechung des BFH, wonach Ermessenserwägungen entbehrlich sind, wenn die Begründung auf der Hand liegt (BFH-Urteil vom 10. April 1984 VII R 77/81, Rn. 32, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 6 V 134/99

    Haftung für bei der Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände einzubehaltene …

    dd) Zwar gilt für den Regelfall im Steuerprozeß der Grundsatz, daß die Finanzbehörde die Feststellungslast (objektive Beweislast) für die Tatsachen trägt, die vorliegen müssen, um einen Steuer- oder Haftungsanspruch geltend machen zu können (BFH-Urteile vom 10. April 1984 VII R 77/81 - amtlich nicht veröffentlicht - und vom 5. November 1970 V R 71/61, BFHE 101, 156 , BStBl II 1971, 220).
  • FG Sachsen, 18.12.2000 - 6 V 134/99

    Abführung von Umsatzsteuer für die Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände …

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