Rechtsprechung
| BFH, 02.07.1987 - VII R 86/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Einbeziehung einer festgesetzten Einkommensteuer aus einer Einspruchsentscheidung in den Abrechnungsbescheid
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83
Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den …
Auszug aus BFH, 02.07.1987 - VII R 86/84
Da über den geltend gemachten Anspruch auf Erstattung überzahlter Einkommensteuer für das Kalenderjahr 1981 nicht durch einen im Steuerfestsetzungsverfahren ergangenen Bescheid entschieden war, bedurfte es eines Abrechnungsbescheides (vgl. auch Senatsurteil vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702). - BFH, 22.07.1986 - VII R 10/82
Ein Abrechnungsbescheid kann nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung …
Auszug aus BFH, 02.07.1987 - VII R 86/84
Im Verfahren über einen Abrechnungsbescheid können keine Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung erhoben werden, da die Begründung der Zahlungsverpflichtung nicht Gegenstand des Abrechnungsbescheides ist (vgl. Senatsurteil vom 22. Juli 1986 VII R 10/82, BFHE 147, 117, BStBl II 1986, 776;… Drenseck, a.a.O., S. 33;… v. Wallis in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 218 AO 1977 Tz. 7). - BFH, 25.08.1981 - VII B 3/81
Entsprechende Auswertung des § 133 BGB bei der Auslegung von Verwaltungsakten und …
Auszug aus BFH, 02.07.1987 - VII R 86/84
Es kommt darauf an, wie die Kläger die Einspruchsentscheidung nach den ihnen bekannten Umständen bei verständiger Würdigung zu deuten hatten (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 25. August 1981 VII B 3/81, BFHE 134, 97, 100, BStBl II 1982, 34, 35;… Stelkens/Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Aufl., § 35 Anm. 52, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
- BFH, 18.11.1997 - VIII R 65/95
Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem Gewinnfeststellungsbescheid - …
Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293; vom 2. Juli 1987 VII R 86/84, BFH/NV 1988, 141; vom 18. Juli 1994 X R 33/91, BFHE 175, 294 [BFH 18.07.1994 - X R 33/91], BStBl II 1995, 4;… Beschluß vom 9. März 1995 X B 242/94, BFH/NV 1995, 858; Urteil vom 18. Februar 1997 VII R 96/95, BFHE 172, 282 [BFH 25.06.1993 - III R 11/88], BStBl II 1997, 339) der objektive Erklärungsinhalt der Regelung maßgeblich, wie ihn der Steuerpflichtige nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte.Läßt der Tenor der Verwaltungsentscheidung Raum zu Zweifeln, so sind zum Zwecke der Auslegung auch die Gründe heranzuziehen (BFH-Urteile in BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293; in BFH/NV 1988, 141).
- BFH, 21.12.2005 - XI B 46/05
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung; …
Schon wegen der Worte "nur" und "unter bestimmten Voraussetzungen" ist es nicht möglich, den Hinweis bei verständiger Würdigung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. Juli 1987 VII R 86/84, BFH/NV 1988, 141, m.w.N.) dahin zu verstehen, dass der mangels Erklärungsabgabe ergangene Schätzungsbescheid jederzeit durch bloßes Nachreichen der Steuererklärung aus der Welt geschaffen werden kann.
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| BGH, 02.06.1985 - VII R 86/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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