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Rechtsprechung
   BFH, 14.11.2000 - VII R 84/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6754
BFH, 14.11.2000 - VII R 84/99 (https://dejure.org/2000,6754)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2000 - VII R 84/99 (https://dejure.org/2000,6754)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2000 - VII R 84/99 (https://dejure.org/2000,6754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 136 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Spezial-Dreiräder - Ein- und Ausfuhrgeschäfte - Zulassungsfreie Revision - Aufhebung der verbindlichen Zolltarifauskunft - Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zolltarifauskünfte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN 87.12, KN 87.11, KN 87.13
    Dreirad; Einreihung; Rollstuhl; Tarifierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.05.1997 - VII R 99/96

    Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über Reizstromgeräte

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - VII R 84/99
    Auch bei der Ausfuhr muss es auf die zolltarifliche Einreihung ankommen, etwa im Hinblick auf Ausfuhrabgaben oder Ausfuhrerstattungen (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1997 VII R 99/96, BFH/NV 1997, 727).

    Ergibt sich auch auf weitere Nachfragen nicht, dass die vZTA zum Zweck der Einfuhr von Waren (weil diese nicht in einem Drittland gefertigt werden), wegen einer Ausfuhrabgabe, einer Ausfuhrvergünstigung oder einer sonst zolltariflich relevanten Maßnahme benötigt wird, kommt die Erteilung einer vZTA nicht in Betracht (vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- in BFH/NV 1997, 727).

    Dass die Klägerin selbst eine vZTA beantragt hatte, ändert daran nichts (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 727).

  • BFH, 02.04.1987 - VII R 148/83

    Aufrechnung - Steuerschuldverhältnis - Verwaltungsakt - Wirksamkeit - …

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - VII R 84/99
    Sie waren demgemäß aufzuheben (zu dieser Rechtsfolge in vergleichbaren Fällen Senat, Urteile vom 2. April 1987 VII R 148/83, BFHE 149, 482, 484, 489, BStBl II 1987, 536;… vom 19. Mai 1994 VII R 99, 100/93, BFH/NV 1995, 558; vgl. auch Senatsurteile vom 31. Juli 1973 VII K 10-19/71, BFHE 110, 92, und vom 17. März 1992 VII R 70/90, BFHE 167, 478, 480).
  • BFH, 17.03.1992 - VII R 70/90

    Steuerrechtliche Behandlung eines VA über Verwendung von steuerbegünstigtem …

    Auszug aus BFH, 14.11.2000 - VII R 84/99
    Sie waren demgemäß aufzuheben (zu dieser Rechtsfolge in vergleichbaren Fällen Senat, Urteile vom 2. April 1987 VII R 148/83, BFHE 149, 482, 484, 489, BStBl II 1987, 536;… vom 19. Mai 1994 VII R 99, 100/93, BFH/NV 1995, 558; vgl. auch Senatsurteile vom 31. Juli 1973 VII K 10-19/71, BFHE 110, 92, und vom 17. März 1992 VII R 70/90, BFHE 167, 478, 480).
  • FG Hamburg, 07.05.2026 - 4 K 46/23

    Zollrecht: Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen eine abgelaufene …

    Vielmehr muss es bei einer durchgeführten oder beabsichtigten Ausfuhr auf die zolltarifliche Einreihung ankommen (so bereits FG Hamburg…, Urteil vom 27. Juni 2024, 4 K 110/23 , juris, Rn. 24 ; bestätigt durch BFH, Beschluss vom 17. Januar 2025, VII B 86/24, n.v.; s. auch BFH, Urteil vom 14. November 2000, VII R 84/99, juris, Rn. 9, 11 ff. m.w.N. zur alten Rechtslage).

    Denn dies beeinträchtigt weder die wirtschaftliche Kalkulation noch belastet es in anderer Weise die Ausfuhrgeschäfte des Wirtschaftsbeteiligten ( FG Hamburg…, Urteil vom 27. Juni 2024, 4 K 110/23 , juris, Rn. 24 ; vgl. BFH…, Beschluss vom 20. November 2007, VII B 114/07, juris, Rn. 5; Urteil vom 14. November 2000, VII R 84/99, juris, Rn. 12).

