Rechtsprechung
| BFH, 05.04.2005 - VII S 29/04 (PKH) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
HGB § 13e Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; FGO § 56; ; FGO § 142
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56
Wiedereinsetzung; Erkrankung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.09.2004 - III S 10/04
PKH für NZB: nicht fristgerecht begründete Beschwerde
Auszug aus BFH, 05.04.2005 - VII S 29/04
In Fällen, in denen die Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Prozessbevollmächtigten fristgerecht eingelegt, jedoch nicht fristgerecht begründet worden ist, kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Begründungsfrist nur dann gewährt werden, wenn der Antragsteller das Formblatt gemäß § 117 Abs. 2 ZPO zumindest innerhalb der Begründungsfrist nachgereicht hat (BFH-Beschluss vom 22. September 2004 III S 10/04 (PKH), BFH/NV 2005, 363). - BFH, 09.03.1990 - V B 159/88
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …
Auszug aus BFH, 05.04.2005 - VII S 29/04
Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, dass der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande war (BFH-Beschluss vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742). - BFH, 11.12.1985 - I R 380/83
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist durch …
Auszug aus BFH, 05.04.2005 - VII S 29/04
Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, dass der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande war (BFH-Beschluss vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742).
- BFH, 31.01.2007 - VIII B 31/06
Wiedereinsetzung in die versäumte Einlegungsfrist wegen Erkrankung; …
Denn es ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin, die zugleich Prozessvertreterin des Klägers ist, nach der Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung an einer plötzlichen und unvorhersehbaren, zudem derart schwerwiegenden Erkrankung gelitten hat, die sie in entschuldbarer Weise an der Einhaltung der einmonatigen Einlegungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde und insbesondere der rechtzeitigen Bestellung eines Vertreters gehindert hat (…vgl. zu diesen Anforderungen BFH-Beschlüsse vom 24. März 2005 XI B 62/04, BFH/NV 2005, 1347; vom 5. April 2005 VII S 29/04 (PKH), BFH/NV 2005, 1583). - FG München, 27.11.2009 - 6 K 2324/08
Verspätete Bezeichnung des Klagegegenstands - Zur Wiedereinsetzung in den vorigen …
Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, dass der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande war (vgl. BFH Beschluss vom 05.04.2005 - VII S 29/04, BFH/NV 2005, 1583, m.w.N.). - FG München, 23.10.2007 - 6 K 3701/06
Versäumung der Frist zur Beantragung einer mündlichen Verhandlung nach …
Bei einer Fristversäumnis infolge Erkrankung sind die Tatsachen anzugeben, aus denen sich Art. und Schwere der Erkrankung des Säumigen ergibt (vgl. auch Beschluss des BFH vom 5. April 2005 VII S 298/04 (PKH) BFH/NV 2005, 1583 ).
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