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Rechtsprechung
   BFH, 09.02.1988 - VII R 86/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,21747
BFH, 09.02.1988 - VII R 86/87 (https://dejure.org/1988,21747)
BFH, Entscheidung vom 09.02.1988 - VII R 86/87 (https://dejure.org/1988,21747)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 1988 - VII R 86/87 (https://dejure.org/1988,21747)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.12.1979 - II R 56/76

    Mündliche Verhandlung - Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung - …

    Auszug aus BFH, 09.02.1988 - VII R 86/87
    Dieser Verfahrensmangel ist zwar in § 119 Nr. 3 FGO aufgeführt, zählt aber nicht zu den Verfahrensverstößen i.S. des § 116 Abs. 1 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 5.12.1979 II R 56/76).2.

    NV: Das FG ist nicht verpflichtet, den Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben, wenn der die Rechtssache bearbeitende Rechtsanwalt als eines von drei Mitgliedern der bevollmächtigten Sozietät vorträgt, zum angesetzten Verhandlungstermin einem anderen Gerichtstermin nachkommen zu müssen, aber keinen Grund angibt, warum diesem Termin Vorrang vor dem FG-Termin eingeräumt werden müßte, zumal wenn die Partei des anderen Verfahrens ohnehin anderweitig anwaltlich vertreten war (vgl. BFH-Urteil vom 5.12.1979 II R 56/76).

  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77

    Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters …

    Auszug aus BFH, 09.02.1988 - VII R 86/87
    NV: Die Weigerung des FG, dem Antrag des Prozeßvertreters auf Vertagung des Termins zur mündlichen Verhandlung stattzugeben, und die Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des ordnungsgemäß geladenen Prozeßvertreters begründen nicht die Rüge mangelnder Vertretung im Verfahren nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO (Anschluß an den BFH-Beschluß vom 11.4.1978 VIII R 215/77; vgl. Literatur).
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