    Hier hatte der BFH der Anfechtungsklage stattgegeben, weil ein rechtliches Interesse an der Erteilung einer vZTA nicht festgestellt werden konnte (BFH, Urteil vom 14. November 2000, VII R 84/99, BFH/NV 2001, 501, juris, Rn. 14).

  • BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    Eine vZTA ist nach Art. 12 Abs. 4 Satz 1 des Zollkodex (ZK) vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an gerechnet für einen Zeitraum von sechs Jahren gültig; die sich aus ihr ergebende Bindung der Zollbehörden (Art. 12 Abs. 2 Satz 1 ZK) wirkt somit nur für die Zukunft (Senatsurteil vom 14. November 2000 VII R 84/99, BFH/NV 2001, 501).
  • BFH, 13.11.2001 - VII R 31/00

    Verbindliche Zolltarifauskunft

    Das Institut der vZTA soll der Wirtschaft zuverlässige Kalkulationsgrundlagen vermitteln, damit für einen bestimmten Zeitraum (die vZTA ist im Regelfall sechs Jahre gültig, vgl. Art. 12 Abs. 4 ZK) rechtzeitig die Abgabenbelastung für die (beabsichtigte) Einfuhr von Waren errechnet werden kann (vgl. zur Problematik bei der Ausfuhr: Senatsurteil vom 14. November 2000 VII R 84/99, BFH/NV 2001, 501).

    Sie war demgemäß aufzuheben (zu dieser Rechtsfolge in vergleichbaren Fällen Senatsurteile vom 2. April 1987 VII R 148/83, BFHE 149, 482, 484, 489, BStBl II 1987, 536;… vom 19. Mai 1994 VII R 99, 100/93, BFH/NV 1995, 558; vom 17. März 1992 VII R 70/90, BFHE 167, 478, 480, sowie Senatsurteil in BFH/NV 2001, 501).

  • BFH, 20.11.2007 - VII B 114/07

    Keine verbindliche Zolltarifauskunft für Warenausfuhren ohne abgabenrechtliche …

    Abgesehen davon, dass die Beschwerde bereits keine konkrete Rechtsfrage formuliert, sind die sich aus ihrem Vorbringen sinngemäß ergebenden Fragen jedenfalls nicht klärungsbedürftig, denn es entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats, dass eine vZTA nicht zu erteilen ist, wenn zum einen die im Antrag auf Erteilung der Auskunft genannte Ware weder zum Zeitpunkt der Antragstellung eingeführt wird noch Derartiges zukünftig beabsichtigt ist und wenn zum anderen im Fall einer beabsichtigten Warenausfuhr die vZTA auch nicht wegen einer Ausfuhrabgabe, einer Ausfuhrvergünstigung oder einer sonstigen zolltariflich relevanten Maßnahme benötigt wird; die bloße Ausfuhr einer Ware zur Belieferung von Kunden in Drittländern rechtfertigt daher die Erteilung einer vZTA nicht (Senatsurteile vom 14. November 2000 VII R 84/99, BFH/NV 2001, 501, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2001, 95;… vom 13. November 2001 VII R 31/00, BFH/NV 2002, 563, ZfZ 2002, 126).

    Geht daher aus einem Antrag auf Erteilung einer vZTA und den dazu eingereichten Unterlagen oder Firmenprospekten eindeutig hervor, dass die Ware weder eingeführt noch unter Gewährung von Vergünstigungen oder Belastung mit Ausfuhrabgaben ausgeführt werden soll, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der vZTA nicht vor (Senatsurteil in BFH/NV 2001, 501, ZfZ 2001, 95).

  • FG Hamburg, 27.06.2024 - 4 K 110/23

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Zum Rechtschutzbedürfnis bei Erteilung einer …

    Vielmehr muss es bei der konkret beabsichtigten Ausfuhr auf die zolltarifliche Einreihung ankommen, etwa im Hinblick auf die Anwendung einer sonstigen, zolltariflich relevanten Maßnahme der Zollbehörden (vgl. zum rechtlichen Interesse für die Erteilung einer vZTA für die Ausfuhr nach alter Rechtslage BFH, Urteil vom 14. November 2000, VII R 84/99, juris, Rn. 9, 11 ff. m.w.N.).

