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| BDiszG, 20.02.1979 - VII VL 131/78 |
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Verfahrensgang
- BDiszG, 20.02.1979 - VII VL 131/78
- BVerwG, 09.04.1980 - 1 D 33.79
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 20.02.1984 - 2 D 1.82
Disziplinarrecht - Disziplinargericht - Urteile - Wirksamkeit - …
Durch das vorbezeichnete Urteil hat das Bundesdisziplinargericht - Kammer VII - Hamburg -, den Beamten unter Aufhebung des Urteils des Bundesdisziplinargerichts vom 20. Februar 1979 - VII VL 131/78 - und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. April 1980 - BVerwG 1 D 33.79 - freigesprochen.Die im Verfahren VII VL 131/78 des Bundesdisziplinargerichts/BVerwG 1 D 33.79 des Bundesverwaltungsgerichts ergangenen Urteile bleiben demgegenüber bestehen.
- BVerwG, 08.09.1981 - 2 DW 4.81
Rechtsmittel
Das Bundesdisziplinargericht, Kammer ... hat durch Urteil vom 20. Februar 1979 - VII VL 131/78 - das Gehalt des damals noch als Bundesbahnobersekretär im Dienst befindlichen Antragstellers um 1/20 auf die Dauer von 30 Monaten gekürzt, weil er am 4. August 1977 vorsätzlich gegen das absolute Alkoholverbot im Bundesbahndienst verstoßen und durch übermäßigen Alkoholgenuß an diesem Tage zumindest fahrlässig eine die Dienstfähigkeit am 5. August 1977 beeinträchtigende Kreislaufschwäche herbeigeführt habe; es hat dieses Verhalten des Beamten als Dienstvergehen nach § 54 Satz 1 und Satz 3, § 55 Satz 2, § 77 Abs. 1 Satz 1 BBG in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Satz 1 der Allgemeinen Dienstanweisung für die Bundesbahnbeamten (ADAB) gewertet.
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