Rechtsprechung
| BFH, 15.04.1987 - VII S 2/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes durch die Prozeßbevollmächtigten aus eigenem Recht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.05.1982 - VII R 98/80
Kindergeld - Pfändung - Zweckbestimmungsfreiheit
Auszug aus BFH, 15.04.1987 - VII S 2/87
Führt die Vollstreckung hinsichtlich dieser Forderung finanziell aber nicht zum vollen Erfolg, so ist der Streitwert nach dem - tatsächlich verlangten - Erfolg zu bemessen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Mai 1982 VII R 98/80, BFHE 136, 54, 57, BStBl II 1982, 576). - BFH, 16.12.1986 - VII R 102/86
Auszug aus BFH, 15.04.1987 - VII S 2/87
Die Prozeßbevollmächtigten beantragen aus eigenem Recht die Festsetzung des Gegenstandswerts für das Revisionsverfahren VII R 102/86.
- BFH, 26.01.1998 - VII B 180/96
Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes
Führt die Vollstreckung allerdings hinsichtlich dieser Forderung nicht zum vollen Erfolg, erweist sich also der Wert der gepfändeten Forderung als niedriger, so ist der Streitwert lediglich nach dem tatsächlich erlangten finanziellen Erfolg der Pfändungsverfügung zu bemessen (Senatsurteil vom 18. Mai 1982 VII R 98/80, BFHE 136, 54, 57, BStBl II 1982, 576, m. w. N.; s. auch Senat, Beschluß vom 15. April 1987 VII S 2/87, BFH/NV 1988, 112, …und Urteil vom 17. November 1987 VII R 68/85, BFH/NV 1988, 457). - BFH, 20.07.1999 - VII R 82/98
Forderungspfändung; Streitwert
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH richtet sich der Streitwert bei Rechtsstreitigkeiten um die Rechtmäßigkeit von Pfändungen im allgemeinen nach der Höhe der zu vollstreckenden Forderung; ist aber der Wert der gepfändeten Forderung(en) niedriger, so ist der tatsächliche Erfolg der Pfändungsmaßnahme maßgebend (Beschluß des Senats vom 15. April 1987 VII S 2/87, BFH/NV 1988, 112, m. w. N. ). - FG Baden-Württemberg, 08.02.2000 - 9 K 47/98
Pfändungsverfügung vom 1.6.1988
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, richtet sich der Streitwert bei Rechtsstreitigkeiten um die Rechtmäßigkeit von Pfändungen in Anlehnung an die Vorschrift des § 6 der Zivilprozeßordnung - ZPO - (…Zimmer/Schmidt, Der Streitwert im Verwaltungs- und Finanzprozeß. 1991 Rdnr. 37;… Hartmann, Kostengesetze. 29. Auflage, § 13 GKG Rdnr. 6) nach der Höhe der zu vollstreckenden Forderungen; es sei denn, der Wert des Pfandgegenstandes ist niedriger (BFH-Urteil vom 18. Mai 1982 VII R 98/80, BStBl II 1982, 576 ; Beschluß vom 15. April 1987 VII S 2/87, BFH/NV 1988, 112;… Urteil vom 17. November 1987 VII R 68/85, BFH/NV 1988, 457).
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