    An diesem so verstandenen wirtschaftlichen Interesse kann es beispielsweise fehlen, wenn der Wirtschaftsbeteiligte, abhängig von der zolltariflichen Einreihung, lediglich statistische Vorgaben bei der Ausfuhr zu erfüllen hat, denn dies beeinträchtigt weder die wirtschaftliche Kalkulation, noch belastet dies in anderer Weise die Ausfuhrgeschäfte des Wirtschaftsbeteiligten (vgl. BFH, Urteil vom 14. November 2000, VII R 84/99, juris, Rn. 12).

  • BFH, 04.07.2013 - VII B 206/12

    Zum erforderlichen rechtlichen Interesse für Antrag auf Erstellung einer vZTA

    Der beschließende Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Erteilung einer vZTA ein rechtliches Interesse des Antragstellers voraussetzt, welches nicht besteht, wenn die im Antrag genannte Ware weder im Zeitpunkt der Antragstellung eingeführt wird noch Derartiges zukünftig beabsichtigt ist (Senatsurteile vom 14. November 2000 VII R 84/99, BFH/NV 2001, 501, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2001, 95;… vom 13. November 2001 VII R 31/00, BFH/NV 2002, 563, ZfZ 2002, 126;… Senatsbeschluss vom 20. November 2007 VII B 114/07, BFH/NV 2008, 421).

    Die insoweit aus dem Senatsurteil in BFH/NV 2001, 501, ZfZ 2001, 95 zitierte Formulierung einer nicht "zum Zweck der Einfuhr von Waren (weil diese nicht in einem Drittland gefertigt werden)" benötigten vZTA beschreibt erkennbar lediglich den üblichen Fall der Einfuhr drittländischer Waren.

  • BFH, 22.10.2002 - VII B 178/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Tarifierung

    Das von der Klägerin zitierte Senatsurteil vom 14. November 2000 VII R 84/99, BFH/NV 2001, 501, das die (unzulässige) Erteilung von vZTAen betrifft, ist daher hier nicht einschlägig.
  • FG Münster, 02.07.2019 - 15 K 2794/17

    Ansetzng des ermäßigten Steuersatzes i.H.v. 7 % für die aus Lieferungen von Holz …

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Antrag, durch den für im Inland hergestellte Waren eine verbindliche Zolltarifauskunft mit dem alleinigen Ziel begehrt wird, beim Finanzamt eine umsatzsteuerliche Vergünstigung zu erlangen, die auf eine Zolltarifnummer bezogen ist, mit der Aufgabe einer verbindlichen Zolltarifauskunft unvereinbar und unzulässig (BFH-Urteile vom 31.7.1973 VII K 10/71, BFHE 110, 92, HFR 1973, 551;… vom 6.5.1997 VII R 99/96, BFH/NV 1997, 727; vom 14.11.2000 VII R 84/99, BFH/NV 2001, 501); vielmehr bleibt in solchen Fällen - so auch dem vorliegenden - nur die Möglichkeit, für Zwecke der USt eine unverbindliche Zolltarifauskunft einzuholen (…Husmann in: Rau/Dürrwächter, UStG, 182. Lieferung 05.2019, § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG, Rn. 107).
  • FG München, 19.04.2007 - 14 K 249/06

    Verbindliche Zolltarifauskunft für Einfuhren in Drittländer

    Daraus folgt, dass die Erteilung einer vZTA voraussetzt, dass die Waren, für die die Auskunft beantragt wird, Gegenstand einer Amtshandlung durch die Zollstellen werden sollen, bei der die Eintarifierung der Ware von Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 2000, VII R 84/99, BFH/NV 2001, 501;… Schwarz-Wockenfoth, Zollrecht, 3. Aufl. Anm. 5 zu Art. 12 ZK).
  • FG Düsseldorf, 29.11.2006 - 4 K 6597/04

    Einreihung einer Warenzusammenstellung; Einreihung; Warenzusammenstellung; …

    Erforderlich ist, dass die verbindliche Zolltarifauskunft wegen einer Ausfuhrabgabe, einer Ausfuhrvergünstigung oder einer sonst zolltariflich relevanten Maßnahme benötigt wird (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 14. November 2000 VII R 84/99, BFH/NV 2001, 501).
  • FG München, 12.10.2006 - 14 K 3505/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA)

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