Rechtsprechung
| BFH, 19.09.2006 - VII S 28/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,22430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 133a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Gegenvorstellung gegen unanfechtbare Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.03.2005 - VII S 13/05
Verhältnis Anhörungsrüge - Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 19.09.2006 - VII S 28/06
Soweit eine Gegenvorstellung gegen formell rechtskräftige Entscheidungen nach Schaffung der Möglichkeit einer Anhörungsrüge durch § 133a der Finanzgerichtsordnung weiterhin für zulässig gehalten wird (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2005 VII S 13/05, BFH/NV 2005, 1349), geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist oder jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt (…Senatsbeschluss vom 10. Januar 1995 VII R 85/93, VII B 226/93, BFH/NV 1995, 804;… Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1999 XI S 2/99, BFH/NV 1999, 1368, jeweils m.w.N.). - BFH, 06.05.1999 - XI S 2/99
Gegenvorstellung; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 19.09.2006 - VII S 28/06
Soweit eine Gegenvorstellung gegen formell rechtskräftige Entscheidungen nach Schaffung der Möglichkeit einer Anhörungsrüge durch § 133a der Finanzgerichtsordnung weiterhin für zulässig gehalten wird (…vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2005 VII S 13/05, BFH/NV 2005, 1349), geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist oder jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt (…Senatsbeschluss vom 10. Januar 1995 VII R 85/93, VII B 226/93, BFH/NV 1995, 804; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1999 XI S 2/99, BFH/NV 1999, 1368, jeweils m.w.N.). - BFH, 10.01.1995 - VII R 85/93
Auszug aus BFH, 19.09.2006 - VII S 28/06
Soweit eine Gegenvorstellung gegen formell rechtskräftige Entscheidungen nach Schaffung der Möglichkeit einer Anhörungsrüge durch § 133a der Finanzgerichtsordnung weiterhin für zulässig gehalten wird (…vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2005 VII S 13/05, BFH/NV 2005, 1349), geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist oder jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt (Senatsbeschluss vom 10. Januar 1995 VII R 85/93, VII B 226/93, BFH/NV 1995, 804;… Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1999 XI S 2/99, BFH/NV 1999, 1368, jeweils m.w.N.).
- FG Hamburg, 03.05.2007 - 8 K 18/07
Prozessrecht: Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung nach Erledigung der …
Das beschließende Gericht lässt ausdrücklich dahingestellt, ob nach Einführung der sog. Anhörungsrüge in § 133 a FGO der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung gegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidungen überhaupt noch statthaft ist (die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist uneinheitlich, vgl. etwa BFH, Beschluss vom 8.1.2007 - X B 190/06 -, juris; BFH, Beschluss vom 21.12.2006 - V S 33/06 -, juris; BFH, Beschluss vom 29.11.2006 - IV S 24/06 -, juris; BFH, Beschluss vom 19.9.2006 - VII S 28/06 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.