Rechtsprechung
| BFH, 24.11.1987 - VII R 79/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erhebung von Zoll aufgrund der Vermutung einer zollpflichtigen Eigenschaft - Einordnung der Erzeugnisse des Steuerpflichtigen als "Brammen und Platinen" (Zollsatz von 4 von Hundert) oder als "Grobbleche" (Zollsatz von 7 von Hundert)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.12.1986 - VII R 170/82
Auszug aus BFH, 24.11.1987 - VII R 79/84
Das FG hat im Ergebnis zutreffend entschieden, daß aufgrund der Anmeldung der Erzeugnisse als Brammen und Platinen nach § 17 Abs. 2 ZG sowie - in den Fällen, in denen eine Zollbeschau durchgeführt worden ist - aufgrund des Ergebnisses der Zollbeschau nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ZG die Beschaffenheit der Erzeugnisse entsprechend deren Anmeldung oder den Ergebnissen der Zollbeschau zu vermuten ist (vgl. Urteil des Senats vom 9. Dezember 1986 VII R 170/82, BFHE 148, 388).Das FG ist bei seiner Entscheidung über die Frage, ob die Vermutung widerlegt ist, rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß zur Widerlegung die Feststellung des Gegenteils durch das Tatsachengericht erforderlich ist, und zwar in der Weise, daß jede Möglichkeit der Vermutung der Warenbeschaffenheit auszuschließen ist (vgl. BFHE 148, 388, 394).
Die Würdigung dient der Beurteilung, ob das Gegenteil des Ergebnisses der Beschaffenheitsvermutung festgestellt werden kann (BFHE 148, 388, 394).
- BFH, 14.12.1999 - VII R 38/98
Zolltarifsache; Beschaffenheitsvermutung nach § 17 Abs. 2 ZG
Ob die vom FG ermittelten Tatsachen letztlich geeignet sind, die Vermutungen zu widerlegen, ist eine Würdigung tatsächlicher Art, an deren Ergebnis der Senat nach § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden ist (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1987 VII R 79/84, BFH/NV 1988, 610). - BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97
Zolltarifsache; Beschaffenheitsvermutung
Eine derartige Würdigung setzt allerdings voraus, daß dem FG überhaupt Tatsachen zur Verfügung stehen, die Aufschluß über die Beschaffenheit der angemeldeten Ware bieten (Abgrenzung zum Urteil des erkennenden Senats vom 24. November 1987 VII R 79/84, BFH/NV 1988, 610). - BFH, 18.02.1992 - VII R 82/89
Zollrechtliche Einordnung einer Ware (Draht) als Schrott bei Tauglichkeit noch zu …
Zur Widerlegung der Beschaffenheitsvermutung ist zu fordern, daß in der Tatsacheninstanz das Gegenteil festgestellt worden ist, so daß jede Möglichkeit des gesetzlichen Schlusses wegfällt (Senatsurteile in BFHE 128, 284; in BFHE 128, 434; vom 9. Dezember 1986 VII R 170/82, BFHE 148, 388; vom 24. November 1987 VII R 79/84, BFH/NV 1988, 610). - FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 4810/96
Tarifierung von Hunde- und Katzenfutter in der Kombinierten Nomenklatur; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.06.1989 - VII R 90/88
Vorliegen eines charakterbestimmenden Teils eines Spinnstofferzeugnisses
Diese Beurteilung ist für den Senat bindend (§ 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung), weil sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder durch die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflußt ist (…vgl. Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 118 Anm. 40; ständige Rechtsprechung, z. B. Senat, Urteil vom 24. November 1987 VII R 79/84, BFH / NV 1988, 610, 612).
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