Rechtsprechung
| BFH, 17.08.2000 - VII S 6/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
ZPO § 114; ; AO 1977 § 166; ; FGO § 142; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- Wolters Kluwer
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten - Nichtzulassungsbeschwerde - Haftungsbescheid - Grundsätzliche Bedeutung - Summarische Prüfung - Abführung von Lohnsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97
Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen
Auszug aus BFH, 17.08.2000 - VII S 6/00
Nach der Rechtsauffassung des BFH indiziert die in der Nichteinbehaltung und Nichtabführung der Lohnsteuer liegende Pflichtwidrigkeit des Geschäftsführers bereits das Verschulden (vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325); mangelnde Kenntnis des bundesdeutschen Rechts oder die besonderen Umstände (z.B. schwierige betriebliche Verhältnisse) entschuldigen nicht, denn diese Situation hindert den Geschäftsführer nicht daran, von der Übernahme oder der Beibehaltung des Geschäftsführeramtes abzusehen, noch entschuldigt sie, dass der Geschäftsführer über eine längere Zeitspanne hinweg nichts unternimmt, um sich über die steuerrechtlichen Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers zu informieren. - BFH, 11.02.1987 - II B 140/86
Revision - Nichtzulassung - Beschwerde - Begründetheit
Auszug aus BFH, 17.08.2000 - VII S 6/00
Der Senat lässt die Frage der ausreichenden Darlegung eines Revisionsgrundes (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO) und damit die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde offen, weil die Beschwerde nach der im PKH-Verfahren nur gebotenen und ausreichenden summarischen Prüfung jedenfalls unbegründet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344). - BFH, 14.09.1999 - VII B 33/99
Haftung als Scheingeschäftsführer
Auszug aus BFH, 17.08.2000 - VII S 6/00
Der BFH hat zur Anwendbarkeit des nach Art. 8 des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet in Kraft getretenen Rechts der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich des Steuerrechts bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 1995 VI R 95/94, BFHE 177, 475, BStBl II 1995, 579) und insbesondere im Beschluss des Senats vom 14. September 1999 VII B 33/99, (BFH/NV 2000, 303, 304) keine Veranlassung gesehen, die mit der Einführung der AO 1977 im Beitrittsgebiet zur Geltung gelangten Haftungsvorschriften des § 69 i.V.m. § 34 AO 1977 sowie die dazu von der Rechtsprechung des BFH entwickelten Rechtsgrundsätze mit Rücksicht auf die Situation im Beitrittsgebiet einzuschränken.
- BFH, 05.03.1985 - VII B 52/84
Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Steuerschulden der …
Auszug aus BFH, 17.08.2000 - VII S 6/00
Sofern eine ganz außergewöhnliche Zwangslage, in der sich ein Geschäftsführer bei Übernahme eines Amtes befunden hat, die Verletzung der steuerlichen Pflichten durch den Geschäftsführer entschuldigen könnte, hält der Senat eine Prüfung und Würdigung dieser Lebensumstände des Haftenden im Rahmen der Ermessensentscheidung der Behörde nach § 191 AO 1977 für erforderlich (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 5. März 1985 VII B 52/84, VII B 45/84 und VII 78/84, BFH/NV 1987, 459, 461, 462). - BFH, 12.05.1995 - VI R 95/94
Vorgesellschaft - Vorsteuerabzug
Auszug aus BFH, 17.08.2000 - VII S 6/00
Der BFH hat zur Anwendbarkeit des nach Art. 8 des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet in Kraft getretenen Rechts der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich des Steuerrechts bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 1995 VI R 95/94, BFHE 177, 475, BStBl II 1995, 579) und insbesondere im Beschluss des Senats vom 14. September 1999 VII B 33/99, (…BFH/NV 2000, 303, 304) keine Veranlassung gesehen, die mit der Einführung der AO 1977 im Beitrittsgebiet zur Geltung gelangten Haftungsvorschriften des § 69 i.V.m. § 34 AO 1977 sowie die dazu von der Rechtsprechung des BFH entwickelten Rechtsgrundsätze mit Rücksicht auf die Situation im Beitrittsgebiet einzuschränken. - BFH, 05.03.1985 - VII B 45/84
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterschrift eines Rechtsanwalts unter …
Auszug aus BFH, 17.08.2000 - VII S 6/00
Sofern eine ganz außergewöhnliche Zwangslage, in der sich ein Geschäftsführer bei Übernahme eines Amtes befunden hat, die Verletzung der steuerlichen Pflichten durch den Geschäftsführer entschuldigen könnte, hält der Senat eine Prüfung und Würdigung dieser Lebensumstände des Haftenden im Rahmen der Ermessensentscheidung der Behörde nach § 191 AO 1977 für erforderlich (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 5. März 1985 VII B 52/84, VII B 45/84 und VII 78/84, BFH/NV 1987, 459, 461, 462).
- BFH, 18.09.2018 - XI R 54/17
Zum Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem …
Er kann sich also nicht auf seine mangelnden Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen berufen (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 1325; vom 17. August 2000 VII S 6/00, BFH/NV 2001, 411;… vom 4. Mai 2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363;… vom 20. Oktober 2005 VII B 17/05, BFH/NV 2006, 241). - FG Hessen, 15.11.2022 - 6 K 1105/21
Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen rückständiger Umsatzsteuer …
Mangelhafte Kenntnisse des bundesdeutschen Rechts oder schwierige betriebliche Verhältnisse entschuldigen ihn grundsätzlich nicht (BFH vom 17.08.2000 - VII S 6/00, BFH/NV 2001, 411). - FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00
Haftung eines mit seinen Pflichten nicht vertrauten GmbH-Geschäftsführers nach § …
Auch mangelnde Rechtskenntnisse entschuldigen nicht, denn sie hindern den Geschäftsführer nicht daran, von der Übernahme oder Beibehaltung des Geschäftsführeramtes abzusehen, noch entschuldigen sie, dass der oder die Geschäftsführerin nichts unternimmt, um sich über die steuerrechtlichen Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers zu informieren (BFH, Beschluss vom 17. August 2000 VII S 6/00, BFH/NV 2001, 411 ). - VGH Bayern, 07.08.2008 - 4 ZB 07.492
Pflicht zur Benennung der tatsächlichen Zahlungsempfänger bei Überweisung von …
Mangelnde Kenntnisse des bundesdeutschen Rechts entschuldigen nicht die in der Nichtbenennung der tatsächlichen Zahlungsempfänger liegende Pflichtverletzung des Geschäftsführers einer GmbH (vgl. insoweit BFH vom 17.8.2000 Az. VII S 6/00 in juris RdNr. 7).
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