Rechtsprechung
| BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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TruZG § 4 Abs. 1, 2; UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 4
Einfuhrumsatzsteuer nach dem Truppenzollgesetz (TruZG) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1993
Umsatzsteuer; Truppenabgabenrecht wird vom Gemeinschaftsrecht nicht berührt
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 27.06.1995 - 11 K 378/94
- BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95
Papierfundstellen
- BFHE 179, 508
- BB 1996, 1156
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BFH, 29.10.1986 - VII R 110/82
Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95
Bei einer statischen Verweisung (zu ihr z.B. Senat, Urteil vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90, 92 f.) wäre die Begriffsbestimmung "Einfuhr" --festgelegt im Sinne der früheren Definition-- seit dem 1. Januar 1993 verselbständigt. - BFH, 03.05.1990 - VII R 71/88
Anwendung des Gemeinschaftszollrechts auf die Einfuhrumsatzsteuer
Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95
Das ergibt sich unabhängig davon, ob § 4 Abs. 1 TruZG ("wie bei der Einfuhr") überhaupt auf den umsatzsteuerrechtlichen oder --mehr noch-- zollrechtlichen Einfuhrbegriff verweist und ob eine etwa vorliegende Verweisung statischer oder dynamischer Art (hierzu etwa Senat, Urteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260, 262) wäre. - BFH, 31.08.1993 - VII B 80/93
Eingangsabgabenfreie Truppenzollgutverwendung der sowjetischen Streitkräfte
Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95
Ebenso wie die truppenabgabenrechtlichen Vergünstigungen selbst (…zu diesen Müller-Eiselt in Dorsch, Zollrecht, E II Rz. 3; zum Zollbereich Senat, Beschluß vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210; Hessisches FG, Urteil vom 11. Juni 1993 7 K 2813/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1993, 819) widersprechen auch Regelungen über die Abgabenentstehung für entnommenes Truppengut nicht dem Gemeinschaftsrecht.
- BFH, 29.09.1992 - VII R 56/91
Keine zwingende Etikettenbesteuerung bei Auslagerung in Kleinverkaufsbehältnisse
Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95
Diese sondergesetzliche Regelung wäre durch die spätere --allgemeine-- Begriffseinschränkung nicht verdrängt (lex posterior generalis non derogat legi priori speciali; Senat, Urteil vom 29. September 1992 VII R 56/91, BFHE 169, 564, 570). - BFH, 03.05.1994 - VII B 49/94
Entnahme aus der Zollgutverwendung im Sinne eines Herauslösens von …
Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95
Diese Gegenstände befanden sich jeweils in einer nicht vorübergehenden --bleibenden-- Zollgutverwendung der Veräußerer (§ 1 Abs. 1 TruZG); für sie entstand mit ihrer Entnahme (zum Begriff Senat, Beschluß vom 3. Mai 1994 VII B 49/94, BFH/NV 1994, 755) in der Person des Erwerbers eine Abgabenschuld, wie sie bei der Einfuhr der Waren entstehen würde (§ 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a TruZG in Verbindung mit den seinerzeit maßgebenden Gemeinschaftszollvorschriften), hier im Hinblick auf die Einfuhrumsatzsteuer (auch arg. § 4 Abs. 1 Nr. 3 TruZG; § 21 Abs. 2 UStG). - FG Hessen, 11.06.1993 - 7 K 2813/92
Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95
Ebenso wie die truppenabgabenrechtlichen Vergünstigungen selbst (…zu diesen Müller-Eiselt in Dorsch, Zollrecht, E II Rz. 3; zum Zollbereich Senat…, Beschluß vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210; Hessisches FG, Urteil vom 11. Juni 1993 7 K 2813/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1993, 819) widersprechen auch Regelungen über die Abgabenentstehung für entnommenes Truppengut nicht dem Gemeinschaftsrecht.
- BFH, 17.08.2000 - VII R 108/95
Eingangsabgaben - Erlass der Abgaben - Eingriff organisierter Kriminalität - …
Bei diesen Vorschriften handelt es sich um so genannte dynamische Verweisungen, d.h. die maßgebenden zollrechtlichen Vorschriften gelten sinngemäß in ihrer jeweiligen Fassung und schließen auch das Gemeinschaftsrecht ein, soweit dieses an die Stelle des nationalen Zollrechts getreten ist (vgl. u.a. BFH, Urteile vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260, und vom 30. Januar 1996 VII R 84/95, BFHE 179, 508). - BFH, 17.08.2000 - VII B 45/00
Abgabenschuldentstehung - Abgabenschuldnerschaft - Deutscher Soldat - …
Sofern aus dem obiter dictum des Senatsurteils vom 30. Januar 1996 VII R 84/95 (BFHE 179, 508), in dem der Senat zur Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften unter Geltung des ZK ab 1. Januar 1994 auf die von Witte/Alexander, Zollkodex, 1994, Art. 82 Rz. 8 f. vertretene Meinung verweist, auf eine andere Ansicht geschlossen werden könnte, hält der Senat hieran aus den vorgenannten Gründen nicht mehr fest. - BFH, 06.05.1997 - VII R 99/96
Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über Reizstromgeräte
Auch in sachlich-rechtlicher Beziehung ist die Vorentscheidung nicht zu beanstanden (vgl. zu dem vom FG angesprochenen Wegfall der Einfuhrumsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr auch Senat, Urteil vom 30. Januar 1996 VII R 84/95, BFHE 179, 508f.).
- FG Brandenburg, 25.07.2001 - 4 K 1247/00
Maßgeblichkeit der Vorschriften des Zollkodexes für den Erlass von bei der …
Bei diesen Vorschriften handelt es sich um so genannte dynamische Verweisungen, d. h. die maßgebenden zollrechtlichen Vorschriften gelten sinngemäß in ihrer jeweiligen Fassung und schließen auch das Gemeinschaftsrecht ein, soweit dieses an die Stelle des nationalen Zollrechts getreten sind (vgl. u. a. BFH, Urteile vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260, und vom 30. Januar 1996 VII R 84/95, BFHE 179, 508 ). - BFH, 09.07.1996 - VII B 57/96
Anrechnung von Mehrwertsteuer auf die Einfuhrumsatzsteuer im …
Die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anrechnung von Mehrwertsteuer auf die Einfuhrumsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr und des dafür erforderlichen Nachweises betreffen seit der Einführung des Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 und dem damit verbundenen Wegfall der Einfuhrumsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG; zur neuen Rechtslage allgemein Senat, Urteil vom 30. Januar 1996 VII R 84/95, BFHE 179, 508) ausgelaufenes, "altes" Recht. - BFH, 11.09.1996 - VII B 108/96
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenz
Gleichfalls nicht klärungsfähig ist die Frage, ob das hier maßgebende zwischenstaatliche Truppenzollrecht, das nach Auflösung der Sowjetunion in bezug auf die russischen Truppen weitergalt (Nr. 5 der Bekanntmachung vom 14. August 1992, BGBl II 1992, 1016), als "Spezialgesetz" gegenüber dem Gemeinschaftszollrecht anzusehen ist (vgl. zur Spezialität des NATO-Truppenzollrechts Senat, Urteil vom 30. Januar 1996 VII R 84/95, BFHE 179, 508). - FG Hessen, 22.01.1998 - 7 V 6171/97
Wirksamkeit eines Steuerbescheids bei Hinterziehung von Einfuhrabgaben; Einfuhr …
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